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Wo liegen verbücherte Bescheide auf? [W]

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  •  alv123
  •   Bronze-Award
  •  [W]
  •  [Wien]
5.5.2025
2 Antworten | 2 Autoren 2
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Wenn ein Grundstück durch einen Bescheid belastet ist und in einem Grundbuch auf diesen Bescheid Bezug genommen wird. Wo liegt dieser dann zur Einsicht auf? Müsste er nicht Teil der Urkundensammlung sein? Kann sein, dass bei älteren Bescheiden (aus den 70ern) diese nicht auf justizonline abrufbar sind?

  •  Lu1994
  •   Silber-Award
5.5.2025  (#1)
Das sollte alles im Grundbuch stehen, da gibt's aber verschiedene Auszüge, der Lageplan meines Servituts ist bspw auch drinnen inkl Skizze vom Ziviltechniker 

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  •  TobiK
  •   Bronze-Award
5.5.2025  (#2)
Urkunden sind erst ab ca. 2010 online abrufbar, wenn ich das richtig in Erinnerung habe. Ich habe mich mal für eine alte Urkunde unseres Grundstücks interessiert. Dazu musste ich mich beim zuständigen Bezirksgericht anmelden, vorbei schauen, die Einsichtnahme begründen und dann hat die freundliche Dame aus einer ewig langen Reihe an Kästen ein Buch herausgezogen und mir die Urkunde gezeigt. Das Ganze war wie so ein online gedrucktes Fotobuch, also keine Originale. Hat ca. 20€ gekostet.

Achja, wenn vor 1980, wenn ich das richtig in Erinnerung habe, hätte man das bei der BH anfragen müssen. Die hätten das Grundbuch oder den Auszug dann wohl zum Gericht geschickt. 

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