Was gilt bei derartigen Versicherungen alles als grobe Fahrlässigkeit? Macht so eine Versicherung im Vergleich zu einer Versicherung ohne grobe Fahrlässigkeit einen Unterschied in allen folgenden beispielhaften Fällen oder gilt dies nur in bestimmten Konstellationen?
- Versicherungsnehmer schließt Wasserhahn selber an und dies erfolgt falsch - Wasserschaden - Versicherungsnehmer räumt nicht Schnee - jemand rutscht aus - Versicherungsnehmer hält sich nicht an Baubewilligung, Gebäude ist teilweise Schwarzbau oder zb die Brandsicherheit wird nicht wie vorgeschrieben ausgeführt - es kommt zu einem Schaden - Versicherungsnehmer versperrt die Türe nicht - Einbruch - Versicherungsnehmer lässt das Dachfenster trotz Regen offen - Wasserschaden
Beim zweiten war es ein nachgekauftes billiges Ladegerät am Laptop im Büro, der über nacht geladen wurde. Laut SV sind übrigens nachgebaute Ladegereäte mitunter einer der Hauptgründe für Brandschäden ...
greift in solchen Fällen nicht die Produkthaftung bzw. kann sich die Versicherung dann beim Händler/Importeur/Hersteller schadlos halten?
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Ich denke, das wird lustig werden und schaut nach jahrelangem Rechtsstreit aus. Bei einem Brandschaden hat der Geschädigte aber nicht die Zeit dazu, da das Geld für die sachgemäße und zeitnahe Wiederherstellung fehlt bzw. überhaupt nicht sicher ist, ob es zu einer Zahlung kommt. Ich kann nur sagen, dass in meinem speziellen Kunden-Brandfall mein VU nicht beim Hersteller oder Importeur regressiert (hat).