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Wohnhaus Mindestgröße NÖ

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  •  gugi1982
2.9. - 7.9.2023
16 Antworten | 10 Autoren 16
16
Hallo, 

Was ist die Mindestgröße einen Wohnhauses? Liegenschaft in NÖ

ich bräuchte bitte eure Hilfe.
Folgende Situation: Ich möchte auf einem angrenzenden Baugrundstück, wo Bauzwang besteht, ein Wohnhaus bauen um diesen zu erfüllen. Ansosten kommt es zu einer Vertragsstrafe und man muss das Grundstück trotzdem der Gemeinde verkaufen.
Daher werde ich bauen und den möglichst geringsten Aufwand/Kosten betreiben.

Was ist die Mindestgröße einen Wohnhauses? 
Im Kaufvertrag wurde weder eine Wohnhausgröße definiert bzw. auch kein Hauptwohnsitz Meldung.

Danke

  •  atma
  •   Gold-Award
2.9.2023  (#1)
Musst du nur den bauspart setzen oder fertig stellen? 😇 so e Bauhütte oder ein Loch mit dem Bagger ist schnell erledigt. 

1
  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
3.9.2023  (#2)
Dazu wäre interessant den Vertrag zu kennen. Sonst ist das hier ein Rätselraten...

1
  •  gugi1982
3.9.2023  (#3)
Im Kaufvertrag steht nur ein Wohnhaus bzw.  eine oder zwei Wohneinheiten.
Lt. Anwalt steht da wirklich nicht mehr drinnen bzgl. Baugröße. 
Nur eine Gartenhütte bzw. Garage oder einen Zaun einreichen geht definitiv nicht mehr.

Darum würde ich ein kleines Wohnhaus errichten jedoch mit der kleinstmöglichen Größe.
Finde dazu nur in der NÖ Bauordnung nur das: 

§ 47Paragraph
Wohnungen und Wohngebäude
  • (1)Absatz einsJede Wohnung muss mindestens bestehen aus
  • einem Wohnraum,

  • einer Küche oder Kochnische und

  • einer Toilette, einem Waschbecken und einer Dusche oder Badewanne in zumindest einem Sanitärraum


  • Wohnräume müssen eine Netto-Grundfläche von mindestens 10 m² haben; bei Wohnungen mit nur einem Wohnraum jedoch mindestens 18 m². Bei der Berechnung der Netto-Grundfläche von Wohnräumen werden Raumflächen mit einer lichten Höhe von weniger als 1,5 m nicht mitgerechnet.








  • 1


    •  gugi1982
    3.9.2023  (#4)
    Daher würde 18m2 (ein einziger Wohnraum) +ca. 8m2 (Sanitärraum) reichen?
    Macht in Summe 26m2 Wohnnutzfläche?!

    1
    •  MalcolmX
    •   Gold-Award
    3.9.2023  (#5)
    Kostet halt auch schonmal ordentlich,  weil man ja Wasser,  Kanal etc hinlegen muss...
    18m² Wohnraum mit Kochnische, plus Bad, halte ich für realistisch...

    Vielleicht gleich eine kleine Wohneinheit für eines der Kinder bauen sodass es wenigstens keine komplette Verschwendung ist?

    1
    •  kraweuschuasta
    •   Gold-Award
    3.9.2023  (#6)
    Morgen,

    Provokante Frage: und der Aufwand lohnt sich, nur um das Grundstückl zu bekommen/behalten?
    Wenn das ned in absoluter Traumlage ist mit Kellergoldmine und Thermalquelle, wundert mich der Aufwand bissl.
    Lg Wolfgang

    1
    •  lohner
    •   Bronze-Award
    3.9.2023  (#7)
    Oft steht auch in den Verträgen dass man dann ein paar Jahre lang den Hauptwohnsitz in dem neuen Haus haben muss.

    1
    •  gugi1982
    3.9.2023  (#8)
    Hallo Wolfgang, Grundstück ist Toplage und angrenzend zu meinem jetzigen Grundstück wo ich wohne. Und ich würde die Liegenschaft gartis bekommen (bis auf die Notarkosten etc). Also der Aufwand wäre uns das schon Wert. Alleine auch schon als Vorsorge für eines meiner Kinder.
    Baugründe bei uns, so gut wie nicht mehr vorhanden und wenn dann sind wir zurzeit bei 90€/M2, wenn nicht mehr.
    Wir überlegen ob wir noch ein Schlafzimmer dazu machen. Dann kämen wir auf ca. 40m2. Dann wäre es, meiner Meinung eine kleine Wohneinheit.
    ich habe nur bedenken das es da ein Gesetz oder Richtlinie gibt die eine bestimmte Größe vorschreibt.

    Die Gebühren sind uns bewusst. Anschlussgebühren, Kanal, Müll, Strom Etc. 
    Als Heizung würde ich ein Klimagerät anschaffen. 
    Wäre es euch in meiner Situation nicht auch Wert?


