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Seriöse Beratun bzgl Fremdwährungskredit

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  •  Krisenstab
29.10. - 16.11.2012
24 Antworten 24
24
Hallo Experten!

Hier wird ja immer wieder was zu Fremdwährungskrediten geschreiben, da dies viele von uns belastet. Da ich an einer seriösen Beratung interessierten bin, die meisten Unternehmen/Berater unseriös wirken, wollte ich mal um Empfehlungen bitten.

Kennt hier wer brauchbare Berater, die sich auskennen und das Anliegen des Kunden objektiv betrachten und diesen nicht gleich zum Kauf von weiteren Finanzprodukten zwingen, die an der Lage nichts ändern?

Wien und Wien-Umgebung wäre schön
Danke!

  •  kalki80
29.10.2012  (#1)
Hast du dich schon mal an den VKI gewandt? - Mich betrifft es zwar nicht, jedoch würde ich mich auch wie du an unabhängige Stellen wenden. Und da fällt mir schnell der VKI ein.
lg

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  •  creator
  •   Gold-Award
29.10.2012  (#2)
alternativ zu vki oder ak kann man sich auch via - http://www.budgetberatung.at/budgetberatung/service/index.php rat holen.
kommt halt darauf an, was man hat und will, ggf ist da mit deckung einer rechtsschutzversicherung das leben recht leicht seit der ogh feststellungsklagen für noch nicht eingetretene schäden zugelassen hat:

http://www.energiesparhaus.at/forum/22313 , OGH 31.01.2012, 1 Ob 251/11k -post vom 23.04.2012, aber auch z.b.
http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Justiz&Dokumentnummer=JJT_20120614_OGH0002_0030OB00049_12W0000_000 , ist das alles schon etwas leichter.

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  •  Krisenstab
29.10.2012  (#3)
Ich habe sogar festgestellt, dass dies eine wirkliche Lücke ist mit der kompetenten und objektiven Beratung. Man liest oft in Foren, dass Betroffene nicht wissen, an wen sie sich wenden sollen ....

@Kalki80:

VKI war auch meine erste Idee, jedoch beraten die nur in konkreten Problemfällen. Eine allgemeine Finanzberatung ist nicht wirklich vorgesehen.

@Creator:

Das mit der Budgetberatung klingt nicht schlecht, da es nicht nach einem tollen und vor allem "unabhängigen Finanzberater" aussieht, der ja in jedem Fall seine Provisionen kassieren möchte.
Die anderen Links sollten in Richtung Klage/Rechtsberatung zum CHF-Kredit gehen? So weit möchte ich eigentlich nicht gehen.

Danke bis dato!



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  •  creator
  •   Gold-Award
29.10.2012  (#4)
impressum anschauen, dann ist auch klar, - wer dahintersteht.

http://www.budgetberatung.at/budgetberatung/impressum/index.php

ohne feststellungsklage machst du der gegenseite die chance auf, zu behaupten, du hast das mit dem schaden ewig lang gewusst, nix gemacht und damit den schaden vergrößert.
die klage würde ich - wennst keine rs-vers. hast - ggf mit dem vki abklären und dort um unterstützung anfragen.
ich glaub ned, dass du ohne klagsdrohung zu einer für dich vernünftigen lösung mit schadensbegrenzung kommen wirst - freiwillig wird da kein anbieter ein präjudiz schaffen wollen... da geht's um zuviel, vgl. awd. ob die dann vernünftig genug sind, ein sinnvolles außergerichtliches anbot zu legen, hängt vom einzelfall, der verhandlungsführung samt psychischer stärke und der schadenhöhe ab.

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  •  solo
29.10.2012  (#5)
Das schlimme an den FWK ist weniger das Währungsrisiko, sondern die Tilgungsträger die meistens aus Lebensversicherungen bestehen und dadurch extrem unflexible sind.
Nochdazu weigern sich die meisten Banken den Tilgungsträger umzustellen.
Mein Tipp suche nach einem Berater der keine Versicherungsprodukte im Portfolio hat, weil die wahrscheinlich nur eine weiter LV platzieren werden.
Sollte der TT aus Fonds bestehen (ohne Versicherungsmantel) würde ich je nach Fonds schauen ob man zu Internationalen Fondsgesellschaften switchen kann. (z.b Black Rock, Pioneer, Templeton, BNP)
Angespartes Vermögen absichern in Globale Anleihen. Ansparen in Wachstumsmärkten wie Lateinamerika, Afrika, Asien.
Beschäftige dich mit dem Thema. Suche nach Fachvorträgen in deiner Nähe. Bilde dich weiter. Lasse dich von mehreren Beratern informieren. Ist zwar anstrengen, aber immerhin geht es um eine Menge Geld und es lohnt sich.

