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·gelöst· Zubau - fehlende Absturzsicherung [NÖ]

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  •  Hois
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
16.11. - 17.11.2022
8 Antworten | 8 Autoren 8
8
Liebe Community,
mein Vermieter hat mir vor etwa drei Jahren ohne jeglicher Info quasi innerhalb einiger weniger Tage einen Zubau vor meine Fenster gesetzt.
Ich wohne im 1,5 Stock, hatte vorher das Tageslicht hauptsächlich durch diese Fenster und konnte auf Straße und Fluss schauen. Zubau ist eine Garage mit Stauraum oberhalb.
Nun ist es so, dass die Aussicht von zwei Räumen genommen wurde, da ich nun in eine "Wanne" schaue.
Aber dieser Zubau ist von 3 Kinderzimmer- und 3 Wohnzimmerfenstern nun sozusagen ebenerdig zu begehen.(Fensterbrett liegt auf Flachdach quasi nun auf)
Jetzt abgesehen von den persönlichen täglichen Nachteilen (keine Aussicht mehr, Hitze staut sich noch mehr im Sommer, Dreck sammelt sich vorm Fenster, bei Regen platscht die angesammelte Erde gegen das Fenster, beim Lüften kommt Laub mit rein, Lacken bleiben stehen, was ist bei gröberem Schneefall?) - wie verhält sich das rein rechtlich.
1. Darf einfach ein Zubau gemacht werden, ohne den Mieter wenigstens darüber zu informieren, wenn diesem noch dazu durch den Zubau Nachteile entstehen?
2. Wer sollte eigentlich das Dach rein und laub- bzw schneefrei halten? Mir wurde das Begehen untersagt, wegen des Laubes und Erdreiches , das sich sammelt, bleibt mir aber nichts anderes übrig, als das rutschige Dach alle paar Wochen zu säubern. 
3. Wohne ich hier mit meinen Kindern. Das Kind könnte also von seinen drei Fenstern ebenerdig auf dem Zubau steigen und, geschätzt 5 m, runterfallen. Die Brüstungshöhe ist etwa Kniehöhe. Darf das baurechtlich sein?
4. Ich denke, dass hier mindestens 1m Absturzsicherung rechtens wäre. Allerdings, wenn ich dies nun beanstande, kann es dann sein, dass auf 1m aufgemauert wird und ich dann von meinen Fenstern  noch mehr auf eine Wand schaue. Also darf man einem Mieter einfach die Aussicht zumauern für Absturzsicherung?

Dieser Zubau triggert mich nun seit 3 Jahren täglich. Ich danke daher schon vorab für euren Input.

PS: würde gerne zum besseren Verständnis Bilder hinzufügen, bin allerdings noch nicht drauf gekommen,wie das funktioniert 

  •  Hois
16.11.2022  (#1)


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  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
17.11.2022  (#2)
Wo kommt den von selber Erde aufs Dach? Laub kann ich ja noch nachvollziehen...

Ich denke ihr werdet euch mit der Situation arrangieren müssen. I h persönlich würde da den Dreck Dreck sein lassen, aber es ist natürlich lästig wenn beim lüften das Laub reinkommt... was sagt der Vermieter spezifisch dazu?
Ansonsten sind Fenster natürlich kein Ausstieg, insofern verstehe ich die Haltung dass das Dach nicht zu begehen ist...

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  •  Stoffal02
  •   Silber-Award
17.11.2022  (#3)
Wenn deine Kinder auf die Fensterbank klettern, würden sie ohne Garage auch abstürzen...

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  •  AndiBru
  •   Gold-Award
17.11.2022  (#4)
Du könntest Glasscheiben anbringen so wie bei französischen Balkonen z.b. mit 50cm höhe dann kommt der Dreck nicht so leicht in deine Wohnung. Lg

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  •  rocko567
  •   Bronze-Award
17.11.2022  (#5)
Was mir bei der schilderung nicht klar ist:
Sind die Fenster zum Flachdach mit Parapet? also auf welcher höhe ist das Fensterbrett (von innen gemessen)
rein logisch würd ich sagen mit fensterbrett weil sonst hätte man vorher ja auch hinunterfallen können.

von daher ist es meines erachtens egal ob man aus dem fenster klettert und gleich abstürzt oder ob man aus dem fenster klettert, an den rand des daches läuft und dann abstürzt.

es sei denn, euer parapet ist zu niedrig, dann hat der vermieter für eine absturzsicherung (sinnvollerweise am fenster) zu sorgen.

aber hey! miete!? was neues suchen und fertig.
das ist ja der einzige vorteil von miete, und den könntet ihr jetzt ausnutzen.

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  •  Innuendo
  •   Gold-Award
17.11.2022  (#6)

zitat..
Hois schrieb: Dieser Zubau triggert mich nun seit 3 Jahren täglich

Sowas geht auf Dauer nicht gut. Anscheinend auch keine probate Diskussionsbasis mit dem Vermieter und das macht doch keinen Spass. Die Vorredner haben eh schon die erörtert dass hier nix zu erwarten/erzwingen sein wird.
Wenn aber sonst alles passt, musst entweder an deinem Trigger/Erwartungen arbeiten oder eben halt das Mietverhältnis aufgeben...


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  •  rabaum
  •   Gold-Award
17.11.2022  (#7)
Mal abgesehen von den Aspekten des guten Miteinanders, musst du da schon differenzieren. 

zitat..
Hois schrieb: einfach die Aussicht zumauern

Es gibt kein Recht auf Aussicht. Es könnte dort in 3m Entfernung wer ein Haus hinstellen, wodurch du gar nichts mehr siehst.

zitat..
Hois schrieb: Absturzsicherung

Eine Absturzsicherung ist für gewöhnlich zugängliche Bereiche. Wer aktiv aus dem Fenster klettert ist nicht in diesem Rahmen. Dies abzusichern ist deine Pflicht. Versperrbare Griffe zB.

Wenn es so schlimm ist, wie du sagst, dann kündige doch einfach. Wie soll sich das sonst lösen lassen?




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  •  Mrjack
  •   Bronze-Award
17.11.2022  (#8)
Ganz ehrlich? Mietvertrag auflösen und was anderes schöneres suchen. Das ist es nicht wert, sich über Jahre täglich zu ärgern. 

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