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Unberechtigte Anzeige Nachbar - Kosten?

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  •  tirola
9.7. - 2.8.2013
23 Antworten 23
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Folgendes Problem: Mein unangenehmer Nachbar hat mich bei der Gemeinde angezeigt, weil ich bauliche Veränderungen an unserem 15 Jahre alten Haus vorgenommen hätte. Habe ich nicht, aber es gab eine offizielle Begehung der Gemeinde. Dabei wurde mit aufgetragen mit einem Gutachter nachzuweisen, dass alles den Bauvorschriften entspricht. Ich habe erneut darauf verwiesen, dass ich nichts verändert habe. Das steht auch im Protokoll.

Ich habe also einen Gutachter geholt, der festgestellt hat, dass nichts verändert wurde und alles so ist, wie bei den Einreichplänen. Das Verfahren wurde daraufhin eingestellt, das war`s.
Jetzt sitze ich aber auf 800 Euro Kosten für den Gutachter. Ich sehe nicht ein, warum ich das bezahlen soll. Wem kann ich die Kosten umhängen? Dem Nachbarn, der Gemeinde oder habe ich einfach Pech gehabt?

  •  sir_rws
9.7.2013  (#1)
Ich würde den Nachbarn versuchen zu belangen - allerdings hat das nur Aussicht auf Erfolg wenn Sie nachweisen können dass der Nachbar wußte dass Sie keine baulichen Veränderungen vorgenommen hatten.

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
9.7.2013  (#2)
soweit ich weiss, musst du als beschuldigter deine unschuld beweisen, also hast auch die kosten zu tragen. die kannst imho niemanden umhängen.
sick, i know

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  •  sir_rws
9.7.2013  (#3)
@speedcat - Schadenersatzpflichtig ist wer einen Schaden nicht bloß durch leichte Fahrlässigkeit verursacht. Wer die Polizei ruft und behauptet beim Nachbarn wird eingebrochen (obwohl nix ist und nur der Nachbar aus dem Schlaf gerissen werden sollte) der muß blechen - und nicht der unschuldige Nachbar.

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  •  Breitfuss
9.7.2013  (#4)
Kenne mich rechtlich zwar nicht wirklich aus (wo ist creator eigentlich?) aber kann doch nicht sein dass man einfach aus einer Laune heraus oder aus bloßen Vermutungen die Nachbarn die sich gar nichts zu schulden kommen haben lassen, in Unkostne zu stürzen.

Könnte man ja einfach mal den gesamten Ort melden, ein Teil bekommt dann Probleme, weil sie etwas ungenehmigt gemacht haben und der andere Teil der alles brav nach Vorschrift gemacht hat muss ebenfalls blechen um die eigene Unschuld zu beweisen? Das kanns doch nicht sein?! emoji


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  •  halfway
  •   Silber-Award
9.7.2013  (#5)
Ich muss gerade an den Zauberer mit seinem speziellen Nachbarn denken... Wieder so ein Nachbar der zuerst wen anzeigt, bevor er mit einem spricht, einfach weil er sich was einbildet. Ich finde die Sache total arg, vor allem aber verstehe ich nicht, dass die bei der Begehung nicht gemerkt haben, ob da was neu ist oder nicht. Sieht man doch. Wenn das was ist, das ein Bauamt was angehen würde, dann müsste man das doch auch einfach im Vergleich Liveobjekt mit Einreichplänen abklären können.

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  •  hiddenmaxx
9.7.2013  (#6)
@halfway: musste auch an den fall vom zauberer denken.

habe eine ähnliche sache in der nachbarschaft mitbekommen.

2 nachbarn. total im klinsch. nix als prozessieren.

wegerecht von dem einen auf dem grund des anderen.

3. person füttert die pferde des einen nachbarn und verstellt kurzfristig dieses wegerecht.

fotos + anwaltsbrief waren die folge. hat sich auch sehr geärgert und letztendlich doch gezahlt, weil es im schade um seinen nerven war...

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  •  sir_rws
9.7.2013  (#7)
@Breitfuss - Leider geht das wirklich "aus einer (welcher wohl?) Laune heraus" - ein anderes gutes Beispiel ist das Unterhaltsrecht. Minderjährige Kinder genießen Verfahrenshilfe (das bedeutet sie müssen keinerlei Kosten tragen - das tut der Staat vulgo wir alle für sie) und daher können deren gesetzliche VErtreter dem Unterhaltspflichtigen Sachverständigengutachten (ob er nicht mehr verdienen könnte, ob die vermietete Wohnung nicht mehr Erlös bringen könnte, etc.) aufhalsen welche dieser dann zu mind. 50% zahlen muss (3.000,- bis 5.000,- sind normal - und das jedes Jahr!). Bei Selbstständigen wird sowieso immer ein Gutachten erstellt emoji

