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Wohnraumerweiterung über erlaubten100%

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  •  athanasius
8.3. - 23.3.2007 1
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Also, wir planen einen Ausbau am Dach (samt neuem, angehobem Dach) unseres Elternhauses. Nun steht das Haus nicht im Bauland, also darf ich nur 100% erweitern. Und zwar nicht in Summe, sonder je nach Verwendungszweck, also 100% mehr Keller, 100% mehr Wohnraum usw. Nun wollen wir eine Erweiterung und ein Stiegenhaus als Zubau. Momentan ist nur das Erdgeschoß als Wohnraum genehmigt, schon mit Stiegenhaus sind wir also auf über 100%.
Nun ist im Dachgeschoß ein nicht gehemigtes (es wurde einfach nie angesucht) Zimmer. Kann ich jetzt also um die Genehmigung ansuchen und dadurch einfach den vorhandenen Wohnraum vergrößern, der dann also Basis ausreicht um das Stiegenhaus abzudecken? Oder gibt es hier ein Frist die nach dem Dachgeschoßausbau eingehalten werden muss?

  •  athanasius
23.3.2007  (#1)
Nix? - Keiner einen Tipp?

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