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Steuern beim Vermieten

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  •  Connerl
31.3. - 3.4.2017
12 Antworten | 11 Autoren 12
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Hallo ,
Ich überlege meine Wohnung zu vermieten, allerdings gibt es keine klaren Aussagen wieviel Steuern man dann wirklich zahlt. Vielleicht kann mir einer von euch weiterhelfen:

Ich bin in der Schulkindbetreuung tätig und nur von September- Juli (insg. 10 Monate) im Jahr angestellt.
Monatl.Netto :1180 Euro
Monatl Kaltmiete wären: 1150Euro - mit BKK 1300 Euro monatlich
Was käme steuerlich in Salzburg auf mich zu ?
Ganz liebe Grüße und schonmal Danke für die Antworten (:

  •  raf1978
31.3.2017  (#1)
Die Vermietung fällt unter die Einkunftaart Vermietung und Verpachtung und hierfür ist eine Einkommensteuererklärung zu machen.
Angewandt wird der progressive Steuersatz, das heisst je mehr Einkommen desto höher die Steuern.
Die Einkommensteuer ist bundesweit gleich hoch.
Im Internet einfach progressive Einkommensteuer eingeben dann siehst du wie diese gestaffelt ist. Die ersten ca. 700 Euro sind steuerfrei und danach gehts in Einkommensstufen weiter.

Hoff das hilft etwas weiter

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  •  ap99
  •   Gold-Award
31.3.2017  (#2)
Deine beiden Einkünfte aus "unselbständiger Arbeit" und "Vermietung und Verpachtung" werden zusammengezählt. Davon ist dann Sozialversicherung und Einkommenssteuer (Progressionsstufen) zu zahlen. Evt. Abschreibungen berücksichtigen (du hast/hattest ja sicherlich auch Ausgaben) --> ich würde zum Steuerberater gehen (oder vielleicht hast du einen fähigen Banker, der dir das mal grob überschlägt).

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  •  Dumtidum
31.3.2017  (#3)
von den Einkünften aus V+V bezahlt man keine Sozialversicherung. Rest wurde schon gesagt.
Die Frage ist auch, was der langfristige Plan ist. Wenn die Wohnung zB jetzt steuerfreu verkauft werden könnte, dann geht diese Möglichkeit durch die Vermietung nach spätestens 5 Jahren verloren. Bzw wie schaut dein geplantes Einkommen in der Zukunft aus? Nachdem die Einkünfte aus Vermietung und aus unselbstständiger Arbeit gemeinsam zu versteuern sind, ist dafür immer der Grenzsteuersatz relevant.
Hier gibt es wirklich viele Dinge die zu beachten sind und die steuerlichen Regelungen ändern sich leider auch laufend.

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  •  ap99
  •   Gold-Award
31.3.2017  (#4)

zitat..
Dumtidum schrieb: von den Einkünften aus V+V bezahlt man keine Sozialversicherung


Danke für die Richtigstellung (vorher denken, dann erst schreiben) emoji

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  •  Jelly
  •   Gold-Award
31.3.2017  (#5)
1150,- sind schon inkl. der nebenkosten?

ich hab jetzt mal grob mit 1150,- als reine miete überschlagen,

da hast du ungefähr 4.500,- mehr einkommenssteuer als bisher im jahr (im moment sollten es ja ca. 900,- sein weihnachts und urlaubsgeld hab ich jetzt nicht berücksichtigt)

also aus den 1150 x 12 = 13800 werden dann "nur" mehr 9300 (/12= 775,-)

Sollten in etwa 775,- pro monat netto übrig bleiben

wie gesagt, nur grob überschlagen ohne 13. und 14. gehalt bei dir, und ohne abschreibungen bei der wohnung!

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  •  mackica
  •   Gold-Award
31.3.2017  (#6)
die meisten vermieten doch dann schwarz...

Da der österr Staat nach wie vor nicht fähig ist, die Datenbanken (Meldewesen und Finanz) abzugleichen geht das meist durch - aber natürlich strafbar.

