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·gelöst· Zaun auf Einreichplan oö [OÖ]

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  •  Dretschi1991
  •  [OÖ]
  •  [Oberösterreich]
18.8. - 31.8.2020
2 Antworten | 2 Autoren 2
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Hallöchen,

Vielleicht kann mir jemand helfen wir haben nun folgende Situation:
Wir haben 2018 unseren Einreichplan mit Zaun an der grundgrenze zu einem Traktorwegerl genehmigt bekommen. Nun meint aber die Gemeinde wir müssen auf dieser Seite 60cm abtreten und dürfen den Zaun nicht auf der Grenze errichten. Ist das rechtens oder kann ich den Zaun an der Grenze errichten da es ja so im Einreichplan eingezeichnet ist?

Danke für eure Antworten. Lg

  •  VWG40
  •   Gold-Award
31.8.2020  (#1)
Das ist eine gute Frage.

Ich habe auch 50cm abtreten müssen.

hab 2 mal eingereicht.
denke bei der ersten musste ich nichts abtreten.

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  •  Maarch
  •   Silber-Award
31.8.2020  (#2)
Gehts wirklich um eine Abtretung, oder 'nur' um ein Reinrücken des Zauns um 60cm?
Bezüglich letzterem berufen sich viele oö. Gemeinden auf das Strassengesetz, Paragraph 18. Zu dem Thema gibts hier Threads... bspw. https://www.energiesparhaus.at/forum-genehmigung-von-einfriedung-verzicht-auf-forderungen/54735
Hier vor allem die Beiträge von Karl10 beachten!


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