Verjährung einer Rechnung [W]
18.7.2026
3 Antworten
3 Autoren
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Normalerweise sind's 3 Jahre in denen er Zeit hat die Forderung zu stellen, bzw bei Gericht einzuklagen Ich würd mim Rechtsschutz reden, aber ich meine rechtlich solltest du dein raus sein Ansonsten kann man ja etwaige Mängel ansprechen, dann gibt er vielleicht von selbst Ruhe |
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Gestellt hat er die Forderung ja. Redet euch aus obs wegen irgendwelcher Mängel einen Rabatt gibt und fertig. Sonst behalt was ein und zahl unter Vorbehalt einen Teil der dir fair erscheint. Garnicht zahlen ist wohl ein lächerlicher Ratschlag für eine Leistung die erbracht und abgerechnet worden ist, weil man "noch Fragen hatte". Da wird vor Gericht wohl nur ein Ergebnis herauskommen und zwar bezahlen zzgl Anwaltskosten. |
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Danke vorerst für die Antworten. Rein rechtlich sehe ich es auch so dass die Rechnung verjährt ist und somit nicht mehr einklagbar. Weil ja die 3 Jahres Frist überschritten ist und die Rechnung so und so zu spät ( 9 Monate nach letzten Arbeiten) gelegt wurde. Mir geht es im Grunde darum ob ich nach den ganzen Streitereien jetzt klein bei geben soll und es bezahlen soll. Hab da eine gewisse Vorgeschichte wo es meinerseits schon mehrmals dazu kam dass einige Mängel angesprochen wurden und die im Grunde dann entweder nicht ausgebessert wurden oder ich keine Antwort bekam. |
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