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welche kosten kann ich mir ersparen?

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  •  faldo99
15.5. - 30.5.2007
5 Antworten 5
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hallo!
habe eine frage (n): wir werden in den nächsten wochen ein älteres haus samt grund kaufen; meine frage nun, was kann ich mir bei der abwicklung einsparen:
- den Kaufvertrag könnte man ja selbst machen oder? Kann man sich irgendwo im Netz Vorlagen für Kaufverträge runterladen?
- ist es verpflichtend, dass man einen Rechtsanwalt od. Notar mit der Treuhand beauftragt od. könnte man theoretisch auch selbt verfügen, dass meine Bank (=Kreditgeber) den Kaufpreis nach Eintragung im Grundbuch an den Verkäufer überweist?
Das einzige was ich sicher weiß ist, dass man den Kaufvertrag notariell beurkunden muss.
- Muss ich und der Verkäufer gleichzeitig bei demselben RA/Notar den ´Kaufvertrag unterschreiben?
- Kann man den Antrag auf Grundbuchseintrag auch selbst einreichen?
- Gibt es nicht auch sowas wie "Legalisatoren", die anstelle von Notaren die Beglaubigung vornehmen?

Danke für eure Antworten!
lg

  •  nasowas
15.5.2007  (#1)
Billigste Variante: - - Verkäufer holt vom Grundbuch eine "Anmerkung der Rangordnung" (EUR 43,-)
- Käufer oder Verkäufer setzen selbst einen Kaufvertrag auf.
- Käufer oder Verkäufer setzen den Antrag auf Einverleibung auf.
- Käufer und Verkäufer treffen sich bei einem Notar und Unterschreiben den Kaufvertrag und den Antrag auf Einverleibung. (Notarsätze sind billiger als BG-Sätze, ausserdem nach unten verhandelbar)
- Verkäufer bekommt Cash, Käufer bekommt "Anmerkung der Rangordnung"
- Käufer geht zum Grundbuchgericht und gibt die Unterlagen ab.
- Käufer meldet dem Finanzamt den Kauf.
- Finanzamt schreibt die GrESt und die Eintragungsgebühr vor.
- Bezahlen
- Finanzamt stellt Unbedenklichkeitsbescheinigung aus
- Unbedenklichkeitsbescheinigung beim Grundbuchgericht nachreichen.


Vorteil: Geringe Kosten (ca. 150,- EUR plus GrESt plus Eintragungsgebühr)
Nachteil: Bei einem Formfehler kann (und wird) das Grundbuchgericht die Einverleibung ablehnen.

(Ich rate ab.)

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  •  nasowas
15.5.2007  (#2)
Andere Varianten - Unterschriften müssen beglaubigt werden, den Rest "darf" man selbst machen.

Die komfortableste und sicherste
One-Stop-Shop-Variante:
- Anwalt/Notar bereitet Kaufvertrag und Antrag auf Einverleibung vor, berechnet GrESt und Eintragungsgebühr
- Käufer überweist Kaufbetrag+GrESt+Eintragungsgebühr auf Treuhandkonto
- Käufer und Verkäufer treffen einander beim Anwalt/Notar undf unterschreiben die vorgelegten Papiere.
- FERTIG
(GrESt+Eintragungsgebühr werden als Selbstbemessungsabgabe vom Notar/Anwalt an Finanz bezahlt. Unterlagen werden vom Notar/Anwalt beim Grundbuchgericht eingereicht. Nach Erledigung wird der Kaufbetrag vom Notar/Anwalt an den Verkäufer überwiesen.)

Vorteil: Sicher, schnell, einfach
Nachteil: Etwas teuerer. Ich würde versuchen Honorar auf ca. 500-700 EUR zu verhandeln.

Beliebige andere Kombinationen zwischen billiger Variante und Komfort-Variante sind möglich.


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  •  nasowas
15.5.2007  (#3)
Versuch der Antwort auf die Fragen - "- den Kaufvertrag könnte man ja selbst machen oder? Kann man sich irgendwo im Netz Vorlagen für Kaufverträge runterladen? "

VERMUTLICH

"- ist es verpflichtend, dass man einen Rechtsanwalt od. Notar mit der Treuhand beauftragt od. könnte man theoretisch auch selbt verfügen, dass meine Bank (=Kreditgeber) den Kaufpreis nach Eintragung im Grundbuch an den Verkäufer überweist? "

NEIN und JEIN
Nein, treuhändige Abwicklung ist nicht verpflichtend. Wären alle Menschen ehrlich und Ereignisse wie der Tod planbar ...
Theoretisch kann auch eine Bank, wie jederman als Treuhänder tätig sein. Wird dafür aber auch etwas verlangen. Bei gegenseitigem Vertrauen kann auf jegliche Treuhänder verzichtet werden.

"Das einzige was ich sicher weiß ist, dass man den Kaufvertrag notariell beurkunden muss. "

NEIN Der Kaufvertrag selbst wird nicht beurkundet.
JA Die Unterschriften müssen beglaubigt werden.


"- Muss ich und der Verkäufer gleichzeitig bei demselben RA/Notar den ´Kaufvertrag unterschreiben? "

NEIN theoretisch nicht. Aber wer bekommt zwischenzeitlich den teilunterschriebenen Vertrag in die Hand? (gemeinsamer Treuhänder)

Immerhin unterschreibt der Verkäufer, dass er der Eintragung des Grundbesitzes ins Grundbuch zustimmt.
Der Käufer braucht wiederum den Vertrag fürs Grundbuch. Wann wird bezahlt? Was passiert wenn Käufer oder Verkäufer zwischenzeitlich stirbt? Verlassenschaftsverfahren, Erben, ...
Was passiert wenn gegen den Verkäufer zwischenzeitlich eine Zwangsversteigerung eingeleitet wird? Was passiert, wenn der Käufer nicht zahlt?


"- Kann man den Antrag auf Grundbuchseintrag auch selbst einreichen? "

JA


"- Gibt es nicht auch sowas wie "Legalisatoren", die anstelle von Notaren die Beglaubigung vornehmen?"

JA


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  •  creator
16.5.2007  (#4)
ergänzend zu nasowas: - im kaufvertrag immer eine lastenfreiheit, insbesondere auch von kontaminationen und evtl. verfahren sämtlicher in frage kommender behörden zusichern lassen.

exakte zustandsbeschreibung - wenn möglich nicht "wie besichtigt und ....(probebegangen)". kurz mal bei gemeindeamt gegenchecken, auch was gebühren betrifft.

weiters, dass (käufer und) verkäufer die durchführung des vertragsinhalts auf sämtliche erben übertragen/überträgt (damit sollten sich komplikationen ziemlich gut vermeiden lassen...).

verglichen mit den kosten des verhandelbaren honorars (~€500-700 inkl. treuhänder-lösung, bei der man auch die optionen z.b. für zwischenzinsen, zahlungszeitpunkt, etc. checken kann) für den notar und dem bewerteten zeitverlust beim "selbermachen" samt allfälliger risken betreffend formaler fehler und geldfluss ist das einsparungspotenzial eher gering. selbermachen daher nicht empfehlenswert.

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  •  canyon
30.5.2007  (#5)
nicht unter 1000€ - @nasowas
@creator

war die erste Reaktion eines Notars auf meine Anfrage. Kaufpreis Grund+Haus beträgt 200.000.-
kann mir jemand einen Tip für einen günstigeren Anwalt/Notar geben?
bin aus Wien, Haus ist in Korneuburg
vielen Dank! canyon@inode.at

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