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·gelöst· Traufenhöhe NÖ

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  •  DieFroschauer
23.3.2021
2 Antworten | 2 Autoren 2
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Hallo!
Weiß jemand, von welchem Bezugspunkt aus die Traufenhöhe in NÖ berechnet wird? Unsere Gemeinde ist leider nicht hilfreich und weiß es selbst nicht. Geht man vom Straßenniveau aus, von der Bodenplatte, vom höchsten Punkt des Grundstücks,...? Habe etliches gelesen.
Wir bauen in einen Hang hinein, mit Keller, EG, OG und möchten nicht über die 8m Traufenhöhe kommen, da uns gesagt wurde, dass die Gebühren für die Aufschließung sonst steigen würden.

Ich habe schon durch das Forum gestöbert, aber so viele unterschiedliche Antworten gefunden.

Danke im Voraus! 

  •  Karl10
  •   Gold-Award
23.3.2021  (#1)
"Traufenhöhe" ist schon mal der falsche Ansatz!! In NÖ gehts bei der Höhe NICHT um die "Traufenhöhe", sondern es geht um die "Gebäudehöhe", berechnet für jede einzelne Front des Gebäudes.
Die "Gebäudehöhe" ist immer eine Durchschnittshöhe. D.h. man ermittelt die Fläche einer Gebäudefront und dividiert sie durch die Breite der Front und dann erhält man die (durchschnittliche) "Gebäudehöhe".
Bei der Berechnung der Frontfläche ist der obere Abschluss (die obere Abschlusslinie) der Verschnitt der Ebene des aufgehenden Mauerwerkes mit der Ebene der Dachhaut.

Und nach unten ist die maßgebliche Linie zur Flächenberechnung der Gebäudefront das "Bezugsniveau", welches genau entlang der5 Front verläuft - also weder das Straßenniveau, noch die Bodenplatte, noch der höchste Punkt des Grundstückes, noch sonst irgendein anderer Bezug.
Das "Bezugsniveau" ist die bisher bestehende, unveränderte Höhenlage des Geländes.

zitat..
DieFroschauer schrieb: und weiß es selbst nicht.

Schlimm, dass es Gemeinden gibt, die noch immer nichts vom "Bezugsniveau" wissen.

zitat..
DieFroschauer schrieb: Ich habe schon durch das Forum gestöbert, aber so viele unterschiedliche Antworten gefunden.

Naja, das kann ich jetzt nicht ganz nachvollziehen. Da gibts eine Reihe von aufschlussreichen Threads zum Thema Bezugsniveau und Gebäudehöhe.

zitat..
DieFroschauer schrieb: und möchten nicht über die 8m Traufenhöhe kommen, da uns gesagt wurde, dass die Gebühren für die Aufschließung sonst steigen würden.

Wie schon gesagt: es geht nicht um "Traufenhöhe". Und wenn du über 8m (durchschnittliche) Gebäudehöhe mit einer Front kommst, dann handelt es sich bereits um Bauklasse III! Ich vermute, dass auf deinem BAuplatz eine Bauklasse III gar nicht zulässig ist, oder? Gibts einen Bebauungsplan und was sagt der zur Bauklasse??
Und wenn die Bauklasse III gar nicht zulässig ist, dann brauchst du nicht wegen der Aufschließungsabgabe für Baukjlasse III nachzudenken, wenn eine solche Bauklasse generell nicht erlaubt ist.
Und sollte tatsächlich Bauklasse III erlaubt/zulässig sein, dann zahlst du die dafür vorgesehene Aufschließungsabgabe, auch wenn deine Gebäudehöhe dann tatsächlich nur der BAuklasse II entsprechen sollte.
Diese Information an dich (wer sagt sowas???) dürfte also auch eine falsche Schlussfolgerung bzw. Fehlinformation sein!

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  •  DieFroschauer
23.3.2021  (#2)

zitat..
Karl10 schrieb: "Traufenhöhe" ist schon mal der falsche Ansatz!! In NÖ gehts bei der Höhe NICHT um die "Traufenhöhe", sondern es geht um die "Gebäudehöhe", berechnet für jede einzelne Front des Gebäudes.
Die "Gebäudehöhe" ist immer eine Durchschnittshöhe. D.h. man ermittelt die Fläche einer Gebäudefront und dividiert sie durch die Breite der Front und dann erhält man die (durchschnittliche) "Gebäudehöhe".
Bei der Berechnung der Frontfläche ist der obere Abschluss (die obere Abschlusslinie) der Verschnitt der Ebene des aufgehenden Mauerwerkes mit der Ebene der Dachhaut.

Und nach unten ist die maßgebliche Linie zur Flächenberechnung der Gebäudefront das "Bezugsniveau", welches genau entlang der5 Front verläuft - also weder das Straßenniveau, noch die Bodenplatte, noch der höchste Punkt des Grundstückes, noch sonst irgendein anderer Bezug.
Das "Bezugsniveau" ist die bisher bestehende, unveränderte Höhenlage des Geländes.
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Im Beitrag zitiert von DieFroschauer: und weiß es selbst nicht.

Schlimm, dass es Gemeinden gibt, die noch immer nichts vom "Bezugsniveau" wissen.
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Im Beitrag zitiert von DieFroschauer: Ich habe schon durch das Forum gestöbert, aber so viele unterschiedliche Antworten gefunden.

Naja, das kann ich jetzt nicht ganz nachvollziehen. Da gibts eine Reihe von aufschlussreichen Threads zum Thema Bezugsniveau und Gebäudehöhe.
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Im Beitrag zitiert von DieFroschauer: und möchten nicht über die 8m Traufenhöhe kommen, da uns gesagt wurde, dass die Gebühren für die Aufschließung sonst steigen würden.

Wie schon gesagt: es geht nicht um "Traufenhöhe". Und wenn du über 8m (durchschnittliche) Gebäudehöhe mit einer Front kommst, dann handelt es sich bereits um Bauklasse III! Ich vermute, dass auf deinem BAuplatz eine Bauklasse III gar nicht zulässig ist, oder? Gibts einen Bebauungsplan und was sagt der zur Bauklasse??
Und wenn die Bauklasse III gar nicht zulässig ist, dann brauchst du nicht wegen der Aufschließungsabgabe für Baukjlasse III nachzudenken, wenn eine solche Bauklasse generell nicht erlaubt ist.
Und sollte tatsächlich Bauklasse III erlaubt/zulässig sein, dann zahlst du die dafür vorgesehene Aufschließungsabgabe, auch wenn deine Gebäudehöhe dann tatsächlich nur der BAuklasse II entsprechen sollte.
Diese Information an dich (wer sagt sowas???) dürfte also auch eine falsche Schlussfolgerung bzw. Fehlinformation sein!

Danke dir vielmals für die ausführliche Erklärung!! 

Die, anscheinend falschen, Infos haben wir alle von der Gemeinde erhalten..  

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