Bei dir normalerweise kein Problem - Lt. Steirischen Baugesetz hat der Bauherr sich zur Durchführung bewilligungspflichtiger Bauarbeiten eines hiezu gesetzlich berechtigten Bauführers (konzessionierter Baugewerbetreibender) zu bedienen. In deinem Fall aber kein Problem, hast ja eh die Firma WIGO.
Bauführer - Nicht nur in der Steiermark ist das so.
Fa. WIGO sollte als Anbieter von Häusern eine Baumeisterkonzession besitzen. Bei Bauinnung anfragen und wenn nicht, dann .... Möchte hier auf das alles nicht eingehen. Bin sicher die haben eine!
kommt drauf an - Wenn du z.B. einen Keller baust, dann ist der Bauführer dafür nicht unbeding WIGO, sondern der ausführende Baumeister. Wenn du den Keller selber baust, ist der Bauführer der Typ der kräftig kassiert, und nix dafür tut - ist ein Relikt, damit die Beamtenseele glücklich wird Oder glaubt wirklich wer, dass die Bauführer die ihre Bautaferln um ein Schweinegeld vermieten tatsächlich den Aufgaben die ein Bauführer hat nachkommen ????
Alles in einen Topf - Ist schon möglich dass es solche Gewissenlose gibt. Es gibt aber auch solche, die wirklich ihrer Pflicht nachkommen und nachsehen, damit kein Unsinn gemacht wird, damit keine Unfälle passieren oder damit keine Baumängel auftreten können.
DANKE - für eure Beiträge. Hat sich alles von selbst gelöst. Beim EFH ist natürlich WIGO der Bauführer und beim Keller tritt der ausführende Baumeister als Bauführer auf. War von der Gemeinde nicht klar ausgedrückt, was sie wollen.
DANKE nochmals
M@x
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