« Baufinanzierung  |

Vorgehensweise Nachverhandlung 1 Jahr nach abgeschl. Finanzierung

Teilen: facebook    whatsapp    email
 1  2  > 
  •  austriansales
  •   Gold-Award
27.5. - 5.7.2020
28 Antworten | 6 Autoren 28
28
Hallo,

folgende Ausgangssituation:
Wir haben 08/2019 einen Kreditvertrag abgeschlossen
250.000 € Bankkredit BA, 30 Jahre Laufzeit 1,875 % auf 15 Jahre fix, danach 1 % Aufschlag 3ME
55.000 WBF OÖ (20 Jahre fix 1 %)

1 Jahr nach Finanzierungsabschluss haben wir 180.000 der 250.000 Euro abgerufen, WBF wurde zur Gänze abgerufen. D.h. wir können aktuell noch 70.000 Euro abrufen. 

Nachdem wir uns mehr selbst gemacht haben als ursprünglich geplant und teilweise doch günstigere Alternativen verwendet haben denken wir daran 40.000 Euro weniger vom Kredit abzurufen. Damit könnten wir die monatliche Rate reduzieren und die Differenz auf die ursprüngliche Kreditrate jährlich Sondertilgen.
Wir haben 1 % Pönale auf das Nichtabrufen des Kreditbetrags. Die gesamte Auszahlung des Betrags stünde im August an, ich möchte aber vorher noch mit der Bank sprechen.

Dazumal waren die Konditionen und unsere Ausgangssituation grundsätzlich sehr gut. Die Situation am Zinsmarkt hat sich ja doch etwas verändert und aktuell gibt es echt gute Kondis.

Meine eigentliche Frage:
Soll ich jetzt 
a) die Bank nach dem Abrufen der restlichen 30.000 Euro auf bessere Kondis fragen, da die Chance groß ist das ich bessere Kondis bekomme?
b) werden aktuelle Lohnzettel/Einkommensnachweise in Fall a) eingefordert?

Ad b) wäre natürlich super wenn das nicht der Fall wäre ;) Die Einkommenssituation hat sich am Papier leider verschlechtert, da wir beide den Job gewechselt haben und finanziell aufgrund von Einstieg in öffentlichen Dienst einiges reduzieren mussten.

Danke an die Experten.

  •  LiConsult
  •   Gold-Award
28.5.2020  (#1)
Prinzipiell stellt sich die Bank Austria aktuell als Bank heraus, die auf Konditionenanpassungen tendenziell kundenfreundlich agiert. Bevor ihr in konditionelle "Verhandlungen" eintretet, würde ich jedenfalls das Bauprojekt fertigstellen und auch für euch intern sicherstellen, dass es keinen zusätzlichen Kapitalbedarf mehr gibt.
Wenn das mal gesichert ist, dann herrscht nämlich an dieser "Front" Planungssicherheit.

Gewöhnlich werden bei nachträglichen Konditionenverhandlungen auch keine zusätzlichen Einkommensnachweise verlangt. Wenn ihr allerdings in der Zwischenzeit den Job gewechselt habt, dann seid ihr Kraft Kreditvertrag ohnehin verpflichtet, den neuen Arbeitgeber bekanntzugeben (nicht zuletzt auch weil ihr in der Bezugsverpfändung zugestimmt habt, einen Wechsel der bezugsauszahlenden Stelle unaufgefordert der Bank bekanntzugeben).
Prinzipiell ist ein Jobwechsel in den öffentlichen Dienst (im Sinne der Jobischerheit) ja nun nicht der schlechteste "Switch". Für die Konditionenverhandlungen wird es wichtig sein, auch in der künftigen Einkommenssituation eure Ausgaben mehr als ausreichend decken zu können. Wenn dem nicht so sein sollte oder Knappheit aufkommen sollte, dann würde ich betreffend Konditionenverhandlungen jedoch "die Füße still halten".