Wer nichts weiß muss alles glauben.

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  •  creator
  •   Gold-Award
30.10.2012  (#6)

zitat..
Das schlimme an den FWK ist weniger das Währungsrisiko, sondern die Tilgungsträger die meistens aus Lebensversicherungen bestehen und dadurch extrem unflexible sind.


na ja... die verluste aus dem währungsrisiko sind im chf bei einstieg vor 2009 ned so vernachlässigbar klein...

http://www.onvista.de/devisen/snapshot.html?ID_CURRENCY_FROM=EUR&ID_CURRENCY_TO=CHF&PERIOD=7#chart1

und auch im yen schaut's ned so rosig aus: http://www.onvista.de/devisen/snapshot.html?ID_CURRENCY_FROM=EUR&ID_CURRENCY_TO=JPY&PERIOD=7#chart1

das problem an fwk+tt ist eben das kumulieren von risken aus währungsschwankungen und nicht wirklich vorhersehbarer performance, die aber regelmäßig als konstante den berechnungen - imho völlig irreführend - als willkürliche annahme zugrunde gelegt wurde. natürlich wurden alle risken den kunden umgehängt - zeigen ja die dämlichen versuche der banken, mehr sicherheiten zu fordern.
in keinem einzigen berechnungsbeispiel wurde irgendwo eine negative performance - schon gar nicht über mehrere jahre - angeführt. maximal wurde vom cost-average-effekt gesabbelt, wo man doch so günstig nachkaufen kann, wenn die schon über jahre angesammelten anteile nix mehr wert sind... herrlich.
das ist auch deswegen klassische fehlberatung, da jedem insider (=berater) klar sein müsste, dass der erfolg von fonds oft in direktem zusammenhang mit dem fondsmanagement steht - und genau die erfolgreichen manager (oder software-programme) wie die unterhosen gewechselt/abgeworben wurden... das erinnert mich an einen dieter-nuhr-sketch: glauben sie wirklich, der berater würde noch vor ihnen und nicht irgendwo in der karibik sitzen, wenn er was davon verstünde? die täuschen kompetenz vor...emoji

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  •  Krisenstab
30.10.2012  (#7)
@ creator:

Diese Stelle ist doch nicht geeignet, um die von mir gewünschten Beratungsleistungen in Anspruch zu nehmen.

Und ja, fast keiner der tollen Berater hat wirklich Ahnung von dem was gemacht wird.
Klagen gegen große Banken sind immer ein Risiko. So leicht wird man gegen die nicht gewinnen können.
@ solo:

Naja, das Währungsrisiko würde ich persönlich auch nicht unbeachtet lassen. Allgemein lese ich dazu viel und versuche immer wieder die Lage zu verstehen, obwohl es derzeit fast unmöglich ist.
Geld abzusichern ist heute meiner Meinung nach nicht mehr wirklich möglich, ausser es geht um Geld, dass man zum Zocken übrig hat.
Bzgl. Fonds bin ich mir ja auch nicht sicher, da ich dann ja die 25 % am Jahresende abführen muss. Bei LV-Tilgungsträgern wäre dies ja nicht der Fall?

Und das blöde daran ist, dass man wieder einen Fond nehmen kann, der in einer gewissen Zeit nach unten geht. Sicherheiten gibt es keine mehr. Vl. wäre ein blue chip Fond eine Alternative, wobei sicher ist nix mehr.

Emerging Markets Anleihen wären zur Zeit was sicheres, aber was kann in ein paar Jahren sein?



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  •  creator
  •   Gold-Award
30.10.2012  (#8)
was für beratungsleistungen sind denn konkret gewünscht? - das hab' ich bislang noch nicht rausbekommen.

klagen sind bei 08/15-standardfällen ned so wirklich riskant - immerhin gibt's ja schon präzedenzfälle en masse samt ogh-judikatur, eben auch für noch nicht realisierte schäden als feststellungsklage.

bei allen anlageformen gilt: geld muss immer und ständig unter kontrolle gehalten we´rden, die zeiten von andre kostolany, der aktien kaufte und sie dann ewig nicht mehr ansah, sind vorbei...



