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Vereinbarungen zwischen Nachbarn [Stmk]

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  •  mabu
  •  [Stmk]
  •  [Steiermark]
20.9.2013
3 Antworten 3
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Hallo Forum,

mein Nachbar hat an unserer gemeinsamen Grundgrenze sein Carport mit einer Brandschutzwand bereits im Rohbau errichtet. Von uns wurde vereinbart, dass wir dadurch uneingeschränktes Anbaurecht bekommen. Alle Beteiligten wollen dies nun auch schriftlich dokumentieren, damit es keine Unklarheiten gibt und es auch nicht nur eine mündliche Vereinbarung ist/bleibt. Hat/gibt es hier Vorlagen, wie man so etwas aufsetzt?

Zudem haben wir vereinbart, dass wir an der gemeinsamen Grundstücksgrenze einen Zaun errichten. Dessen betonierte Mauer schließt bündig ( = 100% auf Grundstück des Nachbarn ) an und endet dann bei uns ( = 100% auf unserem Grundstück ) - einfach gesagt: die Grundstücksgrenze verlauft diagonal in der Mauer. Auch das würden wir alle gerne schriftlich festhalten. Hat jemand eine Idee, wie man das formuliert?

Ich denke, es sollte jede Vereinbarung separat existieren und nicht zusammengefasst werden.

Weiters ist noch die Frage: In wie weit sind diese Vereinbarungen gültig?
Danke im Voraus schon mal!

  •  Karl10
  •   Gold-Award
20.9.2013  (#1)

zitat..
mabu schrieb: uneingeschränktes Anbaurecht

Kannst das im Detail erläutern, was du da damit genau meinst?? Schon vorweg: Ob und wie man Bauen darf entscheidet die Baubehörde nach baurechtlichen Bestimmungen. Da könnts ihr euch vereinbaren was wollts!

Zum Zaun: Abgesehen, dass es auch da baurechtliche Probleme geben könnte (hängt ab von baulicher Ausführung des Zauns und Bundesland) würd ich das nie und nimmer so machen. Auch wenn ihr das heute einvernehmlich im Detail regelts und klarstellts - wer sagt euch, dass eure NAchkommen das auf immer und ewig genau so wollen?? Mein genereller Rat: Immer ausschließlich nur auf dem eigenen Grund bauen und auch nicht ein Bauwerk mit irgendwem anderen gemeinsam bauen. Erspart viele künftige Probleme. Es gelingt fast nie alles so im Detail zu vereinabren, dass es jedem auch in 10, 20 Jahren auch noch passt. Bis dahin kann sich viel ändern und man kann vieles dann anders sehen. Und was dann???

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  •  mycastle
20.9.2013  (#2)
Ist die Grenze grenzverhandelt - Ich habe im Vorfeld zu meinem Bauprojekt einen Geometer mit der Vermessung beauftragt, daher gab es eine Grenzverhandlung, obwohl z.B. zu meinem rechten Nachbarn die Grenze samt Zaun seit 1938 stehen.
Ich warten noch auf das schriftliche Protokoll

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  •  MinMax
  •   Gold-Award
20.9.2013  (#3)
mabu, klingt nach netter Vereinbarung zwischen Dir und Nachbarn, aber, wie Karl schreibt, wo was wie gebaut wird, entscheidet die Bb. Baust Du oder der Anderer auf fremden Grund, so wird das u.U. schwieriger z.B. mit dem Verkauf usw.


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