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  •  rabaum
31.3.2017  (#7)
Du musst zum Glück nicht die ganzen Mieteinnahmen versteuern.
Eine kleine Rechnung, die das veranschaulichen soll:
Du erzielst zB eine Miete ohne BK von 1.000,- im Monat = 12.000,- EUR im Jahr
Da sich deine Wohnung ja abschreibt (= weniger Wert wird) darfst du 1,5% pro Jahr AfA als Werbungskosten geltend machen. Aber nur vom Wert der Wohnung, den Grundanteil musst du mit (ich glaub 40%) herausrechnen.
300.000,- Anschaffungskosten der Wohnung, davon 60% sind 180.000,-, davon 1,5% sind 2.700,- pro Jahr, die deine Einnahmen schmälern. Angenommen du hast noch Reparaturen von 300,- EUR gehabt, dann kannst du die von deinen Einnahmen abziehen.
Mieteinnahmen 12.000,-
- Werbungskosten 3.000,-
= 9.000,- Gewinn
davon schlimmstenfalls 50% Steuer abziehen = 7.500,- pro Jahr = 625 Euro netto pro Monat, was deine Wohnung einbringen würde.

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  •  Shelby
  •   Silber-Award
1.4.2017  (#8)
Sollte der Erwerb der Wohnung mit einem Kredit finanziert werden, dann kannst du auch noch die bezahlten Zinsen und die Kontoführung/Spesen absetzen.
Ich empfehle bei der ersten EKSt Erklärung einen Steuerberater zu konsultieren. Beim 2x kannst du es dann selbst machen,

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  •  Baumau
  •   Bronze-Award
2.4.2017  (#9)
Ehrlich gesagt ist es unseriös dir hier irgendwelche Zahlen zu nennen, da dies von sehr vielen Faktoren abhängt.

Kann sein, dass du gar keine Steuern zahlen musst (Liebhaberei) oder dass der Gewinn mit 50% zu versteuern ist.

Ich würde dir vorschlagen einen Steuerberater und Rechtsanwalt aufzusuchen und dir ein Konzept erstellen zu lassen.

Man kann hier steuerlich doch einiges herausholen und rechtlich solltest du abgesichert sein, weshalb ein RA empfehlenswert ist.

Um das Ganze hier im Forum beurteilen zu können, bräuchte man viel mehr Infos: Gehaltsabrechnungen, Höhe eines evt. Arbeitslosengelds, Anschaffungskosten, Dauer der gewünschten Vermietung, Betriebskosten, Instandhaltungsrücklage, etc.

Solche Infos würde ich hier nicht ins Forum stellen. Investier die paar hundert Euro und du bist auf der sicheren Seite.

Lass dir vor der Vermietung jedenfalls mehrere Gehaltsabrechnungen und einen KSV-Auszug vom potenziellen Mieter geben. Lass niemanden einziehen bzw. übergib keine Schlüssel bevor die Kaution nicht bezahlt wurde.

Prüfe ob deine Miete nicht mit nem Richtwert gedeckelt ist.

Es gibt auch Versicherungen gegen Mietnomaden bzw. einen Rechtsschutz für Vermieten (z.B.ÖAMTC)

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  •  cc9966
  •   Gold-Award
2.4.2017  (#10)
Mieteinnahmen.. - ...unterliegen der Einkommensteuer, wo man dann auch schnell auf 50% landen kann. Natürlich darf an sämtliche Ausgaben auch geltend machen (zB Kreditzinsen für vermietete Immobilie, Investitionen, Versicherung, Wartungen...). Die Einnahmen sind aber im Gegensatz um restlichen Einkommen SV-befreit. Einkommen aus Vermietung und Verpachtung sind als Beilage zur Einkommensteuer E1 im Formular E1b anzugeben, ebenfalls die Ausgaben. Über 30.000 EUR Mieteinahmen pro Jahr entsteht auf jeden Fall die USt-Pflicht, wenn schon früher absehbar ist, dass man soviel in den nächsten Jahren erreicht sollte man überlegen bewusst früher schon auf die Kleinunternehmerregelung zu verzichten, weil bei zuvor anstehenden Sanierungen/Investitionen auch der Vorsteuerabzug möglich wird.

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  •  utes
  •   Gold-Award
2.4.2017  (#11)

zitat..
mackica schrieb: Da der österr Staat nach wie vor nicht fähig ist, die Datenbanken (Meldewesen und Finanz) abzugleichen geht das meist durch - aber natürlich strafbar.


da wäre ich nicht so sicher.....

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  •  webdesigne
  •   Gold-Award
3.4.2017  (#12)

zitat..
mackica schrieb: Da der österr Staat nach wie vor nicht fähig ist, die Datenbanken (Meldewesen und Finanz) abzugleichen geht das meist durch - aber natürlich strafbar.


ist seit heuer nicht mehr der fall emoji dh. sind aktuell emoji

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