« Baurecht  |

Verschwiegen Mängel

Teilen: facebook    whatsapp    email
  •  berni75
2.8. - 4.8.2010
5 Antworten 5
5
Hi,
Wir haben soeben ein gebrauchtes Haus (13 Jahre alt) nach mehrmaliger Besichtigung gekauft.
Es war bis dato alles ok, nur leider wurde nun vor 2 Tagen bei starken Regen offensichtlich, dass einige Fenster undicht sind (einige cm Wasser am Fensterbrett und kleine Pfützen am Boden!).
Leider wurde dieser Mangel im Zuge der Übergabe offensichtlich durch den Verkäufer (Privatperson) bewußt verschwiegen.
Im Kaufvertrag wurden vor Unterzeichnung von beiden Parteien die bei unserer Besichtigung identifizierten und vom Verkäufer mitgeteilten Mängel berücksichtigt, welche bis Übergabe auch vom Verkäufer behoben wurden.(diese waren im Vergleich zu den undichten Fenstern jedoch nur Kleinigkeiten...).
Im Kaufvertrag ist ansonst leider vereinbart, dass der Käufer das Haus wie besichtigt übernimmt.

Wie ist dies nun genau mit der österr. Rechtslage. Gibt es für offensichtlich verschwiegene Mängel (undichte Fenster müssen dem Verkäufer ja bekannt sein) Recht auf Kaufpreisminderung bzw . Übernahme der Reparaturkosten ? (wir haben bereits 3 Firmen für Angebote beauftragt...)

Danke
LG
Berni

  •  cc9966
  •   Gold-Award
3.8.2010  (#1)
@berni75 - welche art von fenster sind es? kunststoff oder holz? waren überhaupt keine spuren erkennbar dass schon länger wasser eintritt? wurde evtl. unter der fensterbank frisch gemalt oder im bereich der fenster der boden getauscht?

wenn du glück hast sind nur profildichtungen welche man als laufmeterware in die profilnut reinsteckt zu tauschen und die flügel neu zu einstellen. wenn du pech hast sind die fenster so verzogen durch falschen einbau oder falsche behandlung, so dass du sie nie dicht bekommst.

ein schwacher trost: ein 13jahre hat beste standards von der substanz. weiterentwickelt im letzten jahrzehnt hat sich vor allem fenster und haustechnik. daher ist es gar nicht sooo unwirtschaftlich jetzt (unabhängig vom schaden) die fenster zu tauschen.

mein tipp:
- jetzt fenster bald tauschen wenn sie verzogen sind
- bei möglicher reparatur nicht nur reparatur zur regenfestigkeit sondern auch luftdichtheit beauftragen
- rechtsfrage hintanstellen, alte fenster evtl. zur beweissicherung teilweise aufheben

ich glaub kaum dass da rechtlich was gehen wird, ich glaub nicht dass ein richter das als verdeckten mangel beurteilt wenn der käufer nicht bereit war auch bei regenwetter das haus zu besichtigen.

1
  •  creator
  •   Gold-Award
3.8.2010  (#2)
zur rechtsfrage: warum soll der verkäufer gewusst haben, - dass die fenster bei starkregen undicht sind, wenn es keine spuren gibt? gibt es spuren, ist eh alles klar...

undichte fenster sind keine verdeckten mängel.

er schuldet nur - wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart - gewöhnlich erwartbare qualität. dass fenster nach 13 jahren undicht sein können, ist nach der lebenserfahrung jedem klar.
wer ein haus wie einen gebrauchtwagen "wie besichtigt" kauft und damit gewährleistung ausschließt, ist selber schuld oder hat sich das halt gegen preisnachlass rausverhandelt...

1
  •  Gawan
  •   Silber-Award
4.8.2010  (#3)
@creator - dass fenster nach 13 jahren derartig undicht sind, dass wasser regelrecht reinläuft und pfützen bildet ist "zu erwarten" ? ernsthaft ?

1


  •  berni75
4.8.2010  (#4)
okdanke für eure rückmeldungen.
@creator: natürlich der verkäufer wohnte 13 jahre drinnen, da muss man darauf schliessen können, dass er bei starken regen auch pfützen gehabt hat und diess gewusst hat; wir haben das haus 5mal besichtigt, leider gab es nie starken regen, so konnten wir undichte fenster nie feststellen....
es sind ca. 6 fenster undicht,lasse jetzt einige firmen kommen und mir kostenvoranschläge für sanierungen geben. vielleicht sinds ja nur kleine mängel....

es geht mir aber eigentlich nur darum, ob der verkäufer für bewußt verschwiegene mängel nach gesetz haftet oder nicht ! die nachweisbarkeit, dass dieser mangel bewußt verschwiegen wurde sehe ich als problemlos an.

lg
berni


1
  •  creator
  •   Gold-Award
4.8.2010  (#5)
kommt natürlich auf bauart und größe an, aber bei den - jüngsten heftigen unwettern würde ich auch bei neuen fenstern ned bei jedem die hand ins feuer halten... da haben ein paar kollegen troubles gehabt. so hebe-schiebeelemente sind da ganz vorn dabei.
wenn gewährleistung im kaufvertrag ausgeschlossen ("wie besichtigt") , dann haftet er auch nicht.
verschweigen kann er nur was, was schon eingetreten ist - und wasser hinterlässt immer spuren, so schnell kann keiner wischen.


1

Thread geschlossen Dieser Thread wurde geschlossen, es sind keine weiteren Antworten möglich.

Nächstes Thema: Bauen ohne Komission