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Wie ermittelt man den FOK (Nullpunkt) in Wien [W]

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  •  Informatiker
  •  [W]
  •  [Wien]
16.5. - 18.5.2025
45 Antworten | 7 Autoren 45
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47
Laut meinen Einreichplan ist folgende Schraube für meinen FOK (Nullpunkt) zuständig?

_aktuell/20250516576026.png
Was bedeutet +0,44? Ist diese Ermittlung des FOK korrekt?

Beste Antwort  [im Thread anzeigen]

zitat..
MalcolmX schrieb: Ich gehe Mal davon aus dass das fast nichts zur Sache tut weil der Vermesser es wohl korrekt gemacht haben wird.

+1

Aber anscheinend ist Informatiker unzufrieden, weil ihm erst jetzt bewusst wurde, daß sein Haus "eingegraben" wird.
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  •  Hobbyplaner
  •   Silber-Award
17.5.2025  (#1)
Wie genau ist die Bedeutung der Schraube im Einreichplan beschrieben/erkennbar?

Grundsätzlich ist dein fertiger Fußboden im EG um 44 cm tiefer als der markierte Punkt im Planausschnitt. Jedoch ist der Bezug auf die Schraube für mich nicht erkennbar.

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  •  Informatiker
17.5.2025  (#2)
Wo bzw. wie sollte man diese Info im Einreichplan erkennen?

Finde dazu keine Info im Plan.

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  •  christoph1703
17.5.2025  (#3)
Üblicherweise sollte irgendwo eine absolute Höhe stehen. So zum Beispiel:


_aktuell/20250517873324.png

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  •  Hobbyplaner
  •   Silber-Award
17.5.2025  (#4)
Also ist die Schraube nur eine Annahme von Dir? 
Wer hält am Bild die Vermessunglatte an die Schraube? Und Warum?

zitat..
Hobbyplaner schrieb: Jedoch ist der Bezug auf die Schraube für mich nicht erkennbar.

Weil beim dargestellten Symbol normalerweise das fertige Niveau als Messpunkt zählt. 


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  •  Hobbyplaner
  •   Silber-Award
17.5.2025  (#5)

zitat..
Informatiker schrieb: Finde dazu keine Info im Plan.

Du hast wenigstens einen Plan, wir sehen nur Bilder die nichts aussagen....


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  •  PhilippG
  •   Bronze-Award
17.5.2025  (#6)
Also, dass eine Schraube den Messpunkt darstellen soll, kann ich mir wirklich nicht vorstellen. Was ist denn, wenn sie die Stromleitungen unterirdisch verlegen? Oder die Masten erneuern?

Wer hat euch denn den Einreichplan gemacht? Bei uns steht das im Einreichplan genauso wie oben angeführt: 0,00 = +XX ü. W. Null

Habt ihr das Grundstück nicht vermessen lassen? Da sollten dann ja auch verschiedene Messpunkte verzeichnet sein.

Gerade wenn ihr es mit den Abständen knapp habt wäre es wichtig, dass genau eingemessen wird. Das würde ich schon kontrollieren lassen (und bestätigen! Wobei in Wien dafür an sich eh der Bauführer verantwortlich ist).

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  •  Informatiker
17.5.2025  (#7)
Ein Planer von der Holzbaufirma hat unser Grundstück vermessen und eben dann auch unseren EP erstellt....

und da jetzt unser holzhaus leider ca. 50-60 cm eingegraben wird (wird mir leider erst bewusst wo jetzt die bodenplatte erstellt wird) habe ich mich natürlich gefragt wieso ist mein Nullpunkt so tief und ich habe auch den Planer heute angeschrieben wie er den Nullpunkt ermittelt hat.... ich kann gerne bei interesse teile des plans ohne genaue daten der adresse via pn... 

also ihr meint obwohl die bodenplatte gesetzt wird, sollte ich nochmal einen vermesser kontaktieren... weil wenn erstmal alles steht ist es zu spät... (was es jetzt ja schon fast ist)

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  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
17.5.2025  (#8)
Naja der Angesprochene Punkt ist ja 20-30cm über dem Gehweg Niveau, also ist der Fußboden dann ca 15-25cm drunter.
Das klingt doch eh Recht passend. Unser FFB ist auch in dem Bereich tiefer als der Gehsteig.
Natürlich ist dann der Rohfußboden noch einiges tiefer.

