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Was definiert einen Kellerraum

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  •  Gast Frustierter
2.7. - 5.7.2010
5 Antworten 5
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Hallo liebe Energiesparhaus Gemeinde

Unerwartet stehen meine Frau und Ich vor dem Problem, dass die Wohnbauförderungsstelle unseren einzig vorhandenen Kellerraum nicht mehr als Kellerraum einstuft - der Grund ist uns aber mehr als suspekt.

Zum Projekt:

Einfamilienhaus
Hanglage (Erdgeschoß = Garage, "Keller", Garderobe, Mittel und Obergeschoß sind Wohnebenen)
Erd und Mittelgeschoß stehen im Hang, erst das Obergeschoß ist frei.
129m2 Nutzfläche um die Gebührenbefreiung ausnützen zu können.
Kellerraum = 19m2, dort ist die Gesamte Technik (Gastherme, Solaranlage, ZSA, E-Verteiler, Waschmaschine) untergebracht.

Im letzten Jahr WBF eingereicht, Zusage mit Gebührenbefreiung erhalten, zwei von drei Auszahlungen bereits erfolgt. Die gesamte Ausführung entspricht den eingereichten Plänen.

Nun jedoch behauptet die WBF das der Keller keinem Kellerraum entspricht da er von der Garderobe her zugänglich ist?!?!?grrr?!!

Unser Keller hat weder ein Fenster noch einen Lichtschacht da er vollständig dem Hang zugeneigt ist. Weiters sind alle Leitungen für die mehr als umfassende Heiz- und Solar und Warmwasseraufbereitung AUFPUTZ (Nonanet)

Unser Problem ist nun dass wir, wenn die WBF stur bleibt, um die Gebührenbefreiung fallen. Leider wäre dies wieder ein Betrag der mehr als nur schmerzlich ist. Nun geht es mir darum ob ich

a, eine möglichkeit habe, diese entscheidung anzufechten da ja in meinem Sinne ein positiver Bescheid ausgestellt wurde und anhand eingereichter Pläne gebaut wurde.

b, ich die besch,,,, Tür zumauer und mit der Wäsche dann immer im Freien zur Waschmaschine wandern darf.

b, steht irgendwo beschrieben, wie ein Kellerraum defniert wird? Laut Definition Keller des Landes Tirol aus Foldern, Webseiten usw. halte ich ja genau diese Regeln ein.

Weiß jemand einen Rat?

  •  cc9966
  •   Gold-Award
2.7.2010  (#1)
es gibt.. - ...eine önorm welche die bezeichnung wohnnutzfläche definiert. da sind auch so formeln drin zu wieviel prozent stiegenflächen, windfang, balkon usw. einzurechnen sind. aber auf den normen-text wird wohl nur ein architekt den zugriff haben.

hab ich das richtig verstanden? du hast wohnraum auf gleicher höhe wie diesen "kellerraum". nur dieser raum liegt hangseitig fensterlos und ist mit einer tür von der wohnfläche (ohne stiege) getrennt?

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  •  AndiBru
  •   Gold-Award
2.7.2010  (#2)
hinimm plan B

wenn dann die wbf ruh gibt, ist der einfachste weg

mach sie mit rigips zu

lass es abnehmen

und dann "irgendwann" wieder auf :)

lg!

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  •  Steff
5.7.2010  (#3)
stimmt - -nicht wundern - hab meinen Account wieder gefunden

@cc9966 - Wohnfläche kann man es nicht nennen - Vom freien gelangt man über die Haustür in die Garderobe (das wäre die Wohnfläche), Größe 4,3m2 (1,2m x 3,02m).
Von der Garderobe aus geht eine Treppe rauf in den ersten Stock wo sich Schlafebene und Bad befinden.
Gleichzeitig führt von der Garderobe eine Tür in den Technikraum - laut einreichplan "Keller" - dort befindet sich die ZSA, Heizanlage, E-Verteiler und und und.

G
Steff

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  •  Steff
5.7.2010  (#4)
von der Schlafebene - gelangt man dann über eine weitere Treppe in den Wohnbereich.

In der Garderobe hab ich nur die Wahl - Treppe nach oben, Haustür oder "Keller"

Die Rigipsvariante hab ich mir auch schon überlegt, aber dann kann meine Frau mit der Wäsche immer über das Freie in den Raum zur Waschmaschine

Wenn ich es mir alles recht überlegt hätte, mit vorschriften usw. die uns die WBF macht dann wäre ich nicht viel teurer gekommen wenn ich sie gar nicht in Anspruch genommen hätt.



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  •  rantamplam
  •   Bronze-Award
5.7.2010  (#5)
gebühren - @steff
Das ist ja der Grund warum das so streng ausgelegt wird, damit ja wenige Ansuchen stellen. Oft genug werden die Gerichte bemüht und meistens gehts schlecht aus für dich.
lg ran

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