Stiegenhaus in kleinen Haus
8.5.
-22.9.2026
2 Antworten
2 Autoren
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gibt dir die bebaubarkeit Grenzen vor? Darfst du "hinausrücken" dann würde ich das bevorzugen |
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Ein vorgesetztes Stiegenhaus ist auf der begrenzten Fläche schwierig, weil du den angrenzenden Raum entwertest. Natürlich kann man ein verglastes Stiegenhaus machen, aber es wird trotzdem deutlich dunkler. Und auch bei den Fenstern daneben bekommst du viel Schatten durch das Stiegenhaus. Ehrlich gesagt würde ich daher probieren die Stiege strassenseitig zu bauen. Dein großer Vorteil ist, dass du ein sehr breites bestehendes Stiegenhaus hast, in dem sich auch eine zweiläufige Treppe ausgehen würde. Oder noch besser gewendelt, das ist noch platzsparender. Unten ist die Stiege dann natürlich nur halb so breit, aber dafür opferst du oben keine Nutzfläche. Von der Bauordnung sollte es auch eine Gaupe für das Stiegenhaus möglich sein (je nach deiner Landesbauordnung oft bis zu einem Drittel der Gebäudelänge limitiert). Das sollte sich gefühlsmässig ausgehen. |
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