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Wie bindend ist der Bauplan von der Baugenehmigung? Erfahrungen

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  •  Scar
2.8. - 9.8.2018
7 Antworten | 4 Autoren 7
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Hallo,

wir haben bei unserem Hausplan gleich eine Garage mit einzeichnen und genehmigen lassen.

Diese ist laut Plan gemauert, mit Flachdach und den Maßen 6,50mx 3,50m x 2,70m.

Jetzt könnte ich sehr günstig eine Fertigbetongarage mit den Maßen 6,50m x 3m x 2,50m bekommen.

Denkt ihr das ist ein Problem wenn man statt der gemauerten eine Fertiggarage hintstellt?
Optik ist eigentlich die selbe, nur eben die Maße stimmen nicht ganz überein.

Wird so etwas nach Bauabschluss kontrolliert?

Grüße

  •  rabaum
  •   Gold-Award
2.8.2018  (#1)
Stark vereinfacht gesagt, "weniger geht immer" und es wird keiner mit dem Maßband vorbeikommen. Problematisch könnte es nur werden, wenn du größer, höher oder vielleicht näher am Nachbar baust, als genemigt. 

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  •  _ulat_
3.8.2018  (#2)
Würde sicherheitshalber eine Planabweichung anzeigen, ist ein reines Aktenverfahren. Hintergrund: weniger geht immer stimmt zwar zum Teil, allerdings zeichnet sich ein Bauvorhaben nach der Rechtsprechung insb durch seine Lage und Größe aus, dh auch kleiner als genehmigt zu bauen, ist grds eine Planabweichung, auch wenn sie ohne Problem genehmigt werden kann.
lg

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
3.8.2018  (#3)

zitat..
_ulat_ schrieb: Würde sicherheitshalber eine Planabweichung anzeigen, ist ein reines Aktenverfahren


Was meinst da jetzt? 
Ein Ansuchen um Baubewilligung?
Eine Bauanzeige?
Oder nur eine formlose Info an die Gemeinde? Aber welches Verfahren soll diese nach sich ziehen?

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  •  thomasdoe
  •   Silber-Award
6.8.2018  (#4)
die sind eigentlich nur so absichtserklärungen, sonst nix. Auch gut dazu geeignert um die zukünftigen Nachbarn besser kennen zu lernen. /ironie off

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  •  _ulat_
7.8.2018  (#5)

zitat..
Karl10 schrieb:
__________________
Im Beitrag zitiert von _ulat_: Würde sicherheitshalber eine Planabweichung anzeigen, ist ein reines Aktenverfahren

Was meinst da jetzt? 
Ein Ansuchen um Baubewilligung?
Eine Bauanzeige?
Oder nur eine formlose Info an die Gemeinde? Aber welches Verfahren soll diese nach sich ziehen?


zitat..
Karl10 schrieb:
__________________
Im Beitrag zitiert von _ulat_: Würde sicherheitshalber eine Planabweichung anzeigen, ist ein reines Aktenverfahren

Was meinst da jetzt? 
Ein Ansuchen um Baubewilligung?
Eine Bauanzeige?
Oder nur eine formlose Info an die Gemeinde? Aber welches Verfahren soll diese nach sich ziehen?


Ich kenne jetzt nur die Oö Baurechtslage ausreichend genau, und da würde ich eine Bauanzeige für die Änderung der Garage machen. Nachbarn sind keine zu beteiligen, wenns kleiner als ursprünglich bewilligt wird.

LG

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
7.8.2018  (#6)

zitat..
_ulat_ schrieb: und da würde ich eine Bauanzeige für die Änderung der Garage machen


Welchen Punkt der in der OÖ Bauordnung taxativ aufgelisteten anzeigepflichtigen Vorhaben würdest denn da konkret nehmen?

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  •  _ulat_
9.8.2018  (#7)
Im Zweifel § 25 Abs 1 Z 3 lit b:
sonstige Änderung von Gebäuden

Wenn die Baubehörde sagt, das brauchens nicht und die Abweichung wird einfach kommentarlos zur Kenntnis genommen, solls auch gut sein.

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