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vorkalkulation stark überschritten

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  •  Gast keps
26.9.2009 - 3.8.2011
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wir besitzten ein 55 jahre altes holzhaus mit guter bausubstanz,welches aber etwas klein war.
der architekt meinte, abreissen und größer neubauen käme günstiger als sanieren und anbauen.
das neu geplante einfamilienhaus hätte uns lauter seiner vorkalkulation 341000€
gekostet,was auch ziemlich unser finanzieles limit ist.auf mehrfaches nachfragen währen der planungsfase bestätigte er uns auch seine vorkalkulation mündlich.inder baubeschreibung beim baueingabeplan stand dann plötzlich unter baukostensumme 365000€.auf rückfrage sagte er das es üblich wäre für die gemeinde einen höheren wert anzugeben.das haus wurde so genehmigt, und das alte haus währendessen abgerissen.nun sind die angebote der einzelnen gewerke zurück.zimmermann,kellerbauer ,elektriker etc.
jetzt beträgt der preis plötzlich 530000€(!).es wurde keinerlei planungsänderungen vorgenommen.
der architekt will von seiner ursprünglichen vorkalution nicht mehr wissen,und findet seine unterlagenhierfür auch nicht mehr.als wir ihm unser exemplar mit seinem briefkopf und vorkalution vor die nase hielten,behauptete er diese würde niemals von ihm stammen.

was können wir jetzt machen?

gruß aus lustenau(vorarlberg)
keps

  •  amw
27.9.2009  (#1)
arbeiterkammer/konsumentenschutz - ich persönlich würde mich in einem solchen fall an die arbeiterkammer bzw. den konsumentenschutz wenden.

mein baumeister sagte mir damals, als wir das angebot von ihm besprachen, dass er rechtlich daran gebunden ist und es, wenn ich mich recht erinnere, um nicht mehr als 15% überschreiten darf, da er ansonsten probleme bekommen würde.

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  •  creator
27.9.2009  (#2)
beweise sichern, dokumentieren, dokumentieren und nochmals - dokumentieren, alle zeugen zusammentrommeln, die es gibt und sich am nächsten amtstag zu gericht begeben, um dort die lage mit dem diensthabenden richter (und ned den rechtspraktikanten) zu besprechen.

grundlage ist hoffentlich ein schriftlicher vertrag mit leistungsverzeichnis des archi bzw. dessen honorarforderung: die ist - wenn nicht pauschal vereinbart - ja nach honorarordnung, die sich am auftragswert bemisst, zu verfassen und lässt daher rückschlüsse über den auftragswert (eben die 340-360t) zu.
vki/ak ist natürlich auch angsagt.

auch wenn die chancen auf deckung (nämlich aus vertragsrechtsschutz) nicht hoch sind, bei rs-versicherung um deckung ansuchen.
strafrechtlich kann es relevant sein, zivilrechtlich ist aber wichtiger. da würde ich den tollen archi mal um seine berufshaftpflicht-polizze (wegen falschberatung) fragen - da hast noch die meisten chancen, geld zu sehen.wenn er sie nicht gleich rausrückt, kammer melden und eingeschrieben fordern.

würde mich zudem nach beratung (und eventueller anzeige)auch bei der kammer http://www.arching.at/baik/ueber-uns/aufgaben-baik/content.html schriftlich beschweren bzw. den vorgang anzeigen. ich nehme an, dass dieses verhalten grob standeswidrig ist. dort müsste zumindest eine schlichtung erfolgen - evtl. mit enderledigender entschädigung.
die grundfrage ist jetzt eigentlich, wo du die meisten chancen auf finanzielle entschädigung hast.
die sehe ich weniger bei gericht, schneller und hoffentlich positiv geht das über die schlichtungsstelle der (eigentlich landes-) kammer und dem nachweis standeswidrigen verhaltens.

zweite wahl wäre dann die haftpflichtversicherung des archi - da wird's schon zäher. letzter ausweg ist halt gericht, evtl. anschluss als privatbeteiligter im strafprozess. das dauertt ewig und ist mit zig sachverständigen und bei dem streitwert als kläger nicht billig.
inwieweit bei eurer BEWEISlage ein bedingter zahlungsbefehl über den schaden (immerhin irre hoher streitwert von 170t und entsprechende kosten) gegen den archi sinn macht, solltet ihr mit dem richter oder vki klären. scheint mir eher der letzte ausweg.
auf jeden fall ist jetzt rasches, strategisch richtiges handeln und dokumentieren angesagt.


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  •  keps
28.9.2009  (#3)
hallo wir haben morgen mittag einen termin bei einem anwalt für bauvertragsrecht.
ist das der falsche weg,denn wir einschlagen?wir haben leider auch keine rechtsschutzversicherung.

mit dem architekten gibt es nur einen mündlichen vertrag
über 10000€ honorar.

wir fühlen uns total traurig und auch überfordert in diesem fall.


