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Zentralheizung

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  •  Dietm92
15.3. - 16.3.2018
15 Antworten | 5 Autoren 15
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Hallo
Habe ein paar Fragen zu Baurecht und Heizung
Habe bei der Gemeinde gemeldet das ich eine Pellets Zentralheizung machen
Will laut Gemeinde bräuchte ich einen Architekten Plan und eine bauverhandlung für eine Heizung mit 30 kW weil der Keller umgewidmet wird zu einem Technikraum

  •  Vectra
  •   Gold-Award
15.3.2018  (#1)
30 kW ist heutzutage für ein EFH recht viel.

Was soll denn alles beheizt werden?

In welchem Bundesland wird denn die Heizung gebaut?


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  •  Dietm92
15.3.2018  (#2)
Mit den 30 kW ist es nur ein Beispiel sie wird auch nicht höher werden aber er muss 190 m2 heizen 

Die Heizung wird in Kärnten gebaut

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  •  Vardi17
15.3.2018  (#3)
Neubau?
Sanierung?

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  •  Dietm92
15.3.2018  (#4)
Ist ein neubau und sanierung da noch keine heizung vorhanden

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  •  Vardi17
15.3.2018  (#5)
Gibt es eine Heizlastberechnung?

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  •  Dietm92
15.3.2018  (#6)
Nein 

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  •  Vardi17
15.3.2018  (#7)
Bevor du eine Heizlastberechnung hast, ist es müßig, über die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine 30kW Heizung nachzudenken. 30kW wären extrem viel für 190m2. 

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  •  dyarne
  •   Gold-Award
15.3.2018  (#8)
wenn du 190 m2 so baust dass du mehr als 8kw brauchst fällst du durch die bauordnung.
und das zurecht...

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  •  Vardi17
16.3.2018  (#9)

zitat..
dyarne schrieb: wenn du 190 m2 so baust dass du mehr als 8kw brauchst fällst du durch die bauordnung.
und das zurecht...


Wir wissen natürlich nichts von dem Bau, dietm92 schrieb ein wenig kryptisch von „Neubau und Sanierung“. Wenn ein winziger Zubau kommt und der Bestand thermisch nicht saniert wird ... wer weiß?
Aber du hast natürlich recht, 30kW würden bei einem Neubau nie bewilligt.
Wir hätten ein Haus in der Größe bekommen, HWB 200 kWh/m2a, da wären wir vermutlich auch bei einer solchen Heizlast gelandet. 

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  •  Vardi17
16.3.2018  (#10)
dietm92:
Vielleicht machst du zuerst - mit guter Beratung - ein Sanierungskonzept.
Derzeit gibt es ja eine Heizung, du schreibst in deinem Profil von Nachtspeichern. Das ist nicht ideal, aber du solltest das Ganze wohl eher gesamtheitlich angehen:
1. Sanierungskonzept mit Energieausweis 
2. Abstimmung des Heizkessels auf die ermittelte Heizlast

Wenn dein Heizkessel nicht oder nach einer thermischen Sanierung nicht mehr zu deiner Heizlast passt, hast du sonst eine Heizung, die nicht gut funktioniert und sich im schlechtesten Fall „zu Tode taktet“.

Vielleicht wäre es eine Idee, im Energie-Unterforum einen Faden zu deinem Heizungsvorhaben aufzumachen. Das Rechtliche kannst du dann später abklären. 

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  •  Dietm92
16.3.2018  (#11)
Es ist alles schon vorhanden möchte nur noch im keller eine heizanlage nachrüsten da noch keine heizung vorhanden ist

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
16.3.2018  (#12)
Was  heißt "nachrüsten?  War ein Haus ohne Heizung??? Das hat eine Bewilligung??

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  •  Dietm92
16.3.2018  (#13)
Es sind normale holzöfen drin im jahre 76 war der strom preis noch im keller 

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
16.3.2018  (#14)

zitat..
Dietm92 schrieb: Ist ein neubau und sanierung


Da soll sich einer auskennen  -  also definitiv KEIN Neubau. 
Man muss bei solchen Fragen schon mal den Ist-Stand beschreiben (technisch und rechtlich) und dann, was dabei jetzt geändert werden soll..


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  •  Dietm92
16.3.2018  (#15)
Es wird zurzeit mit normalen öfen geheizt und ich möchte jz eine pellets zentralheizung einbauen es ist ein neubau der heizung!!! haus steht schon seit 1976

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