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  •  MinMax
9.7.2013  (#8)
zauberer hin oder her, tirola hats mit bösen nachbarn fies erwischt, da hilft nur noch unser ra creator... kontaktiere ihn

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  •  HPPP
9.7.2013  (#9)
@tirola
Wieso kann Gemeinde selbst nicht feststellen, ob das Haus nach Einreichplan entspricht oder ob und wo Aenderungen zu bemerken sind?
Gemeinde haette Gutachten selber bestellen sollen.
Du kannst dir eine kostenlose Beratung der ersten Stunde bei einem Rechtsanwalt nehmen. Besser ist du hast eine Rechtsschutzversicherung, sie kann den Fall beurteilen.


lg. Harald

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Hallo HPPP, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen, geht schnell und spart viel Geld.
  •  Karl10
  •   Gold-Award
9.7.2013  (#10)
@all - tirola hat ganz zu Beginn einen entscheidenden Fehler gemacht:

zitat..
tirola schrieb: Dabei wurde mit aufgetragen ......
Ich habe also einen Gutachter geholt,


tirola hat also den Gutachter geholt (=beauftragt); daher wird er/sie den Gutachter auch bezahlen müssen. Den Gutachter hätte allerdings die Baubehörde beiziehen müssen - hat sie aber nicht, sondern tirola......gegen den Auftrag hätte man sich wehren müssen bzw. ganz einfach keinen Gutachter beauftragen...die Baubehörde (und nicht tirola) wollte ja wissen, ob alles in Ordnung ist....die Baubehörde hätte dann die Kosten (auch für den von ihr beauftragten Gutachter) an den "Verursacher" der Amtshandlung abwälzen können....in diesem Fall (weil ja alles in ordnung war): an den Nachbarn.... ist jetzt allerdings alles ein bißchen spät und ich sehe kaum eine Möglichkeit, sich das Geld von irgendjemanden zu holen - tirola hat den Gutachter ja selbst beauftragt usw. usw. d.h. jetzt beginnt sich die Sache im kreis zu drehen....

Die Moral von der Geschicht: in einem Behördenverfahren beauftragt die Gutachter IMMER die Behörde; die von der Partei eingeholten Gutachten sind Privatgutachten und in der Regel Gegengutachten zu Amtsgutachten, die man bekämpfen will/muss....

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  •  halfway
  •   Silber-Award
10.7.2013  (#11)
Ah so rennt das. Na das muss man auch mal wissen. Danke Karl.emoji

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  •  tirola
10.7.2013  (#12)
Danke für die vielen Reaktionen.
@ sir_rws: Das ist das Problem. Der Nachbar haftet nur, wenn er die Anzeige wider besseres Wissen erstattet hat. Er kann immer sagen, es hat so ausgesehen, als sei das nicht konform.

@ Breitfuss: Ja, das dachte ich auch. Kann doch nicht sein, dass ich jemanden einfach anzeige, der muss seine Unschuld beweisen und dann sache ich: Aha, ist doch nicht so, na gut. Aber offenbar ist das genau so.

@Karl10: Ja, das stimmt, das war wahrscheinlich das Problem, dass ich (und nicht die Gemeinde) den Gutachter beauftragt habe.

Ich habe allerdings eine schriftliche Aufforderung der Gemeinde die besagt, ich MUSS ein Gutachten vorlegen das beweist, dass die Bauausführung an meinem Haus statisch usw. den Vorschriften entspricht. Der Gutachter hat dann ohnehin nur festgestellt, dass die Ausführung dem Einreichplan entspricht und nichts verändert wurde (ein statisches Gutachten hätte ein paar tausend Euro gekostet).

Damit gab sich die Gemeinde zufrieden. Ich habe im Protokoll auch festhalten lassen, dass ich nichts verändert habe und alles den Vorschriften entspricht. Die Gemeinde hat mir (mündlich natürlich) gesagt, wenn alles passt, "dann können Sie sich eh die Kosten zurückholen". Davon will man jetzt natürlich nichts mehr wissen.

Auf mein Ansuchen an die Gemeinde, die Kosten für das Gutachten zu übernehmen, sagt die Gemeinde, sie habe micht nicht aufgefordert, sondern nur "empfohlen", ein Gutachten beizubringen.

Gemeinde ist in Wien-Umgebung.

