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Versicherung mit Einschluss der groben Fahrlässigkeit

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  •  bauwillig
30.1. - 13.2.2024
13 Antworten | 6 Autoren 13
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Was gilt bei derartigen Versicherungen alles als grobe Fahrlässigkeit? Macht so eine Versicherung im Vergleich zu einer Versicherung ohne grobe Fahrlässigkeit einen Unterschied in allen folgenden beispielhaften Fällen oder gilt dies nur in bestimmten Konstellationen?

- Versicherungsnehmer schließt Wasserhahn selber an und dies erfolgt falsch - Wasserschaden
- Versicherungsnehmer räumt nicht Schnee - jemand rutscht aus
- Versicherungsnehmer hält sich nicht an Baubewilligung, Gebäude ist teilweise Schwarzbau oder zb die Brandsicherheit wird nicht wie vorgeschrieben ausgeführt - es kommt zu einem Schaden
- Versicherungsnehmer versperrt die Türe nicht - Einbruch
- Versicherungsnehmer lässt das Dachfenster trotz Regen offen - Wasserschaden

  •  andi102
  •   Bronze-Award
31.1.2024  (#1)
Ich denke: Fenster offen wird grob fahrlässig sein, schwarzbau ist nicht versichert (supergau, wenn der schaden von dort ausgeht), türe nicht versperrt, "einbruch": es gelten die summen für einfachen diebstahl.. 

Dann gibt es noch obliegenheitsverletzungen und vorsatz.

Sehr komplexes thema, ich würde die grobe fahrlässigkeit immer mitversichern, das spart viel streit.

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  •  bauwillig
31.1.2024  (#2)
nur wenn das ganze ein Schwarzbau ist, oder auch bei fehlerhafter Umsetzung von Teilen?

Also, wenn man irgendwo von Einreichplan etwas abgewichen ist und der Schaden dadurch zwar nicht ausgegangen aber ermöglicht wurde, zahlt die Versicherung nicht? Beispiel: die Brandwand wird falsch ausgeführt und ein Brand vom Nachbarhaus greift über. Die falsche Brandwand ist ja nicht die Ursache, aber ermöglicht quasi das Übergreifen besser.

Ist die grobe Fahrlässigkeit in den aktuellen Versicherungen eigentlich nicht ohnehin immer dabei?

Wie sieht es bei diesem Thema aus, wenn man beispielsweise die Elektroinstallation selber macht und verpfuscht, in grober Fahrlässigkeit inkludiert?

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
31.1.2024  (#3)
Bez. Schwarzbau: es muss eine Fertigstellungsmeldung geben. Wenn behördliche oder gesetzliche Auflagen nicht eingehalten werden, besteht Leistungsfreiheit.
Ich hatte voriges Jahr zwei Total-Brandschäden, bei beiden wurde die Fertigstellungsmeldung aber nicht verlangt. 
Grobe Fahrlässigkeit wurde jedoch sofort abgefragt. Die Schäden gingen jeweils in die Hunderttausde.

Bei der E-Installation ist eine Abnahme durch einen konzessionierten Elektriker nötig. Wenn du nachträglich selber was änderst, könnte es da durchaus Probleme geben.

Hier die genaue Definition der Ausschlüsse:


_aktuell/20240131932532.png

Und hier Beispiele, die Deckung finden:


_aktuell/20240131512701.png

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  •  bauwillig
31.1.2024  (#4)
Danke für die ausführliche Information. Bei einer Versicherung mit grober Fahrlässigkeit ist also eine Obligenheitsverletzung dennoch nicht inkludiert. Wenn also zb im Vertrag steht, bei mehr als 3 Tagen Abwesenheit muss das Wasser abgedreht werden und man macht das nicht, zahlt die Versicherung nicht, weil das quasi schlimmer als nur grob fahrlässig ist?

Ok, also wenn es eine Benützungsbewilligung (früher) oder eine Fertigstellungsmeldung gibt, dann passt das versicherungstechnisch, auch wenn Teile des Baubescheids nicht eingehalten wurden oder falsch umgesetzt wurden zb Brandwand? Speziell früher wurden diese Benützungsbewilligungen ja recht großzügig erteilt...


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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
31.1.2024  (#5)
Bitte gerne.

zitat..
bauwillig schrieb: Wenn also zb im Vertrag steht, bei mehr als 3 Tagen Abwesenheit muss das Wasser abgedreht werden und man macht das nicht, zahlt die Versicherung nicht, weil das quasi schlimmer als nur grob fahrlässig ist?

Richtig, ist eine Obliegenheitsverletzung.


zitat..
bauwillig schrieb: Ok, also wenn es eine Benützungsbewilligung (früher) oder eine Fertigstellungsmeldung gibt, dann passt das versicherungstechnisch, auch wenn Teile des Baubescheids nicht eingehalten wurden oder falsch umgesetzt wurden zb Brandwand? Speziell früher wurden diese Benützungsbewilligungen ja recht großzügig erteilt...

Bin kein SV und kein Schadensreferent, aber das würde ich so sehen.




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  •  flo00
31.1.2024  (#6)

zitat..
speeeedcat schrieb:

Bez. Schwarzbau: es muss eine Fertigstellungsmeldung geben. Wenn behördliche oder gesetzliche Auflagen nicht eingehalten werden, besteht Leistungsfreiheit.
Ich hatte voriges Jahr zwei Total-Brandschäden, bei beiden wurde die Fertigstellungsmeldung aber nicht verlangt. 
Grobe Fahrlässigkeit wurde jedoch sofort abgefragt. Die Schäden gingen jeweils in die Hunderttausde.