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  •  nymano
28.9.2009  (#4)
@keps - ich würde ebenfalls UNBEDINGT die architektenkammer konsultieren. wie creator schon schreibt ist dieses verhalten höchst standeswidrig. zumindest bei der anwaltskammer würde ein derartiges verhalten zu einem disziplinarverfahren führen - die sind nicht zimperlich. ob die architektenkammer gleichermaßen stringent vorgeht weiss ich nicht.

lg nymano.

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  •  keps
28.9.2009  (#5)
hallo miteinander - von anwälten hab ich noch nie was gutes gehört.
ich fürchte unserer wird uns auch abzocken...
gruß keps

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  •  Evilein
28.9.2009  (#6)
... kopf hoch - nicht so negativ denken - nicht alle Anwälte wollen einen nur abzocken und so wie sich das für mich anhört, kommt ihr ohne Anwalt aus der Geschichte nicht leicht raus, denn ein anwalt kann eure Unterlagen genau prüfen und dann sieht man, was zumindest schriftlich festgehalten wurde und was das wert ist!

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  •  Gawan
28.9.2009  (#7)
@keps - ich habt NICHTS schriftlich fixiert und nur einen mündlichen Vertrag über 10.000 Euro ???
Woher kommen dann die 350.000 ? Auch mündlich zugesagt ?

Entweder ist das ein Fake-Beitrag oder ihr seid nicht besonders helle ...

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  •  nymano
28.9.2009  (#8)
@gawan - wieso? steht doch dort: die 350.000 sind im rahmen der vorkalkulation auch schriftlich festgehalten worden. und mündliche verträge über so kleine summen (€10.000) sind nicht wirklich ungewöhlich...

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  •  creator
28.9.2009  (#9)
die anwaltliche - kostenfreie - erstberatung ist zwar ok, ...wird aber wenig bringen. besser zu vki/ak+gericht gehen und sich dort - länger und auch gratis - beraten lassen und DANN kammer kontaktieren... hab' ich ja extra so geschrieben. wenn ihr unbedingt auch noch bei einem anwalt geld abliefern wollt, your choice...

"anwalt für bauvertragsrecht" ist auch kostenseitig völlig sinnlos, da ist ein anwalt aus dem gerichtssprengel (dort erfragen) kostengünstiger. geht ja rein zivilrechtlich. evtl. mit anwalt - wenn es nicht anders geht - pauschale vereinbaren.



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  •  keps
30.9.2009  (#10)
hallo - Der kammer hab ich den fall geschildert ohne namen zu nennen.
die kammer wollte den namen des architekten erfahren und von mir einen termin,wo wir dann zusammen mit einem "unabhängigen architekten"den fall durchsprechen sollen ,um auf eine gemeinsame lösung zu kommen,wie man weiterarbeiten könnte.

gruß keps

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  •  creator
30.9.2009  (#11)
und was hat der vki gesagt? - wie gesagt, ich würde mich halt erst beim vki aufklären lassen nd erst dann zur kammer. der würde ich dann auch den namen bekanntgeben, immerhin sollte auch die kammer interesse daran haben, den ruf ihrer mitglieder zu wahren und negative ausreißer zu eliminieren. da sollte dann auch eine sinnvolle lösung erarbeitet werden - eben auch mit unterstützung der kammer. die nimmt dann meist auch geld in die hand... schneller und unkomplizierter als gericht.

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  •  wolfi69
30.9.2009  (#12)
Ich würde meinen: - Besser ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende. Das heißt: Dem Architekten so wenig Honorar zukommen lassen wie möglich und einen anderen Weg zur Errichtung des Hauses einschlagen (z.B. FT-Haus). Nebenbei ärgert euch nicht über den Abriß, denn Sanieren kostet meistens genausoviel wie ein Neubau, wobei das Ergebnis meistens nur ein Kompromiss auf allen Ebenen ist.

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  •  keps
1.11.2009  (#13)
hallo miteinander - ich hab der zuständigen dame von der architektenkammer west den fall geschildert,und ihr auch gesagt ,das ich mit dem architekten nicht mehr weiterarbeiten will,weil ja das vertrauen dahin ist.
die frau nahm das zur kenntnis und interessierte sich nicht weiter für den fall.

wir haben einen anwalt in dem fall eingeschaltet.dieser ist der meinung unser architekt hat uns falsch beraten,und hofft auf schadensersatz seitens der haftpflichtversicherung des architekten.