    1
    •  gugi1982
    3.9.2023  (#9)
    Hallo Lohner,

    in unserem Kaufvertrag steht, zum Glück, definitiv nichts von einem Haupt- bzw. Nebenwohnsitz. Jedoch läuft der Bautwang mit Ende des Jahres aus. Und daher müssen wir tätig werden. Einreichen oder Verkaufen mit dem selben Verpflichtungen.


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    •  mattmein
    •   Silber-Award
    3.9.2023  (#10)
    Wäre ich in der Situation, würd ich wahrscheinlich ein Tiny House on Wheels anschaffen/bauen und einreichen (es heißt ja überall, dass man das eigentlich einreichen muss und nur auf Bauland etc.) und es als Luxuswohnwagen für Urlaube nutzen 😁 So hat man wenigstens noch was davon.

    Alternativ ein Modulhaus aus einem einzigen Modul auf Punkt(Schraub)fundamenten.

    Einfach Rückbaubar, nachnutzbar, wiederverkaufbar.

    1
    •  Akani
    3.9.2023  (#11)

    zitat..
    mattmein schrieb:

    Wäre ich in der Situation, würd ich wahrscheinlich ein Tiny House on Wheels anschaffen/bauen und einreichen (es heißt ja überall, dass man das eigentlich einreichen muss und nur auf Bauland etc.) und es als Luxuswohnwagen für Urlaube nutzen 😁 So hat man wenigstens noch was davon.

    Alternativ ein Modulhaus aus einem einzigen Modul auf Punkt(Schraub)fundamenten.

    Einfach Rückbaubar, nachnutzbar, wiederverkaufbar.

    +1


    1
    •  MalcolmX
    •   Gold-Award
    3.9.2023  (#12)

    zitat..
    gugi1982 schrieb:

    Hallo Wolfgang, Grundstück ist Toplage und angrenzend zu meinem jetzigen Grundstück wo ich wohne. Und ich würde die Liegenschaft gartis bekommen (bis auf die Notarkosten etc). Also der Aufwand wäre uns das schon Wert. Alleine auch schon als Vorsorge für eines meiner Kinder.

    Baugründe bei uns, so gut wie nicht mehr vorhanden und wenn dann sind wir zurzeit bei 90€/M2, wenn nicht mehr.

    Wir überlegen ob wir noch ein Schlafzimmer dazu machen. Dann kämen wir auf ca. 40m2. Dann wäre es, meiner Meinung eine kleine Wohneinheit.
    ich habe nur bedenken das es da ein Gesetz oder Richtlinie gibt die eine bestimmte Größe vorschreibt.

    Die Gebühren sind uns bewusst. Anschlussgebühren, Kanal, Müll, Strom Etc. 
    Als Heizung würde ich ein Klimagerät anschaffen. 

    Wäre es euch in meiner Situation nicht auch Wert?

    Musst du nüchtern durchrechnen was der Spaß auf 20 Jahre kostet, überlegen ob eure Kinder direkt nebenan wohl später bauen wollen oder eher in eine Stadt ziehen zum studieren,  etc.


    1
    •  kraweuschuasta
    •   Gold-Award
    3.9.2023  (#13)
    Hi

    zitat..
    gugi1982 schrieb: Grundstück ist Toplage und angrenzend zu meinem jetzigen Grundstück wo ich wohne. Und ich würde die Liegenschaft gartis bekommen

    das sind natürlich gute Argumente.

    zitat..
    mattmein schrieb: Einfach Rückbaubar, nachnutzbar, wiederverkaufbar.

    Modulhaus oder Containerhaus wäre denkbar, wär ev a Zeitlang vermieten eine Option?

    Ajo steht auch was von wegen Fertigstellung? vll. reicht ja auch der Beginn des Bauens..

    LG

    1
    •  Mrjack
    •   Bronze-Award
    3.9.2023  (#14)
    Ich würde da vielleicht auch ein kleines Containerhaus draufstellen. Das könntest als Gästehaus nutzen und vielleicht - da mobil - später verkaufen? 

    1
    •  Karl10
    •   Gold-Award
    3.9.2023  (#15)

    zitat..
    MalcolmX schrieb: Dazu wäre interessant den Vertrag zu kennen. Sonst ist das hier ein Rätselraten...

    Genau so ist es ..........und so kommt es zu bisher 14 - unter Umständen wertlosen - Beiträgen.

    zitat..
    gugi1982 schrieb: Lt. Anwalt steht da wirklich nicht mehr drinnen

    Laut Anwalt? Kannst nicht selber lesen oder hast diesen Vertrag gar nicht in Händen??

    zitat..
    gugi1982 schrieb: Im Kaufvertrag

    zitat..
    gugi1982 schrieb: ich würde die Liegenschaft gartis bekommen (bis auf die Notarkosten

    d.h. es gehört dir noch gar nicht? Von welchem Kaufvertrag sprichst du dann. Und "gratis" bekommen ist nicht "kaufen", sondern "schenken"....????




    1
    •  speckulazius
    7.9.2023  (#16)
    Es gibt auch so alte Schiffscontainer als TinyHouse. Würde ich draufstellen und eventuell später wieder verkaufen, wenn die Kinder später was größeres haben wollen.

    Aber direkt neben den Eltern zu bauen, gefällt meistens nur den Eltern.

    1


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