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  •  Krisenstab
30.10.2012  (#9)
Eine profunde Analyse und vor allem objektiv. Das ist sehr selten zu finden. Die Budgetberatung kann dir was zu deinen Einnahmen und Ausgaben sagen und wo du was optimieren kannst.


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  •  Patrick
  •   Gold-Award
31.10.2012  (#10)
Eine profunde Analyse - wird kaum wer zahlen wollen. Ich glaube nicht das es da einen Markt dafür gibt. Als Wirtschaftsprüfer kann ich soetwas anbieten. Ebenso ist es für Wirtschaftsprüfer nicht erlaubt Provisionen zu nehmen, die Abrechnung würde also nach Stunden erfolgen. Eine WP WP [Wärmepumpe] Stunde kostet zwischen 180,- und 360,- EUR. Welcher Private würde das zahlen?

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  •  Krisenstab
31.10.2012  (#11)
Also ich glaube schon, dass sich einige Leidplagende finden lassen, die bereit sind diese Stundensätze zu bezahlen. Nur wüsste man halt gern, ob derjenige WP WP [Wärmepumpe]/Berater was taugt. Das Problem ist, dass man immer unsicherer wird und dann einfach keinem mehr trauen will.
Klar, es kann keiner sichere Zukunftsprognosen machen, aber die Meinungen dahingehend gehen zu sehr auseinander. Die einen Berater meinen dies, die Anderen wieder was völlig anderes usw.
Ist eine ziemlich komplizierte Sache und daher lässt sich kaum eine vernünftige Lösung finden.

Ich persönlich würde so einen Studensatz bezahlen, nur muss ich das Gefühl haben, dass der Berater was drauf hat. Wenn es sinnloses Gerde ist, würde ich sowieso bald abbrechen.


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  •  danillal
  •   Bronze-Award
1.11.2012  (#12)
was erwartest denn von der beratung? - sitz selber - noch - auf einem chf-kredit. mein finanzberater kam mit dem vorschlag den tt aufzustocken (haha!!!). die AK hat bei kursen um die 1,30/1,35 eher geraten abzuwarten und sich nicht von banken zu einer konvertierung überreden zu lassen... bei kursen um 1,1 sah es schon wieder anders aus... das problem ist, es kann NIEMAND vorhersagen wohin die fahrt gehen wird. es ist im moment ziemlich beruhigend, dass die snb den kurs 1,2 stützt. weniger beruhigend ist, dass vor 1 jahr davon gesprochen wurde, dass der "wahre kurs" des chf um die 1,4 liegt, im moment schaut es aber nach expertenmeinung so aus, als ob dieser eher bei 1,3 liegt. wennst eh die artikel über den chf-kurs laufend verfolgst, dann wirst von einem berater nicht mehr viel neues erfahren außer die standarddinge von: finanzierungslücke ausrechnen, derzeitigen zinsgewinn gegenrechnen, schafft man es das ganze mental durchzustehen, kann man sich zusätzliche rücklagen schaffen...
auf der anderen seite schaut es nicht so aus, als ob die peripherieländer die schulden recht rasch in den griff kriegen werden (falls überhaupt) und wenn die entschuldung über inflation erfolgt, dann wird der euro bald eine ziemlich weiche währung. und vielleicht ist der "wahre wert" in einigen jahren wirklich schon 1,2 - niemand kann das vorhersehen. es ist halt einfach zocken. lustigerweise kann man bei dem vielleicht sehr tollen einstiegskurs als normalsterblicher keinen chf-kredit mehr aufnehmen. sagt doch auch schon einiges aus...

klar kannst auch den klagsweg beschreiten. für mich selber kommt das nicht in frage, weil ich diesen "proforma-wisch" unterschrieben hab, dass ich über die risiken aufgeklärt wurde. da seh ich für mich keine wirkliche chance. bei mir geht es auch nicht um irre hohe beträge im vergleich zu anderen hier...