Bei der E-Installation ist eine Abnahme durch einen konzessionierten Elektriker nötig. Wenn du nachträglich selber was änderst, könnte es da durchaus Probleme geben.

Hier die genaue Definition der Ausschlüsse:

Und hier Beispiele, die Deckung finden:

Was waren den der Grund für die Brand Totalschäden?


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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
1.2.2024  (#7)
Beim ersten streifte eine Person den Drehknopf am (alten) Herd in der Küche im Erdgeschoß und schaltete diesen unbemerkt ein. Der überhitzte stark und entzündete sich (den Hergang selbst weiß ich dann nicht genau, habe den Bericht nicht im Detail gelesen).

Beim zweiten war es ein nachgekauftes billiges Ladegerät am Laptop im Büro, der über nacht geladen wurde.
Laut SV sind übrigens nachgebaute Ladegereäte mitunter einer der Hauptgründe für Brandschäden ...

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  •  flo00
1.2.2024  (#8)

zitat..
speeeedcat schrieb:

Beim ersten streifte eine Person den Drehknopf am (alten) Herd in der Küche im Erdgeschoß und schaltete diesen unbemerkt ein. Der überhitzte stark und entzündete sich (den Hergang selbst weiß ich dann nicht genau, habe den Bericht nicht im Detail gelesen).

Beim zweiten war es ein nachgekauftes billiges Ladegerät am Laptop im Büro, der über nacht geladen wurde.
Laut SV sind übrigens nachgebaute Ladegereäte mitunter einer der Hauptgründe für Brandschäden ...

Arg, Danke. Ja deswegen haben wir überall Rauchmelder, haben großteils Original Netzteile und laden nicht über Nacht/wenn wir nicht anwesend sind (wir haben da von Brennenstuhl 2 Countdownsteckdosen wo man gleich einstellen kann, nach z.b. 3 Stunden gibts keinen Strom mehr).
Aber 100% gibts leider nie.

Die Versicherung war ja nicht einmal an Prävention interessiert, z.b. das Grohe Sense Guard irgendwie gefördert wird.


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  •  alv123
3.2.2024  (#9)
Schlimmer als grob fahrlässig ist eigentlich nur mehr mutwillig, und das wäre sowieso Versicherungsbetrug.
die Obliegenheitspflichten müssten eigentlich aufgezählt sein.

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
12.2.2024  (#10)

zitat..
speeeedcat schrieb: Laut SV sind übrigens nachgebaute Ladegereäte mitunter einer der Hauptgründe für Brandschäden ...

---->
https://vorarlberg.orf.at/stories/3244471/


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  •  alv123
13.2.2024  (#11)

zitat..
speeeedcat schrieb:

──────..
speeeedcat schrieb: Laut SV sind übrigens nachgebaute Ladegereäte mitunter einer der Hauptgründe für Brandschäden ...
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https://vorarlberg.orf.at/stories/3244471/

Wobei die Tipps zur Verhütung wohl kaum auf den durchschnittlichen Akku-Nutzer zutreffen.


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  •  Stoffal02
  •   Silber-Award
13.2.2024  (#12)


zitat..
speeeedcat schrieb:

Bitte gerne.

──────..
bauwillig schrieb: Wenn also zb im Vertrag steht, bei mehr als 3 Tagen Abwesenheit muss das Wasser abgedreht werden und man macht das nicht, zahlt die Versicherung nicht, weil das quasi schlimmer als nur grob fahrlässig ist?
───────────────

Richtig, ist eine Obliegenheitsverletzung.

──────..
bauwillig schrieb: Ok, also wenn es eine Benützungsbewilligung (früher) oder eine Fertigstellungsmeldung gibt, dann passt das versicherungstechnisch, auch wenn Teile des Baubescheids nicht eingehalten wurden oder falsch umgesetzt wurden zb Brandwand? Speziell früher wurden diese Benützungsbewilligungen ja recht großzügig erteilt...
───────────────

Bin kein SV und kein Schadensreferent, aber das würde ich so sehen.

Wenn es eine Fertigstellungsmeldung gibt, dann unterschreibt der "Baumeister" dass alles ordnungsgemäß Errichtet wurde. Wenn dann eine Brandwand nicht gemacht, oder falsch gemacht wurde dann würde ich sagen, dass die Versicherung mal beim Baumeister anklopfen wird...


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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
13.2.2024  (#13)

zitat..
alv123 schrieb: Wobei die Tipps zur Verhütung wohl kaum auf den durchschnittlichen Akku-Nutzer zutreffen.

Man muss ja dazusagen, dass die Brandhäufigkeit selten ist. Das nutzt demjenigen aber nichts, den es betrifft.

zitat..
Stoffal02 schrieb: Wenn es eine Fertigstellungsmeldung gibt, dann unterschreibt der "Baumeister" dass alles ordnungsgemäß Errichtet wurde. Wenn dann eine Brandwand nicht gemacht, oder falsch gemacht wurde dann würde ich sagen, dass die Versicherung mal beim Baumeister anklopfen wird...

Ich glaube das ist jedem klar.
Es geht eher um die Fälle, die (oft jahrelang) keine Fertigstellungsmeldung machen oder nachträglich etwas ändern, das nicht genehmigt ist/wurde.


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