Rund um ein Holzhaus braucht man immer ein bisschen einen Burggraben um normgerecht unterwegs zu sein.

Geht der Hang von der Straße weg bergab oder bergauf?

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  •  PhilippG
  •   Bronze-Award
17.5.2025  (#9)
Aus der Ferne ist es fast unmöglich da etwas zu sagen.

Die folgenden 3 Dinge check ich nicht ganz:

1) Es gibt einen EP. Und jetzt soll das Haus tief eingegraben werden. Wieso ist das überraschend? Es ist ja schon wie ursprünglich geplant nach EP? Oder weicht ihr jetzt vom EP ab?

2) Und jetzt hattet ihr ja schon eine Erdbaufirma die euch die Baugrube gegraben hat. Die werden ja eingemessen haben? Dafür haben sie doch sicherlich einen Vermessungsplan gehabt? Wieso denkst du jetzt, dass es nicht passt?

3) Wie kommst du auf die Schraube? Hat die Holzbaufirma gesagt, dass das der Nullpunkt ist? Kann ja sein, dass die Schraube auf derselben Höhe wie der Nullpunkt liegt. Hast du einen Vermessungsplan? Falls ja sind da auch sicherlich die Höhen zB vom umliegenden Gehsteig usw verzeichnet und vor dort könntest es dann auch ungefähr kontrollieren.

Ansonsten: Der Nullpunkt ist Teil der Baubewilligung. Es gibt meines Wissens kein Allgemeingültiges Verfahren, wie der ermittelt wird. Man reicht mit einem bestimmten Nullpunkt ein und der wird dann eben bewilligt oder nicht. Gerade bei Hanglagen und bei grösseren Bauprojekten ist das oft ein Gegenstand von hitzigen Diskussionen (so gerade auch bei mir in der Gegend bei einem Riesen Projekt wo der Nullpunkt am höchsten Punkt eines 5m Gefälles angenommen wird und es daher viele Proteste der Anrainer gibt).
Es ist unmöglich zu sagen, wie schlimm es wäre wenn bei Dir der Nullpunkt nicht ganz genau eingehalten wird. zB in meinem Fall wäre es nicht so schlimm und es zählt einfach mehr die Gebäudehöhe, die vom umliegenden Gelände ermittelt wird. Ob sich alles um 10cm nach unten oder oben verändert wäre in meinem Fall nicht so schlimm gewesen und müsste dann eben gegebenenfalls nachträglich bewilligt werden.

Allgemein ist in Wien der Bauführer verantwortlich, dass alles nach Plan ausgeführt wird. Der muss dir auch nach Fertigstellung dies bestätigen. Das ist zwar super, hilft aber auch nicht viel falls die Fa in Konkurs geht.

Siehe Wr. BO:

Verantwortlichkeit bei der Bauausführung § 125.
  • (1) Bei der Bauausführung sind verantwortlich:
  • a)

    für die Einhaltung der Baupläne, die nach diesem Gesetz ausgeführt werden dürfen, sowie aller Auflagen der Baubewilligung, für die werksgerechte Bauausführung, für die Tauglichkeit der verwendeten Baustoffe und Konstruktionen sowie überhaupt für die Einhaltung aller auf die Bauführung Bezug habenden Vorschriften dieses Gesetzes, seiner Nebengesetze und der auf Grund dieser Gesetze erlassenen Verordnungen der Bauführer;

  • b)

    falls die Bauführung mehreren, unter der Leitung des Bauführers selbständig tätigen Bauausführenden obliegt, neben dem Bauführer für die Verwendung der den Plänen und den Berechnungen zugrunde gelegten Baustoffe sowie für die bewilligungs- und bauordnungsgemäße Ausführung auch der jeweilige Bauausführende.