1
  •  austriansales
  •   Gold-Award
28.5.2020  (#2)

zitat..
LiConsult schrieb: Bevor ihr in konditionelle "Verhandlungen" eintretet, würde ich jedenfalls das Bauprojekt fertigstellen und auch für euch intern sicherstellen, dass es keinen zusätzlichen Kapitalbedarf mehr gibt.

 wie erwähnt können wir nicht alles vor vollständiger Kreditauszahlung fertigstellen.
Die zukünftige Kostenplanung (Fassade + Außenbereich + etwas Elektronik im Außenbereich) setze ich mit ca. 90.000-100.000 Euro an.
Aktuell verfügbar haben wir ca. 65.000 Euro, d.h. wenn wir noch 30.000 abrufen würden wir das ca. abdecken und könnten 40.000 Euro weniger aufnehmen. 
Eine unangetastete Reserve von ca. 20.000 Euro wäre in diesem Fall noch vorhanden.
Im Haus selbst ist alles, bis auf wenige Kleinigkeiten (rund 5.000 Euro), fertig.

Würde mir der gesamte Kreditbetrag zu diesem Termin ausbezahlt oder startet einfach die Kredittilgung auf Basis des abgerufenen Kapitals und für den Rest wird automatisch eine Pönale eingehoben? Oder muss ich der Bank bekanntgeben, dass wir die restlichen 40k nicht mehr in Anspruch nehmen werden?


1
  •  LiConsult
  •   Gold-Award
28.5.2020  (#3)

zitat..
austriansales schrieb: Oder muss ich der Bank bekanntgeben, dass wir die restlichen 40k nicht mehr in Anspruch nehmen werden?

Genau das wäre sinnvoll. Die monatliche Rate wird dann neu berechnet (aufgrund der halt geringeren Kreditsumme bei gleicher Laufzeit).


1


  •  rk515
  •   Gold-Award
28.5.2020  (#4)

zitat..
LiConsult schrieb: Wenn ihr allerdings in der Zwischenzeit den Job gewechselt habt, dann seid ihr Kraft Kreditvertrag ohnehin verpflichtet, den neuen Arbeitgeber bekanntzugeben (nicht zuletzt auch weil ihr in der Bezugsverpfändung zugestimmt habt, einen Wechsel der bezugsauszahlenden Stelle unaufgefordert der Bank bekanntzugeben).

 
aber nur im fall des falles... wer macht heute schon noch gehaltsverpfändungen bei hypothekarisch sichergestellten krediten.
das ist ja nicht mehr üblich oder?

oder habt ihr sowas unterschreiben müssen?


1
  •  LiConsult
  •   Gold-Award
28.5.2020  (#5)

zitat..
rk515 schrieb: wer macht heute schon noch gehaltsverpfändungen bei hypothekarisch sichergestellten krediten.

also die Bank Austria jedenfalls - und ich muss sagen auch alle Banken mit denen ich sonst so zusammenarbeite


1
  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
28.5.2020  (#6)
Ich würde auf jeden Fall mal freundlich nachfragen, wie das wohl aussieht mit einer Verbesserung. Die Vorgehensweise wurde hier eh schon des Öfteren gepostet.

1
  •  rk515
  •   Gold-Award
29.5.2020  (#7)

zitat..
LiConsult schrieb: also die Bank Austria jedenfalls

 echt jetzt? hmmm. ich seh das eher als psychologische sicherheit. ned mehr.

aber was alex sagt, würd ich auch machen. einfach mal nachfragen.


1
  •  LiConsult
  •   Gold-Award
29.5.2020  (#8)

zitat..
rk515 schrieb: würd ich auch machen. einfach mal nachfragen.

nachfragen ist nie schlecht. Auch bei Konditionennachverhandlungen. Es bleibt jedem selbst überlassen dann aber auch die Konsequenzen zu ziehen, wenn das Verhandlungsergebnis nicht den gewünschten Erfolg erzielt.

zitat..
rk515 schrieb: ich seh das eher als psychologische sicherheit. ned mehr.