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  •  johro
2.11.2009  (#14)
Hallo - erstmal möcht ich mein mitgefühl auschliessen, sicher eine verflixte Situation in der ihr euch da befindet,

es wurde ja schon viel geschrieben, ich würde auch den weg nach vorne gehen, dass ihr den Architekten in die zange nehmt ist klar.
gibt es verträge und unterschriften?

ich würde nämlich auch versuchen die sache im geiste abzuhaken und ein ähnliches Fertigteilhaus (ich nehme an es sollte schnell gehen) überlegen,
um 341.000.- bekommt man da ein schönes Haus, und die 530.000.- wollt ihr ja sicher nicht ausgeben.

lg
johannes

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  •  Trooper76
25.11.2009  (#15)
Ich - würde diese Angelegenheit komplett vergessen. Der Architekt bekommt kein Geld. Ihr spart euch die Zeit, Nerven und Geld für Anwalt und ähnliches. Fahrt in den nächsten Musterhauspark (vorzugsweise SCS) und schaut euch mal um. Man kann ein nettes Häuschen auch ganz ohne (teuren) Architekten planen und bauen.
Alles gute

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  •  baumaxhaus
26.11.2009  (#16)
@Trooper76 - ganz meine Meinung Trooper. Viele Leute denken das die Fertigteilhäuser wohl die Putzfrau plant. Nein im Ernst, habe schon gesehen das die Super Architekten sich sehr stark an der Fertighausindustrie orientieren :))
Habe auch schon meine Erfahrung mit Architekten gemacht. Einfach eine Katastrophe, für ein paar Skizzen usw.. wollte er EUR 1.500.
Damit ist das Thema für mich gestorben.

lg

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  •  creator
  •   Gold-Award
26.11.2009  (#17)
@Trooper76: das sehe ich nicht so"Ich würde diese Angelegenheit komplett vergessen. Der Architekt bekommt kein Geld"

der schaden übersteigt das honorar für'n archi um ein vielfaches...

was archis bei efh betrifft, stimme ich dir allerdings zu.

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  •  wolfi69
  •   Bronze-Award
27.11.2009  (#18)
Unter den Architekten - laufen in der Tat viele Blindgänger umher. Viel Wind, intellektuelles Getue, künsterlisch verklärte Ausdrucksweise und oft wenig Substanz. Einen eigenen Stil hat sowieso kaum einer. Die kupfern voneinander ab, daß sich die Balken biegen.

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  •  niceguymarty
27.11.2009  (#19)
hey, auf architekten schimpfen...da bin ich dabei emoji

aber ernsthaft: Ich fürchte, du wirst den Architekten nicht auf die Kostenschätzung festnageln können, den es ist (wie der Name schon sagt) eine Schätzung und kein Anbot, also "unverbindlich".

P.S.: Leider sind viele Architekten "nur" Künstler. Sie zeichnen schöne Entwürfe, mehr nicht,und bei der Ausbildung zum Architekten wird NUR mehr auf das "künstlerische" Wert gelegt.

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  •  Noldman
  •   Gold-Award
27.11.2009  (#20)
Die Archis werden ja nicht umsonst zb. in Linz - an der Kunst Uni ausgebildet.....

Der liebe Archi hat dem Kunden gegenüber sehr wohl Aufklärungs- und auch einen Haufen Sorgfaltspflichten. Kostenschätzung etc. ist ein wesentlicher Bestandteil der Arbeit eines Architekten. Das zeichnen des Entwurfs ist ja nur ein Teilbereich der Arbeit eines Architekten. Den Archi trifft immerhin die Strenge Sachverständigenhaftung.......
Und der eingetretene Schaden ist in diesem Fall beträchtlich. Das Honorar des Archis ist ja nur ein kleiner Teil des Schadens der hier in Wahrheit verursacht wurde.
Was ich aber immer wieder bewundere ist, wie leicht es Selbstständige in Öst. oft haben; es ist ein Hammer wieviel sich Kunden bieten lassen und wie wenig Ahnung die Durchschnittsbevölkerung hierzulande von ihren Rechten hat. Und noch erstaunlicher ist wie dann Menschen auch noch diese schwarzen Schafe einer Zunft verteidigen (wie auch in diesem Thread manche).
Es wird sich nie etwas ändern wenn sich die meißten Konsumenten alles gefallen lassen.
Hört mehr auf creator, der schreibt sich hier im Forum die Finger wund über Konsumentenrechte, versucht den Leuten hier zu helfen und dann kommen erst wieder Argumente von Nicht Juristen die nicht mal im Ansatz unseren Rechten entsprechen.......

pacta sunt servanda

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  •  2moose
27.11.2009  (#21)
Der übliche Ausgang einer Schwarz-Weiß-Diskussion - a la Archtitekt/Fertighaus, Massiv/Holzriegel, PH/NEH. Es ist niemandem geholfen, wenn aufgrund des vorliegenden Falles ein ganzer Berufstand in den Dreck gezogen wird. Mir tut nämlich schon ein wenig die Blauäugigkeit weh, mit der Investitionen im sechsstelligen Bereich auf Gut Glück getätigt werden, während man sich bei jedem Handyvertrag besser absichert. Egal, das Kind ist in den Brunnen gefallen und ich kann leider auch keinen Weg aus der dubiosen und dokumenattionslosen Thematik heraus zeigen ... aber lassen wir doch die Aggressionen raus.

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