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Welche Arbeiten sind vor dem Fenstereinbau unbedingt zu erledigen?

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  •  Hohes
11.8. - 16.8.2022
25 Antworten | 10 Autoren 25
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Hallo,

ich stelle mir gerade die Frage, welche Innenarbeiten unbedingt vor dem Fenstereinbau erledigt werden sollten.

Wir sind gerade dabei die Zwischenwände fertig aufzustellen. In KW 39 (ab 26.09) kommen die Fenster und Außentüren.

Welche Arbeiten sollten bis dahin abgeschlossen sein? 

Ein Bekannter meinte, dass die Stemmarbeiten für Elektro- und Wasserinstallation fertig sein sollten, da der Ziegelstaub überall reinkommt, auch in die Fensterprofile.

Für jede Rückmeldung würde ich mich freuen :)

  •  Squawvally
  •   Gold-Award
16.8.2022  (#21)
@­Deep 
Zuerst ist zu unterscheiden, ob wir eine geflämmte Bodenplatte haben oder nicht.
Wenn ja, muss bei großen Elementen darauf geachtet werden, dass im Bereich des Elementes die Flämmlage nicht überlappend ist. Dass wird sehr oft gemacht und beeinträchtigt die Lastabtragung der Elemente.

Wenn die Flämmlage beispielsweise mit 5mm durchgeht, sollte zumindest die Auflagefläche des Tragklotzes groß genug sein, um die Lasten sauber in den Boden anzuleiten.

Nehmen wir an, dass  bei einer Tür mit Schwelle die Übertrittshöhe so gering wie möglich sein sollte und das Gewerk Fenster planerisch dazu die Maße (Flügelunterkante bis FOK) ausreizen muss . Dass klappt beim Einbau mit dem Meterriss ganz gut, aber da kommen noch andere Gewerke. Und wenn dann der Boden verlegt werden soll, kommt man dann drauf, dass sich das maßlich nicht mehr ganz ausgeht, weil  das Element über die Zeit "nur ein bißchen" im EKV versunken ist und jetzt durch die Toleranzen am Bau das Flügel am Boden streift.
Es macht also schon Sinn, sich vorher zu überlegen, wie es später aussehen soll 😉.

Wenn die Bodenplatte nicht geflämmt ist, erübrigt es sich, wo die Abdichtung hinkommt. Dann wird die wasserführende Ebene immer an das Element angeschlossen und hat in der Bauanschlussfuge nichts verloren.

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  •  Deep
  •   Bronze-Award
16.8.2022  (#22)
Eine nicht geflämmte BoPla halte ich für eher die Ausnahme (im OG vllt).

Wie würdest es du in diesem Fall also ausführen (geflämmte BoPla)?

Wer keine 1-2mm spiel zum Bodenbelag hat, dem wünsch ich ohnehin alles Gute im weiteren Bauverlauf.

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  •  Squawvally
  •   Gold-Award
16.8.2022  (#23)
Eine nicht geflämmte Bodenplatte hast entweder im Keller oder über dem Keller. Im OG sowieso.

Ich habe meine Bodenplatte geflämmt und im Bereich der Elementetragklötze massive Hartholzplatten im vorgewärmten EKV versenkt. Somit ist dauerhaft sichergestellt, dass die Dichtebene nicht beschädigt ist. Zusätzlich gibt es im Bereich der Elemente keinen Stoß der EKV Lage. Es gab durch diese Maßnahme keine Setzungen und ich konnte die FOK genauso wie geplant ausführen. War ein bischen Detailplanung und Abstimmung mit den Gewerken,  hat sich aber ausgezahlt. 

Nur so pauschal am Rande und bitte nicht falsch verstehen
Wenn ich nicht bauen lassen, sondern mich in das Baugeschehen involviere (Planung, Vergeben der Gewerke,..) muss ich mich von Baubeginn an mit der Thematik Bauen  beschäftigen, damit ich Fehler möglichst vermeiden und auch mit vernünftigen Kosten bauen kann. Das fängt meist schon beim Erstellen des Enreichplanes an. Eine gute Planung (Konzept bis fertiger Einreichplan) kann schon mal einganzes Jahr in Anspruch nehmen. Und da ist oft noch nicht alles fertig gedacht.

Die Praxis zeigt auch, dass sich sehr wenig Bauherrn(innen) mit der Detailplanung vor Baubeginn beschäftigen. Meist geht es im Vorfeld um die Optik und in das Vertrauen auf die Gewerke dass schon alles passen wird. Dem ist aber nicht immer so.

Am Bau hat sich leider die Kultur des "nicht gemeinsam besprechens" eingeschlichen. 
Da gabe es auch mal ein Thema, ob den Arbeitern am Bau eine Verpflegung angeboten wird.
Ich denke mit etwas HV lässt sich alles regeln.

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  •  Deep
  •   Bronze-Award
16.8.2022  (#24)
Mit anderen Worten, man stellt die Fenster doch auf die Flämmbahn. Die Hartholzblättchen sind imho ohnehin Stand der Technik.

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  •  Squawvally
  •   Gold-Award
16.8.2022  (#25)
Ja, aber mit "Begleitmaßnahmen".

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