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Stützmauer auf dem Nachbarsgrund [T]

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  •  Fantipooh12
  •   Silber-Award
  •  [T]
  •  [Tirol]
15.5. - 17.5.2016
2 Antworten 2
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Nachbar A möchte eine Stützmauer zum Hang von Nachbar B errichten und sorgt auch für den nötigen Absturzschutz. Allerdings verrechnet er sich bei den Abständen und errichtet die Mauer 20 cm auf den Grund von Nachbar B hinein. Nachbar B möchte nicht kleinlich sein, allerdings jegliche Rechte und Pflichten mit diesem Bauwerk von sich weisen. Ist das selbstredend, da Nachbar B die Mauer weder gewollt, beauftragt, geplant und bezahlt hat oder muss man in einem solchen Fall ein juristisches Schreiben o.ä. veranlassen?
Herzlichen Dank!

  •  flomax
  •   Silber-Award
17.5.2016  (#1)
hallo! schreiben solltest du schon etwas, weil allein wenn sich die grundstücke nicht im grenzkataster befinden könnte es ev. sein dass irgendwann mal der grundstücksteil mit der mauer dem nachbarn gehört... weißt eh, nicht immer bleibt es der gleiche nachbar oder du verkaufst dein haus, etc. immer auf nummer sicher gehen!

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
17.5.2016  (#2)
Der Gedankengang von flomax ist da genau richtig!!
Die Frage ist noch, ob beide oder eines der beiden Grundstücke jetzt schon im Grenzkataster ist??? Wenn ja, dann gibt es keine Ersitzung und dann bleibt es IMMER ein rechtswidriger Bau über eine Grundgrenze!
Daher: Falls du (fantipooh)damit einverstanden bist, den Grund herzugeben, und es ist im Grenzkatatser, dann lass dem Nachbarn einen Teilungsplan machen und für alle Zeiten (d.h. für alle Rechtsnachfolger) eine klare Grenze machen, über die es nie einen Streit geben kann.

Wenn die maßgebliche Grundgrenze nicht im Grenzkataster ist, kann man sich zwar "drüberschwindeln", da der Grenzverlauf dann ja kein exakt definierter und festgelegter ist. Da sollte es dann aber zumindest die schriftlicher Vereinbarung geben, dass die errichtete Mauer dem beiderseits vereinbarten Grenzverlauf entspricht. Ich würde aber auch in diesem Fall eher die Sache jetzt zum Anlass nehmen und auf eine Vermessung (und Richtigstellung) der Grenze drängen (natürlich rein auf Kosten des Nachbarn - oder will er als Alternative die MAuer wieder entfernen?)

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