« Baurecht  |

"Vorderseite" eines Eckgrundstücks?

Teilen: facebook    whatsapp    email
  •  Antheira
14.3. - 17.3.2016
7 Antworten 7
7
Liebe Alle,

obwohl wir für uns nun eine gute Lage unseres Hauses auf unserem Grundstück gefunden haben, interessiert mich immer noch brennend, ob wir es prinzipiell auch anders situieren könnten. Vielleicht kann mir hier jemdan in einfachen Worten erklären, was uns der Flächenwidmungs- und Bebauungsplan mitteilen wollen - unabhängig von der Auslegung der Gemeinde. Danke!

Folgende Situation:
Eckgrundstück in NÖ; Ausrichtung ziemlich genau nord-süd; Erschließungsmöglichkeit aus dem Osten (dort befindet sich die "Zubringerstraße" in diese Neubausiedlung), sowie aus dem Süden. Auf beiden Seiten (Osten und Süden) gibt es erlaubte Einfahrmöglichkeiten. Die bisherige Siedlung ist so angeordnet, dass alle anderen Grundstücke an der Straße, welche bei uns im Süden ist, aufgereiht sind (bzw. an einer parallelen Straße davon).

Der Flächenwidmungsplan sagt geschlossene Bauweise, 30% Bebaubarkeit, Klasse I,II. Bauwich 3 Meter (an allen Seiten außer im Westen, wo das Nachbargrundstück ist) So weit so gut.
Der Bebauungsplan sagt "Die Bauwerke müssen sich dahingehend harmonisch gemäß §56 der NÖ Bauordnung in die Umgebung einfügen, als die Hauptgebäude im rechten Winkel zur seitlichen Grundstücksgrenze und mindestens an einem Punkt der vorderen Baufluchtlinie angeordnet warden müssen."

Mir ist völlig klar, dass - wenn mein Grundstück nur eine Straßenseite hat, das Haus sich dann logischerweise an diese Straße orientieren muss weil wohl dort "vorne" ist. Wie schaut das aber nun bei so einem Eckgrundstück aus? Wird automatisch die selbe Seite als "vorne" bezeichnet oder ist das vielleicht irgendwo geregelt? (Leider konnte ich bis dato nichts dazu finden...)

Vielen Dank!

PS: Bilder kann ich ggfs. nachreichen.

  •  Karl10
  •   Gold-Award
15.3.2016  (#1)

zitat..
Antheira schrieb: Vielleicht kann mir hier jemdan in einfachen Worten erklären, was uns der Flächenwidmungs- und Bebauungsplan mitteilen wollen - unabhängig von der Auslegung der Gemeinde. Danke!

Da solltest aber am Besten eine Kopie der Pläne hier rein stellen. Dann kann mans genau erklären, was die bedeuten.

zitat..
Antheira schrieb: Der Flächenwidmungsplan sagt geschlossene Bauweise, 30% Bebaubarkeit, Klasse I,II. Bauwich 3 Meter (an allen Seiten außer im Westen, wo das Nachbargrundstück ist)

Das was du da aufzählst, ist nicht der FLÄCHENWIDMUNGSPLAN, sondern der Bebauungsplan!!

zitat..
Antheira schrieb: Wie schaut das aber nun bei so einem Eckgrundstück aus?

Ein Eckbauplatz ist dadurch gekennzeichnet, dass er 2 vordere Seiten und 2 seitliche Seiten hat. Es gibt also kein "hinten". "Vorne" ist immer zu einer Straße hin. Wenn´s 2 (oder vielleicht sogar 3) Grundgrenzen zur Straße gibt, dann gibts halt 2x (oder 3x) vorne. Wenn der Bebauungsplan nichts speziell regelt, dann sind alle Vorderseiten "gleichwertig", d.h. man kann für jede Vorderseite alles in Anspruch nehmen, was halt für Vorderseiten zulässig ist.


1
  •  Antheira
16.3.2016  (#2)
Hallo Karl, vielen Dank für Deine Erklärung. So was in der Art hatte ich auch gedacht, aber eben auf der Gemeinde anders gehört und sonst leider nirgends gefunden.

Es wird aber leider nichts ändern, weil ja die Gemeinde auch ihr okay zum Entwurf geben muss... Und diese eindeutig klar gemacht hat, dass vorne für sie eben die Straße im Süden ist. Schade.

1
  •  Karl10
  •   Gold-Award
17.3.2016  (#3)
Musst halt entscheiden ob du dich fügst oder kämpfen willst/kannst.
Ich würde jedenfalls bei deinem zuständigen gebietsbauamt eine objektive Beratung einholen

1


  •  Antheira
17.3.2016  (#4)
Danke Karl! Ich wusste nicht, dass das möglich ist. Ich werde also in jedem Fall dort anrufen und mich beraten lassen. Du hast mir sehr geholfen!
Liebe Grüße

1
  •  Twenty
17.3.2016  (#5)
Eine Objektive Beratung bei der Gemeinde? emoji

1
  •  Antheira
17.3.2016  (#6)
naja, bei der Gemeinde waren wir... da war nichts objektiv... emoji Die sagen, vorne ist auch bei Eckgrundstück da, wo es bei den anderen Grundstücken auch ist. Weil, wie würde das denn sonst ausschauen, wenn nur Ihr Haus anders ausgerichtet ist???

emoji

1
  •  Karl10
  •   Gold-Award
17.3.2016  (#7)
@twenty: habe gesagt gebietsbauamt, nicht gemeinde

1

Thread geschlossen Dieser Thread wurde geschlossen, es sind keine weiteren Antworten möglich.

Nächstes Thema: Abtretungsverpflichtung