« Baurecht  |

Wohnraumlüftung - Brandschutzklappe [NÖ]

Teilen: facebook    whatsapp    email
  •  Markus2203
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
1.8.2017 - 15.3.2018
3 Antworten | 3 Autoren 3
3
Hallo!

Ich brauche für die Fertigstellung eine Bestätigung vom Installateur über die fachgerechte Ausführung der Wohnraumlüftung. Jetzt war der Installateur da und sagt, dass ich die Zuluftleitung in der Garage mit Rigipsplatten verkleiden oder eine Brandschutzklappe einbauen muss. Kennt sich jemand mit den Brandschutzbestimmungen aus? Vor der Montage war davon keine Rede. Die Brandschutzklappe einzubauen, ist jetzt nicht mehr so einfach, weil ich die komplette Rohrleitung mit einem Armaflex-Schlauch isoliert habe.

Die Zuluftleitung geht durch die Garage in das Nebengebäude (siehe Skizze). Für die beiden Türen von der Garage ins Haus und ins Nebengebäude wurden von der Gemeinde Brandschutztüren vorgeschrieben.

Bundesland NÖ!

Danke, lg
Markus


2017/20170801192944.png

  •  ap99
  •   Gold-Award
1.8.2017  (#1)
Servus Markus,

Schau da mal rein:

http://www.energiesparhaus.at/forum/46261

... Zwischen Gebäuden (auf dem selben Grundstück bzw Bauplatz) und innerhalb von 4 m davon enfernter bzw angebauter Garage ist die erforderliche Brandschutzqualifikation REI 30 bzw EI 30 ...

Meine Schlußfolgerung:

a) Brandschutzklappe bzw alternativ Brandschutzabsperrelement (bis DN 160 geprüft und zugelassen ... größerer Durchmesser bei BAE nur durch Zustimmung der Behörde) --> BAE muß (und kann) nicht regelmäßig überprüft werden (wie eine BSK), oder

b) Abkofferung der Aussenluftleitung (zur KWL KWL [Kontrollierte Wohnraumlüftung]) in der Garage in der Qualifikation EI 30 (sofern die Behörde nicht eine höhere Qualifikation gefordert hat)

... Nachdem die Behörde eine Brandschutztüre zwischen Garage und Nebengebäude vorgeschrieben hat, kann man schon ableiten, daß die Wand eine Brandschutzqualifikation hat, und damit automatisch alle darin befindlichen Öffnungen und durchdringenden Bauteile, Leitungen etc. im Bereich der Wand (eben auch die Aussenluft-Leitung).

... wenn die Wand und Türe im Plan mit Brandschutzqualifikation beschriftet/erkenntlich war, hätte der Installateur das vorher sehen müssen (Warn- und Hinweispflicht). Wenn das im Plan nicht ersichtlich war, und er den Bescheid nicht hatte, dann würde ich ihm keinen Vorwurf machen (das kann bzw muß er mMn nicht unbedingt wissen --> Baurecht)

1
  •  Karl10
  •   Gold-Award
2.8.2017  (#2)
DAss eine Garage ein brandschutztechnisches Thema ist, müsste jeder, der regelmäßig am Bau tätig ist, wissen. Eine Lüftungsleitung durch eine Garage zu bauen, ohne an Brandschutz zu denken oder zumindest einmal die Frage aufzuwerfen finde ich jedenfalls - ich sags mal vorsichtig: äußerst laienhaft....

1
  •  cc9966
  •   Gold-Award
15.3.2018  (#3)
gipskarton ist doch nicht so viel arbeit... links und rechts der leitung ein u-profil an die decke, gipsplatten ans u-profil bis unterkante rohr +3cm, dann auf den unterkanten der seitlichen gipsplatten ein cd-profil von der seite anschrauben und auch von unten einen gipskarton-deckel-drauf. kurz und einfach spachteln, dann nochmals eine lage gipskartonplatten, alu-eckschutzkanten auftackern und zwei mal halbwegs genau spachtlen, zwei mal malen. ist weniger als ein halber tag arbeit.

ein m2 gispkarton kostet 3 eur, ein lfm profil 2 eur, ein kübel farbe 25 eur. da würd ich nicht lang nachdenken um gegen vorschriften zu kämpfen. ausserdem finde ich abkofferungen schöner als sichtbare rohre.

1


Thread geschlossen Dieser Thread wurde geschlossen, es sind keine weiteren Antworten möglich.

Nächstes Thema: Blitzschutz - erforderlich