lg, dani

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  •  creator
  •   Gold-Award
1.11.2012  (#13)
@danillal: na, der "proforma-wisch" ist ja auch schon - oft genug diskutiert worden, von unzulässigen tatsachenbestätigungen bis gesetzwidrigen sonstigen klauseln ist eh alles durch, von der qualität der "beratung" über die tatsächlich schlagenden risken mal ganz zu schweigen. max. kriegst halt irgenein "mitverschulden" angerechnet und ned den vollen schadenersatz.
das würde mich jetzt von einer laut ogh zulässigen feststellungsklage bei noch nicht realisiertem schaden vor dem hintergrund der recht hilflosen sonstigen "beratungsleistungen" bzw "lösungsvorschlägen" nicht abbringen. sowas kostet selbst bei verlust nicht wirklich viel - ich glaub', dass da das chance-risiko-verhältnis ziemlich eindeutig ist. da würde ich mich mal erkundigen, vor allem, um der gegenseite keine chancen zu eröffnen - vgl.: http://www.orlich.at/cgi-bin/orlich/archiv.cgi?sect=8.3.2.2&artikel=1038


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  •  danillal
  •   Bronze-Award
1.11.2012  (#14)
hm... meinst? - wenn ein bissl was rauskommen würd, dann wär das auch nicht schlecht. da hast schon recht.
irgendwie schäm ich mich schon ein bissl als mensch mit einer echt guten ausbildung so einen schmarren gemacht zu haben emoji
aber vom schämen kann man sich nix kaufen *g*. ich werd mal eine anfrage an eine kanzlei schicken. am besten eine mit erfahrung in solchen sachen. ist mit google und fwk eh leicht zu findenda kann man eigentlich nix verkehrt machen?
creator, deine tips sind immer ziemlich gut - scheu mich halt vor diesen anwaltdingen... ich glaub so geht es vielen.
aber ich werd jetzt eine auswählen und eine anfrage starten, mehr als "ist sinnlos" können die ja nicht sagen, und wenn doch was geht dann wär das natürlich super emoji
lg, dani


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  •  creator
  •   Gold-Award
1.11.2012  (#15)
na ja, ob du für's schämen jetzt in ö. erfolgreich - schmerzengeld fordern kannst, würd' ich z.b. weniger optimistisch beurteilen, obwohl das sicher schon ein paar probiert haben...emoji

bevor du beim anwalt vorsprichst, würde ich das vorab halt mit rs-versicherung und ggf. vki abklären - das ist deutlich billiger. dann kannst ja immer noch anwälte suchen bzw. empfehlen lassen und die nach ihrem verhalten bei der kostenlosen anwaltlichen erstberatung checken - anwalts-casting sozusagen. ned, dass das erste gratis-gespräch jetzt die mega-erkenntnisse bringen würde, aber du kannst schon mal checken, was bauchgefühl/intuition so spricht.
das haben die anwälte auch gecheckt und versuchen halt, packages zu verklopfen - trotz pflicht zur kostenlosen erstberatung:
http://www.rechtsanwaelte.at/www/getFile.php?id=703
http://www.rechtsanwaelte.at/www/getFile.php

festellungsklagen helfen auch, verjährungsfolgen zu vermeiden...

ggf. ist ein angebot zum verkauf über zweitmarktanbieter eine hilfe, um den schaden derzeit vorprozessual feststellen zu können: http://www.polizzengold.at/polvk_online.html

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  •  Krisenstab
1.11.2012  (#16)
@ danillal:

Ich bin sonst deiner Meinung, aber bzgl. des Kurses eigentlich nicht. Ich glaube, dass wenn die SNB den Euro nicht stützen würde, wir schon gegen 1:1 laufen würden. Das der Eurokurs in Wirklichkeit besser ist, nehme ich nicht an.
@ creator:

Ich weiß, dass es wahrscheinlich nicht so verkehr wäre sich auf eine Klage/Feststellungsklage einzulassen, das haben wir ja schon früher abgeklärt. Wie aber auch Dani schreibt, trauen sich das die Meisten nicht zu, obwohl sie wissen, dass die Bank nicht seriös vorgeht.

Ich selber habe ein paar Argumente/Beweise, wo ich der Bank beweisen könnte, dass die Beratung für mich in die komplett falsche, aber dafür für die Bank richtige Richtung geht.
Ich denke mir aber auch, dass ich diesen Wisch unterschrieben habe und nichts mehr ändern kann.