Also Bezugsverpfändungen sind weit mehr als eine psychologische Sicherheit. Immerhin geht es für das finanzierende Institut darum, im Falle der (drohenden) Uneinbringlichkeit die Forderung durch den pfändbaren Teil des Gehaltes zu decken. Viele Banken haben diese Form der Sicherheit auch in ihren Mindeststandards für das Kreditgeschäft verankert.

Wenn es nur darum ginge das Objekt pfandrechtlich zu besichern, dann würden auf mittlere Sicht jene Szenarien "befeuert" werden, die wir aus der Finanzkrise kennen.


1
  •  rk515
  •   Gold-Award
29.5.2020  (#9)
Schon klar. Aber dieses Beispiel zeigt, wie es in der Praxis abläuft.. Die Kreditnehmen sagen den Banken oft nicht bescheid. Und das kann ich nur nachvollziehen als Banker, wenn das Gehaltskonto auch bei der finanzierenden Bank ist. 

1
  •  Jordi223
1.6.2020  (#10)

zitat..
LiConsult schrieb: Wenn ihr allerdings in der Zwischenzeit den Job gewechselt habt, dann seid ihr Kraft Kreditvertrag ohnehin verpflichtet, den neuen Arbeitgeber bekanntzugeben (nicht zuletzt auch weil ihr in der Bezugsverpfändung zugestimmt habt, einen Wechsel der bezugsauszahlenden Stelle unaufgefordert der Bank bekanntzugeben).

 
warum bitte Arbeitgeber bekanntgeben, solange du die monatlichen Raten bedienst, ist doch die Welt in Ordnung? Was sollte denn passieren wenn man es nicht der Bank mitteilt? Kenne in meinem bekannten Kreis niemanden der einen AG Wechsel der Bank mitteilt. Bitte entschuldigt die vielen Fragezeichen. emoji


1
  •  LiConsult
  •   Gold-Award
1.6.2020  (#11)
Die Fragenzeichen sind wichtig! Dafür ist das Forum ja da - insofern bedarf es hier keiner Entschuldigung emoji

Anbei exemplarisch drei Textbausteine aus (jüngeren) Kreditverträgen:

Ich verpflichte mich, der xxx - Bank Änderungen bei den bezugs-/pensionsauszahlenden Stellen unaufgefordert bekannt zu geben.

oder:

Der Darlehensnehmer und allfällige Mithaftende sind verpflichtet, den Darlehensgeber während der Darlehenslaufzeit von wesentlichen Änderungen der Vermögens- und Einkommensverhältnisse zu verständigen.

oder:

Der Kreditnehmer hat über wesentliche Änderungen der wirtschaftlichen und rechtlichen Verhältnisse unverzüglich zu informieren.

Ob das jetzt in den Kreditverträgen selbst oder in der Bezugsverpfändung oder in den Allgemeinen- oder Besonderen Geschäftsbedingungen niedergeschrieben ist, ist ebenso wie die Textgestaltung von Bank zu Bank unterschiedlich.

Freilich bleibt es aber jedem unbenommen seine finanzierende nicht über einen Jobwechsel zu informieren.

1
  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
1.6.2020  (#12)
Nach dem Motto "wo kein Kläger, da kein Richter". 
Wie geschrieben, grundsätzlich gehört es der Bank mitgeteilt.

1
  •  Larry
3.7.2020  (#13)

zitat..
LiConsult schrieb: Ich verpflichte mich, der xxx - Bank Änderungen bei den bezugs-/pensionsauszahlenden Stellen unaufgefordert bekannt zu geben.

mal angenommen, man hat einen AG Wechsel der finanzierenden Bank nicht mitgeteilt, man aber nach wie vor seine Raten pünktlich bezahlt, was kann passieren? BG

1
  •  LiConsult
  •   Gold-Award
4.7.2020  (#14)
so lange die Raten vereinbarungsgemäß gezahlt werden, wird nichts passieren.

