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Versicherung bei Eigentumswohnung

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  •  hausplanung
  •   Silber-Award
3.1. - 1.10.2023
29 Antworten | 6 Autoren 29
29
Liebe Versicherungsexperten!

Wie schaut es mit der Versicherung bei Eigentumswohnungen aus, worauf sollte man achten? Normalerweise hat die Eigentümergemeinschaft eine Eigenheimversicherung, oder? Sprich da muss man individuell nichts tun?

Lediglich eine Haushaltsversicherung für die eigenen Möbel wäre abzuschließen?

Was passiert, wenn (blödes Beispiel) man vergisst die Badewanne abzudrehen, diese überläuft und dabei dann die Wohnung darunter beschädigt? Fall für die Eigenheimversicherung?

Wie sieht es aus, wenn man die Eigentumswohnung nicht selbst bewohnt, sondern diese gegen Miete an Fremde oder gratis zb an die eigenen Kinder bereitstellt? Und denen würde soetwas passieren? Immer noch Fall für die Eigenheimversicherung der Eigentümergemeinschaft?

  •  hausplanung
  •   Silber-Award
27.9.2023  (#21)

zitat..
speeeedcat schrieb:

──────
hausplanung schrieb: b) Wohnungsinhalt der anderen Wohnungen -die Privathaftpflicht?
───────────────

Beim Wasserschaden, ja. Bei der Feuer die eigene Feuerversicherung, die man hoffentlich abgeschlossen hat. Das hat mit deiner gF nichts zu tun.

aber als Mieter hat man doch keine Feuerversicherung abgeschlossen? Die hat doch nur der Vermieter.


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  •  hausplanung
  •   Silber-Award
27.9.2023  (#22)
muss die gF in der Polizze bei der der Privathaftpflicht direkt dabei stehen oder ist es ausreichend (hab mir gerade meine eigene Polizze angesehen) wenn zb steht:

Haushaltsversicherung:
versichert ist... der gesamte Wohnungsinhalt
Fläche x EUR x

Mitversichert ist...
-Privathaftpflicht x Mio. EUR
-Baustein Basis Plus
-Erweiterung der gF auf die Höchstentschädigungssumme
-Baustein Glasbruch
-Baustein unbenannte Gefahren

Bei der Eigenheim scheint die gF Erweiterung nur bei der Feuerversicherung auf, nicht bei Sturm und Leitungswasser. Üblich so? Allerdings steht in den Klauseln zu Feuer, Wasser, Sturm, dass aufgrund Baustein Plus bei gF 50% der Versicherungssumme übernommen werden. Wenn ich das richtig verstehe, würde die Versicherung also in der Eigenheim bei gF im Falle Wasser/Sturm 50% und im Falle Feuer 100% der Versicherungssumme zahlen?

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
27.9.2023  (#23)

zitat..
hausplanung schrieb: aber als Mieter hat man doch keine Feuerversicherung abgeschlossen? Die hat doch nur der Vermieter.

Oja, mit einer Haushaltsversicherung. In D heißt das Hausrat, das trifft' s vielleicht per Definition besser. Versichert ist unter anderem damit dein Hab' und Gut, wenn es einen Brandschaden gibt. Und natürlich noch viel mehr laut Deckung.
Du hast das ja eh im vorigen Post - eben die Haushalt - angesprochen.

zitat..
hausplanung schrieb: Erweiterung der gF auf die Höchstentschädigungssumme

Ja, das sollte für die Inhaltssume (die Haushalt) passen. Muss die gleiche Versicherungssumme sein, die sich bei der Berechnung nach Quadratmeter ergeben hat und in der Polizze ausgewiesen ist.

zitat..
hausplanung schrieb: Bei der Eigenheim scheint die gF Erweiterung nur bei der Feuerversicherung auf, nicht bei Sturm und Leitungswasser. Üblich so? Allerdings steht in den Klauseln zu Feuer, Wasser, Sturm, dass aufgrund Baustein Plus bei gF 50% der Versicherungssumme übernommen werden. Wenn ich das richtig verstehe, würde die Versicherung also in der Eigenheim bei gF im Falle Wasser/Sturm 50% und im Falle Feuer 100% der Versicherungssumme zahlen?

Ich lese es so, dass in der Eigenheimversicherung (= alles was fix verbaut ist, also Wände, Putz, Fassade, Heizung, Dach, Böden, Fenster, usw.) nur 50% aus dem Titel gF bezahlt werden (Feuer ist da ebenfalls explizit angeführt).

Das würde bei meinen beiden aktuellen Feuerschäden eine Differenz von mindestens 200.000 € ausmachen.

Generell:
Eine EH/HH-Kombi mit allen Bausteinen und Nebenversicherungen (eben Privat- und Sporthaftpflicht, PV-Anlage, grobe Fahrlässigkeit, usw.) ist eine relativ komplexe Materie.
Ich kann nicht empfehlen, diese über diverse Plattformen abzuschließen. Da gehört schon ne Menge Wissen zu, um auch richtig versichert zu sein.

