Theor. Diskussion: Erbrecht Immo bei minderj. Halbwaisen / wie übertr.
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ja nein - beim Wohnungseigentum können nur maximal zwei natürliche Personen zu gleichen Teilen (somit je 50%) Miteigentum erwerben. beim schlichten Miteigentum (= ohne Parifizierung) ist jeder Miteigentümer (die auch mehr als zwei sein können) mit einer bestimmten Quote beteiligt. Für alles andere ist die Inanspruchnahme einer professionellen Beratung beim Erbrechtsspezialisten unerlässlich. |
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Herzlichen Dank für die Antwort - das war auch mein Verständnis, es wollte mir nur bei den nachbarschaftlichen Diskussionen niemand glauben🙃 Gibt's zufällig noch jemanden, der etwas zum Thema "Praxisrelevante Einschränkungen bei Minderjährigen im Grundbuch" beitragen kann/will? |
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