Wie sieht die Textpassage in deinem Vertrag aus bzw. wie sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen deiner Bank diesbezüglich formuliert?

1
  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
4.7.2020  (#15)
Ja, grundsätzlich schon. Wenn die Rckzahlung nicht gefährdet ist, ist das ja kein Beinbruch, kommt ja oft vor. 


 
 


1
  •  Larry
4.7.2020  (#16)

zitat..
LiConsult schrieb: so lange die Raten vereinbarungsgemäß gezahlt werden, wird nichts passieren

Das denk ich eben auch. 🤪

zitat..
LiConsult schrieb: Wie sieht die Textpassage in deinem Vertrag aus bzw. wie sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen deiner Bank diesbezüglich formuliert?

Ist die Frage an mich gerichtet lieber LiConsult? 



1
  •  LiConsult
  •   Gold-Award
4.7.2020  (#17)
ja, würde mich interessieren. Die verschiedenen Banken/Sektoren verwenden ja unterschiedliche Formulierungen - wäre interessant, wie das in deinem Fall drinnen steht. 
danke + lg


1
  •  Larry
4.7.2020  (#18)

zitat..
speeeedcat schrieb: Ja, grundsätzlich schon. Wenn die Rckzahlung nicht gefährdet ist, ist das ja kein Beinbruch, kommt ja oft vor. 

auf was bezogen "grundsätzlich schon" ? emoji

1
  •  Larry
4.7.2020  (#19)

zitat..
LiConsult schrieb: ja, würde mich interessieren. Die verschiedenen Banken/Sektoren verwenden ja unterschiedliche Formulierungen - wäre interessant, wie das in deinem Fall drinnen steht. 
danke + lg

bei mir is es von der BA, kennst du sicher emoji Finde den Passus mit den Sicherheiten sehr schwammig formuliert. Weiß jetzt nicht wie du als Fachmann das siehst. 




1
  •  LiConsult
  •   Gold-Award
4.7.2020  (#20)
Ja - die kenne ich sehr gut 😂

Mit den Formulierungen versucht man als Bank halt auch im Verbraucherkreditgeschäft immer auf dem Laufenden zu bleiben. Die Bonitätseinstufung findet dort ja einmalig im Rahmen des Kreditbewilligungsprozesses statt. Ist der Kredit einmal vergeben, gibt es (solange die Rückführung plangemäß erfolgt) keine Möglichkeit der bankseitigen Intervention - außer die Besicherung verliert so stark an Wert, dass sie für den offenen Saldo nicht mehr ausreicht. Dennoch werden die Kredite regulatorisch durch Softrating, ICAAP, Notenbankprüfungen, etc. einer laufenden Bewertung unterzogen ohne jedoch kundenseitige  "News" zu haben.

Anders ist es im Kommerzkreditgeschäft, wo die Rahmenvereinbarungen, Kontokorrentkredite, Garantien, etc. ebenfalls bankseitig laufend einem Monitoring unterzogen werden, hier jedoch die Kunden laufend reporten müssen (Bilanzen, Saldenlisten, Creditoren-/Debitorenlisten, Forecasts, etc.).

1
  •  Larry
4.7.2020  (#21)

zitat..
LiConsult schrieb: Dennoch werden die Kredite regulatorisch durch Softrating, ICAAP, Notenbankprüfungen, etc. einer laufenden Bewertung unterzogen ohne jedoch kundenseitige  "News" zu haben.

Danke für deine ausführlichen Erklärungen, eine Verständnis Frage habe ich, was genau bedeutet diese Bewertungen und Ohne Kundenseitie News? Heisst das die Bank vom Kunden keine aktuellen News wie AG, Einkommen etc. hat? 

1
 1  2  > 

Thread geschlossen Dieser Thread wurde geschlossen, es sind keine weiteren Antworten möglich.


next