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Verjährung einer Rechnung [W]  teilen

18.7.2026     3 Antworten    3 Autoren 3 2026-07-18T20:26:59+02:00
  •  Stefan1230
  •  [W]
  •  [Wien]
18.07.2026
3
Liebe Community. 

Folgendes Anliegen. Vll kennt sich wer aus. Bei meinem Haus wurde mit der Schlussrechnung im Februar 2022 das Bauvorhaben defacto abgeschlossen. Es wurden jedoch im märz noch der Estrich verlegt ( war eigentlich im Werkvertrag nicht so vereinbart). Ebenso wurden noch Gartenmauer und Brandschutztür im Juni 2022 fertig gemacht. Rechnung für Estrich, Gartenmauer und Tür wurde dann Mitte April 2023 mir zugestellt. Habe dann den BM noch mit ein paar Fragen zu der Rechnung befragt. Es kam nie eine Antwort. Die Fertigstellung habe ich aufgrund dass sich niemand gemeldet hat, von einer anderen Baufirma durchführen lassen ( Bauführer Wechsel). Abnahme durch die Baufirma die alles gebaut hat, hab es nie. Bin seit Juni 2022 Hauptwohnsitz im Haus gemeldet. 

Jetzt nach über 3 Jahren kommt der Baumeister und will das ich die Rechnung aus April 2023 bezahle. 

Was ist eure Meinung dazu? Verjährt? 
Macht es einen Unterschied dass es keine Annahme gab? 

Danke für die Hilfe. 

Lg

  •  Lu1994
  •   Silber-Award
18.7.2026 19:38  (#1)
Normalerweise sind's 3 Jahre in denen er Zeit hat die Forderung zu stellen, bzw bei Gericht einzuklagen

Ich würd mim Rechtsschutz reden, aber ich meine rechtlich solltest du dein raus sein

Ansonsten kann man ja etwaige Mängel ansprechen, dann gibt er vielleicht von selbst Ruhe

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  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
18.7.2026 19:49  (#2)
Gestellt hat er die Forderung ja. Redet euch aus obs wegen irgendwelcher Mängel einen Rabatt gibt und fertig. Sonst behalt was ein und zahl unter Vorbehalt einen Teil der dir fair erscheint.

Garnicht zahlen ist wohl ein lächerlicher Ratschlag für eine Leistung die erbracht und abgerechnet worden ist, weil man "noch Fragen hatte". Da wird vor Gericht wohl nur ein Ergebnis herauskommen und zwar bezahlen zzgl Anwaltskosten.

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  •  Stefan1230
18.7.2026 20:26  (#3)
Danke vorerst für die Antworten. 

Rein rechtlich sehe ich es auch so dass die Rechnung verjährt ist und somit nicht mehr einklagbar. Weil ja die 3 Jahres Frist überschritten ist und die Rechnung so und so zu spät ( 9 Monate nach letzten Arbeiten) gelegt wurde. 

Mir geht es im Grunde darum ob ich nach den ganzen Streitereien jetzt klein bei geben soll und es bezahlen soll. Hab da eine gewisse Vorgeschichte wo es meinerseits schon mehrmals dazu kam dass einige Mängel angesprochen wurden und die im Grunde dann entweder nicht ausgebessert wurden oder ich keine Antwort bekam. 



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