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  •  hausplanung
  •   Silber-Award
28.9.2023  (#24)

zitat..
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hausplanung schrieb: Erweiterung der gF auf die Höchstentschädigungssumme
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Ja, das sollte für die Inhaltssume (die Haushalt) passen. Muss die gleiche Versicherungssumme sein, die sich bei der Berechnung nach Quadratmeter ergeben hat und in der Polizze ausgewiesen ist.

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hausplanung schrieb: Bei der Eigenheim scheint die gF Erweiterung nur bei der Feuerversicherung auf, nicht bei Sturm und Leitungswasser. Üblich so? Allerdings steht in den Klauseln zu Feuer, Wasser, Sturm, dass aufgrund Baustein Plus bei gF 50% der Versicherungssumme übernommen werden. Wenn ich das richtig verstehe, würde die Versicherung also in der Eigenheim bei gF im Falle Wasser/Sturm 50% und im Falle Feuer 100% der Versicherungssumme zahlen?
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Ich lese es so, dass in der Eigenheimversicherung (= alles was fix verbaut ist, also Wände, Putz, Fassade, Heizung, Dach, Böden, Fenster, usw.) nur 50% aus dem Titel gF bezahlt werden (Feuer ist da ebenfalls explizit angeführt).

Das würde bei meinen beiden aktuellen Feuerschäden eine Differenz von mindestens 200.000 € ausmachen.

Naja, wie geschrieben die Erweiterung der gF auf die Gesamtsumme steht bei der HH und der Eigenheim-Feuer extra in der Polizze =100%, nur bei Leitungswasser und Sturm steht es nicht, somit greifen nur in diesen 2 Sparten die 50%, so würde ich es sehen. Quasi weil 50% in den Klauseln schon mal von vornherein als Basis angeführt sind und in der Polizze dann nochmals bei HH und Eigenheim Feuer extra auf 100% erhöht wird.

Aber bezieht sich die Erweiterung auf die Inhaltssumme (das ist ja nur der Wert des Hausrats und nicht die 2.000.000 Privathaftpflichtsumme), die einfach unter HH-Versicherung steht auch auf die Privathaftpflicht oder wäre es möglich, das gF nur hinsichtlich Hausrat, nicht jedoch hinsichtlich Privathaftpflicht gedeckt ist?

Oder muss diese Erweiterung der gF bzgl. der Privathaftpflicht evtl. gar nicht extra erwähnt werden, wenn man sich zb §152 VersVG ansieht?




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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
28.9.2023  (#25)

zitat..
hausplanung schrieb: Aber bezieht sich die Erweiterung auf die Inhaltssumme (das ist ja nur der Wert des Hausrats und nicht die 2.000.000 Privathaftpflichtsumme), die einfach unter HH-Versicherung steht auch auf die Privathaftpflicht oder wäre es möglich, das gF nur hinsichtlich Hausrat, nicht jedoch hinsichtlich Privathaftpflicht gedeckt ist?


Die gF bezieht sich bedingungsgemäß auf grob fahrlässig herbeiführte (eigen-)Schäden.
Diese müssen - wie bereits einige Male erwähnt - individuell und einzeln geprüft werden.
Beim Ergebnis fallen die entweder in die ohnedies wie erwähnt bedingungsgemäß vereinbarte Haftpflichtversicherung oder eben in den Baustein gF.

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  •  hausplanung
  •   Silber-Award
28.9.2023  (#26)
Es tut mir leid, aber irgendwie verstehe ich es noch immer nicht. Alle Fremdschäden - auch wenn grob fahrlässig herbeigeführt - übernimmt also die Haftpflicht immer?

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
29.9.2023  (#27)
Grundsätzlich ja.
Die gF ist in erster Linie für dich zuständig, wenn du dir selber einen klar definierten, grob fahrlässig herbeigeführten (Pfanne am Herd, du gehst telefonieren --> Feuer, Griller steht zu nahe an der Fasse - es entsteht Funkenflug, dadurch brennt Dachstuhl, Christbaumkerzen werden im Jänner bei dürrem Baum angezündet --> Feuer, Kerze/n werden vergessen auszublasen --> Feuer, Badewanne läuft über weil vergessen Wasser abzudrehen --> Böden und Malereien beschädigt, usw.) Schaden zufügst.

Aber wie gesagt, nochmals, es muss immer im Anlassfall individuell geprüft werden.

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  •  hausplanung
  •   Silber-Award
1.10.2023  (#28)
aber wieso muss im Anlassfall individuell geprüft werden. Wenn ich die ganzen Ausführungen jetzt richtig verstanden habe, muss ja höchstens geprüft werden ob "Vorsatz" vorliegt, ansonsten müsste die Privathaftpflicht sämtliche Schäden übernehmen, die anderen Mietern/dem Vermieter zugefügt wurden.

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
1.10.2023  (#29)
Jeder Schadensfall wird geprüft.
Und ist dann eben bedingungsgemäß gedeckt in der Privathaftpflicht ggü. Dritten, oder dem Baustein grobe Fahrlässigkeit zuordenbar.
Oder gar nicht, weil das Ereignis bedingungsgemäß keine Deckung findet.

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