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window seat- fensterahmen bauwich

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  •  reini aus flake
  •   Bronze-Award
12.5. - 18.5.2012
6 Antworten 6
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Hi,
Darf der Fensterrahmen ein bissl in den (seitl.) Bauwich reinschauen, oder muss das Fenster immer mit der Wand abschließen.
so wie auf dem Bild meine ich:
http://www.trendir.com/interiors/small-modern-home-outfitted-with-the-coolest-window-seat.html
danke ! Reini

  •  towei
12.5.2012  (#1)
Welches Bundesland? - Für diesen Fall giebt es Ausnahmeregelungen. Genaueres kann ich sagen wenn ich das Bundesland kenne.

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  •  reini aus flake
  •   Bronze-Award
12.5.2012  (#2)
niederösterreich - danke!

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  •  towei
13.5.2012  (#3)
Auszug aus der Bauordnung (§52):
"Im seitlichen oder hinteren Bauwich sind zulässig:
Balkone, Erker, Sonnenblenden (starre Markisen),
Schutzdächer, Werbezeichen, Stiegenhäuser,
Aufzugsanlagen, Veranden, Wintergärten, Windfänge,
Freitreppen und Terrassen
o bis zu einer Gesamtlänge von höchstens einem Drittel der Gebäudelänge ohne Vorbauten, jedoch nicht mehr als 5 m, und
o bis zur Hälfte des Bauwichs, jedoch nicht mehr als 2 m."

Bezügliche des Brandschutzes sagt die Bautechnikverodnung (§10):
"Außenwände sind als Brandwände und öffnungslos zu
errichten
...bei einem Abstand von weniger als 3 m, gerichtet gegen eine Grundstücksgrenze, wenn es die Sicherheit von Personen und Sachen aufgrund der zulässigen Bebauung auf dem Nachbargrundstück
erfordert, es sei denn
...
b) es handelt sich lediglich um Vorbauten und diese
sind im Verhältnis zur Außenwand untergeordnet."

Vorbauten sind vom Brandschutz also ausgenommen wenn sie untergeordnet sind. Diers legt der Sachverständige fest - in Deinem Fall würde ich es aber als ok betrachten.

Ich hoffe der Text ist verständlich. Wenn nicht helfe ich gerne weiter.

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  •  reini aus flake
  •   Bronze-Award
16.5.2012  (#4)
also - wenn ich schon einen Erker auf der Seite habe (Stiegenhaus), dann fällt die Möglichkeit weg oder?
danke noch einmal!

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  •  towei
16.5.2012  (#5)
Wenn die Gesamtlänge der beiden Vorsprünge nicht mehr als ein Drittel der Gebäudelänge ist sollte es möglich sein.

Ich nehme aber an dass es sich nicht ausgehen wird. Eine Beispielrechnung ohne Deinen Plan zu kennen: Stiegenhaus 3m + Fenstererker 3m = Gesamtlänge 6m - Das bedeutet daß das Gebäude mindesten 18m Lang sein müsste.).

Ansonsten ist es problematisch.

Alternative Möglichkeiten:
- von der Grundstücksgrenze wegrücken wenn es der Platz zulässt
- Das Fenster wie am Foto in einen Schrank integrieren um genügend Tiefe zu bekommen
- Die Außenwand an dieser Seite dicker machen (Aufdoppeln). Ich denke bei den heutigen Wanddicken sollten da schon 20cm zusätzlich reichen. Wenn die Außenwand in der sich das Fenster befindet nicht besonders lang ist bleibt flächenmäßig ohnehin nicht viel übrig. Wenn der Rahmen in den Raum etwas vorsteht könnte man noch zusätzliche Breite gewinnen.

0:32 - bist Du eine Nachteule emoji?

Ich hoffe ich konnte weiter helfen.

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  •  reini aus flake
  •   Bronze-Award
18.5.2012  (#6)
danke - ja du konntest auf jeden Fall helfen. die wand ist lang genug. ich werde das Fenster mit der Holzfassade abschliessen lassen denn so richtig vorstehen lassen ist ja eh relativ aufwendig wie mir mein Architektfreund sagt. Was ist eigentlich gemeint mit dem komischen Paragraphen zu vorstehenden Teilen bei aufgehängten Fassaden? lg,reini

ad 0:32: bin von Dienstreise heimgekommen und war zu müde zum schlafen emoji

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