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Verpflichtung zur Erhaltung?

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  •  Panzerknacker
18.8. - 20.8.2008
2 Antworten 2
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Der Sachverhalt ist folgender==>
ich besitze zusammen mit meiner Schwester und meiner Stiefmutter ein Haus mit 2 Wohneinheiten in einer wohnt meine Grossmutter und in der anderen meine Stiefmutter,die aber Ende des Jahres auszieht!Bei der Grossmutter ist die Dienstbarkeit des Wohnungsgebrauchrechtes im Grundbuch eingetragen und bei meiner Stiefmutter das Wohnrecht gemäss § 758 ABGB!

Wer kann jetzt über Sanierungs oder Anderer notwendiger Arbeiten entscheiden??

z:B Keller ist feucht und muss trocken gelegt werden oder ein Vollwärmeschutz soll angebracht werden,oder das Dach muss erneuert oder repariert werden!

Wer kann mir da ein paar Auskünfte geben??

  •  creator
19.8.2008  (#1)
und wer ist jetzt der eigentümer - der kann nämlich allein bestimmen, was mit seinem eigentum passiert...

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  •  Panzerknacker
20.8.2008  (#2)
Die Frage ist wenn mir 2/3 gehören was in absehbarer Zeit so sein wird-was kann ich entscheiden und wo muss meine Schwester mitzahlen?

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