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  •  chris5020
  •   Gold-Award
10.7.2013  (#13)
@tirola - Du hast da einen Widerspruch, der eigentlich das lösen könnte

zitat..
Ich habe allerdings eine schriftliche Aufforderung der Gemeinde die besagt, ich MUSS ein Gutachten vorlegen das beweist, dass die Bauausführung an meinem Haus statisch usw. den Vorschriften entspricht.


oder

zitat..
Auf mein Ansuchen an die Gemeinde, die Kosten für das Gutachten zu übernehmen, sagt die Gemeinde, sie habe micht nicht aufgefordert, sondern nur "empfohlen", ein Gutachten beizubringen


Entweder hat sie gesagt, du "musst" oder du "sollst" eines bringen. Wenn du das wie gesagt schriftlich hast, dann würde ich sie damit konfrontieren



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  •  tirola
10.7.2013  (#14)
@chris5020 - Eben. Im Protokoll der Gemeinde an mich steht, ich werde "aufgefordert", ein Gutachten beizubringen. Nachdem ich das getan habe und um Kostenübernahme bat bekam ich die schriftliche Antwort, das sei nur eine Empfehlung gewesen, keine Aufforderung.

So oder so. Das löst nicht die Frage, wer die Kosten übernimmt oder ob ich darauf sitzen bleibe.

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  •  sir_rws
10.7.2013  (#15)
Eine "Aufforderung" von einem Organ öffentlichen Rechts ist meiner Meinung nach sehr wohl eine Anordnung und somit würde ich mich an die Gemeinde wegen Kostenersatz halten. Evt. mit Hinweis darauf dass sie sich das Geld vom Verursacher (dem Nachbarn) wiederholen sollen - vielleicht glauben sie ja dass sie das schaffen...

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  •  MinMax
11.7.2013  (#16)
klingt nach, die Gemeinde möchte hier sich aus der kostenübernahme herauswinden... wie lautet der originaltext mit der aufforderung?


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  •  tirola
12.7.2013  (#17)
Im Original steht eben, dass ich aufgefordert werde, ein Gutachten beizubringen. Ich verstehe es auch so, dass die Gemeinde sich herauswinden will. Aber selbst wenn ja: Muss sie in einem Verfahren die Kosten übernehmen? Oder ist das einfach Pech der Parteien? Die öffentliche Hand haftet bei Verfahren ja üblicherweise nicht.

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  •  halfway
  •   Silber-Award
12.7.2013  (#18)
Also ich tät da gar nicht mehr lang herumtun und würde das mit meinem Anwalt besprechen, um abzuklären welche Möglichkeiten man in der jetzigen Situation noch hat. Erstens wegen des Geldes und zweitens würde ich wissen wollen, ob man da nicht was machen kann, damit der Nachbar auch noch was von der ganzen Aktion hat. Dann setzt er vielleicht zukünftig seine Launen für was Produktiveres ein, als sich mit dir anzulegen. Manchmal reicht ja auch ein Brieferl mit dem Briefpapier der Kanzlei, damit das, was der "kleine Mann",selbst, wenn er im Recht ist, nicht durchbringt, plötzlich schneller vom Tisch ist. Braucht ja net viel sein.

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  •  kech
  •   Bronze-Award
12.7.2013  (#19)
Den Begriff "auffordern" kann man sehr widersprüchlich auslegen: 1. es wird dir empfohlen, 2. du musst. Wie ich das Amtsdeutsch einschätze, hat dir die Behörde angeraten, dieses Gutachten beizubringen. Stelle dich eher darauf ein, dass du auf diesen Kosten sitzen bleibst.

Hinterfragenswürdig ist die Vorgangsweise der Gemeinde allerdings schon, denn bei begründetem Zweifel wäre sie von Amts wegen verpflichtet, den maßgeblichen Sachverhalt zu klären (§37, 39 AVG). D.h. durch einen bautechnischen Amtssachverständigen feststellen zu lassen, ob die angezeigten Baurechtsverletzungen vorliegen. Wenn es ein Amtsgutachten gibt, das dich belastet, hast du als Partei Akteneinsicht. Wenn die Gemeinde aber kein Amtsgutachten eingeholt hat, spricht das dafür, dass alles in Ordnung ist. Warum dann die Aufforderung? Nimm dein Recht auf Akteneinsicht auf jeden Fall wahr und setz dich gegebenenfalls mit guten Argumenten zur Wehr!
Und informiere bitte über den weiteren Verlauf.

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  •  MinMax
12.7.2013  (#20)

zitat..
tirola schrieb: Im Original steht eben, dass ich aufgefordert werde

zitiere es genau, am besten beide Äußerungen vom Amt, die erste und die zweite, aber im Original " ... ".

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  •  tirola
16.7.2013  (#21)
Ich hab jetzt einen Termin bei einem Anwalt. Mal sehen, was der sagt. Ich poste, wenn es etwas Neues gibt (der Anwaltstermin ist Mitte August)

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