  • (2) Die Verantwortlichkeit nach Abs. 1 wird durch die behördliche Bewilligung und die behördlichen Überprüfungen nicht berührt. Wenn sich im Zuge der Bauausführung ergibt, daß bei Einhaltung des Bauplanes, der nach diesem Gesetz ausgeführt werden darf, oder der Auflagen der Baubewilligung eine Abweichung von den Bauvorschriften entsteht, sind der Bauführer, die selbständig tätigen Bauausführenden und der Prüfingenieur (§ 127 Abs. 3) verpflichtet, dies der Behörde unverzüglich zu melden. Überdies ist der Prüfingenieur verpflichtet, der Behörde zu melden, wenn im Zuge der Bauausführung von den Bauplänen, die nach diesem Gesetz ausgeführt werden dürfen, in einer solchen Art oder in solchem Umfang abgewichen wird, daß die Abweichung über ein bewilligungsfreies Bauvorhaben hinausgeht, oder bei der Bauausführung nicht entsprechende Baustoffe verwendet oder entsprechende Baustoffe unfachgemäß verwendet werden oder Konstruktionen mangelhaft ausgeführt werden (§ 127 Abs. 8).

  • (3) Für nachträglich verfaßte Berechnungen und die zugehörigen Detailpläne, die dem Baubewilligungsverfahren noch nicht zugrunde gelegen waren, gelten die Bestimmungen des § 65 sinngemäß.

  • (4) Die Verpflichtungen des Bauwerbers und des Eigentümers (aller Miteigentümer) der Liegenschaft bleiben unberührt.


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  •  Hobbyplaner
  •   Silber-Award
17.5.2025  (#10)

zitat..
PhilippG schrieb: Wie kommst du auf die Schraube? Hat die Holzbaufirma gesagt, dass das der Nullpunkt ist

zitat..
PhilippG schrieb: Der Nullpunkt ist Teil der Baubewilligung. Es gibt meines Wissens kein Allgemeingültiges Verfahren, wie der ermittelt wird. Man reicht mit einem bestimmten Nullpunkt ein und der wird dann eben bewilligt oder nnicht.

Der Nullpunkt ist doch klar. Das ist der fertige Fußboden! Der um 44 cm tiefer liegt als der dargestellte Messpunkt.

Fraglich scheint die genaue Position und Höhe des Messpunkt zu sein, sowie dessen Auswirkungen. 

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  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
17.5.2025  (#11)
Ich gehe Mal davon aus dass das fast nichts zur Sache tut weil der Vermesser es wohl korrekt gemacht haben wird.
Lage kann man nur mit dem einen Punkt eh nicht einmessen.

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  •  Informatiker
17.5.2025  (#12)
Ich kann man folgende Bilder des EP posten wo keine Adressen oder Daten der Firma draufstehen posten...

Der Lageplan:

_aktuell/20250517357630.png

Flächenabwicklung:

_aktuell/20250517926449.png

Statistik:

_aktuell/20250517836916.png

Kubikatur:

_aktuell/20250517672778.png

Dann noch Aufbau, Nachbarn, Schallschutz etc...

Ich bin absoluter Laie, und sehe nun das mein Holzhaus halt auf ca. FOK ist -50cm Außenniveau (an manchen Stellen, ist halt leider Hang) tiefe eingegraben wird (sehe das halt jetzt besonders gut weil ich mich aufs XPS stellen kann)

Und jetzt kommt halt die späte erleuchtung, mein holz steht auf ca. -50 cm unter Außenniveau (was keine gute idee ist!) und da krieg ich jetzt bedenken und sehe natürlich gleich die weiteren kosten die auf mich zukommen das ganze grundstück umzugraben + stützmauer... um technische lösungen für den konstruktiven holzschutz herzustellen...

Danke für feedback zu den teilen des planes...

