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Straßenentwässerung

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  •  Gast Bernhard76
6.8. - 7.8.2008 1
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Hallo!

Ich habe eine (mehrere) etwas komplizierte Frage(n) zum Thema Straßenentwässerung.

1) Muss eine Straße (Privatstraße) eine Entwässerung (Sickeranlage, Entwässerungsgraben) usw. haben?

2) Hier wird’s komplizierter: Darf eine Entwässerung in einen bestehenden Wassergraben erfolgen?
Bei der Bauverhandlung zum Haus meines Nachbarn gab es die Auflage, das Abfliesen des Oberflächenwasser vom Hang in seiner ursprünglichen Form zu gewährleisten, dh es dürfen keine Mauern gebaut werden usw. Die Straße die er bauen lässt, führt über drei Grundstücke (seines eingeschlossen). Das Oberflächenwasser von seinem Grundstück ist bisher in den bestehenden Entwässerungsgraben auf meinem Grundstück geflossen (leider nicht nur von seinem Grundstück, sonder auch von einigen anderen mehr, die etwas weiter oben auf dem leicht geneigten Hang ihre Grundstücke haben). Wie man sich vorstellen kann, kommt da bei einem starken Gewitter sehr viel Wasser zusammen. Die Entwässerung dieser Straße erfolgt mit einem Drainagerohr über alle drei Grundstücke, was dazu führt, dass in den Entwässerungsgraben von allen drei Grundstücken das Wasser hineinfließt (bis jetzt war es ja nur sein Grundstück) und in weiteren Folge wiederum die Gefahr einer Überflutung meines Grundstückes in die Höhe treibt (vor allem, da mir die Gemeinde nicht gestattet, einen Schutzvorrichtung zu errichten).
Jetzt zu meiner Frage: Darf die Entwässerung der Straße auf diese Weise erfolgen?

Hoffe ich habe den Sachverhalt einigermaßen deutlich dargestellt!
Wäre über Infos diesbezüglich dankbar!

Bernhard

  •  beratung-bau.at
7.8.2008  (#1)
Straßenentwässerung - Das ist m.E. eine komplizierte Rechtsfrage die Sie am besten mit einem Rechtsanwalt besprechen sollten.

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