1
  •  Hobbyplaner
  •   Silber-Award
17.5.2025  (#13)

zitat..
MalcolmX schrieb: Ich gehe Mal davon aus dass das fast nichts zur Sache tut weil der Vermesser es wohl korrekt gemacht haben wird.

+1

Aber anscheinend ist Informatiker unzufrieden, weil ihm erst jetzt bewusst wurde, daß sein Haus "eingegraben" wird.

2
  •  PhilippG
  •   Bronze-Award
17.5.2025  (#14)
Wenn ich das richtig lese dann hättest du ja noch 20cm Gebäudehöhe? Dann hättest ja gleich 20cm weiter raus gehen können?

Und dieses Foto mit dem Messpunkt ist also Teil des EPs? Ich würde aber vermuten, dass hier nicht die Schraube (und dann: oben oder unter der Schraube?) gemeint ist, sondern die Höhe Gehsteig. Kann es aber nicht wissen. Die Firma die es vermessen und eingereicht hat weiss das aber.

Aber ich fürchte, dass dir niemand hier wirklich helfen kann weil das schon ziemlich individuelle Dinge sind (wieviel darf man aufschütten/abgraben, usw) die man wohl mit dem Planer oder der Baupolizei diskutieren müsste.

Ein Tipp: Erst in Panik verfallen, wenn es wirklich einen Grund dazu gibt. Den sehe ich jetzt ehrlich gesagt nämlich nicht.

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  •  Informatiker
17.5.2025  (#15)
kann auch noch andere pläne posten, aber zb. auf folgendem Schnitt vom HBM sieht das ganze ja nicht schlimm aus..... worauf ich ja gehofft habe bevor ich jetzt die grube gesehen habe...

Schnitt:

_aktuell/20250517536001.png

_aktuell/20250517174888.png

das waren weitere pläne von der holzbaufirma, da schaut ja auch alles halb so wild aus...

und so schauts eben vor ort im moment aus:


_aktuell/20250517661409.jpg



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  •  Hobbyplaner
  •   Silber-Award
17.5.2025  (#16)
Wie jetzt? Das Foto mit dem Mast und der Messlatte ist Teil vom Lageplan????

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  •  Informatiker
17.5.2025  (#17)
Bin noch nicht in Panik, ist ja noch kein Beton drauf...

Frag mich halt nur ob das sein muss diese tiefe... wenn die antwort von jemanden kommt ja muss sein weil darum darum dann ist das ok... (und ich weiß ich komme da sehr spät drauf, habe es aber vorher nicht wirklich gesehen...)

und diese frage stelle ich mir halt vorallem deswegen weil ich ein holzhaus baue...

und einfach keine ahnung habe....

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  •  Informatiker
17.5.2025  (#18)
bzgl dem foto... ja das ist auf meinem ep mit drauf....

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  •  PhilippG
  •   Bronze-Award
17.5.2025  (#19)

zitat..
Hobbyplaner schrieb:

Wie jetzt? Das Foto mit dem Mast und der Messlatte ist Teil vom Lageplan????

Was es alles gibt :)

...aber was machen sie wenn der Mast erneuert wird oder überhaupt geschliffen weil Leitungen unterirdisch verlegt?


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  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
17.5.2025  (#20)
Da sieht man am Plan ja eh das es geböscht gezeichnet ist bzw sind Treppen zum Haus runter angedeutet.


_aktuell/2025051777057.png

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  •  Informatiker
17.5.2025  (#21)
ich habe keine ahnung...

wie gesagt ich habe mal den planer der firma direkt angeschrieben wie er auf den nullpunkt kommt... und auch mal so nebenbei vermesser angeschrieben ob sie einen lageplan (natürlich gegen geld) kontrollieren... weil sollte dieser punkt nicht stimmen... dann brauch ich mich nicht so tief eingraben... (wie gesagt kann auch zu 100% richtig sein, habe halt keine ahnung) und jetzt ist noch kein beton drauf... also alles machbar...

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