Wie sieht es eigentlich mit dieser Feststellungsklage bzgl. Verjährung aus? Weil nach 3 Jahren sind ja solche Fälle verjährt und da wären wir ja alle drüber ...

Allgemein:

Letztens habe ich mir zwei "Expertenmeisungen" durchgeselen. Der 1. meinst, dass der Euro weiter abwerten wird und deshalb entweder auf laufende Tilgung in CHF oder in eine Eurokonvertierung zu denken ist.

Der 2. Experte meint, dass man den Tilgungsträger nicht wechseln soll, da dieser wieder eine "Anfahrtszeit" braucht und dadurch auch weitere Kosten entstehen. Ausserdem helfe die Inflation, da die wirkliche Schuld am Ende der Laufzeit durch die Inflation weniger wert wäre. D.h. man soll nicht laufend tilgen, sonder mit einem TT am Ende der Laufzeit.

Was soll man nun glauben? Wie beurteilt man selber, ob man den richtigen TT hat? Woher weiß man, welche Kosten entstehen, wenn man wirklich einen neuen TT nimmt? Muss man dann die Wertpapiersteuer doch bezahlen? Sollte man vl. doch auf laufend tilgend Umstellen, auch wenn einer dazu rät den TT zu behalten?

Aaaaalso, es gibt für mich schon einige Sachen die von einem guten Berater besser abgeklärt werden können. Mittlerweile kennt sich jeder halbwegs aus, aber um die richtigen Schritte setzen zu können, sollte man schon auf praktische Erfarhung auf diesem Gebiet zurückgreifen können.

Sonst macht man immer irgendwas, nur halt immer das falsche. Das war bisher leider schon der Fall.
Die Annahme, dass schon alles klappen wird und man eh nix ändern kann/soll teile ich mittlerweile nicht mehr.

Grüße

1
  •  danillal
  •   Bronze-Award
1.11.2012  (#17)
hallo krisenstab,

kam vielleicht falsch rüber... ist auch mein denken, dass der euro ohne stützung zum franken sicher schon 1:1 stehen würd. aber halt "nur" weil er fluchtwährung ist. aber wie gesagt, ich glaub auch nicht dran, dass hier wieder große sprünge ins (für uns) positive drin sein werden, weil ich einfach nicht dran glaub, dass die staaten die irren schulden auch nur annähernd dauerhaft in den griff kriegen werden... aber mit sicherheit sagen kann man wohl gar nix.

und ja genau diese fragen, wie von dir genannt, stellen sich immer und es findet sich niemand, der antworten geben kan. aber ist ja so, als ob man vom berater hören möchte ob man im casino auf rot oder schwarz setzen soll. 50% chance, dass der berater ein guter berater war... *ggg* (war jetzt ironisch gemeint).
kannst eh nur selber entscheiden, ob volles risiko fahren willst und alles so belassen wie ist oder mit einer teiltilgung das ganze eingrenzt. du scheinst ja selber schon recht gut informiert zu sein.

ich selber werd in den nächsten monaten den kredit tilgen. hab dann zwar den verlust realisiert, aber ich glaub nimmer dran, dass es besser wird.
bezüglich TT solltest deinen berater mal nach den spesen fragen. wieviel kommt bei einer einzahlung von X nach X jahren raus, wenn die verzinsung 0 wäre. dann hättest (theoretisch) die spesenbelastung. also ich hab da drauf keine antwort bekommen... bzw keine konkrete *g*.

vielleicht auch interessant: http://www.genugistgenug.at/berichte-details.php?id=4497 - was mich hier schon entsetzt, wenn ich es richtig verstanden hab, schöngerechnete TT-entwicklungen sind nicht angreifbar, außer mit einer kostenpflichtigen garantie. das ist eine schon sehr eigenartige entscheidung vom OGH gewesen...
lg von einer leidensgefährtin

1
  •  creator
  •   Gold-Award
1.11.2012  (#18)
wissen vertreibt so manche angst

zitat..
Ich denke mir aber auch, dass ich diesen Wisch unterschrieben habe und nichts mehr ändern kann.


das heißt noch lange nicht, dass alles, was in diesem wisch steht, so überhaupt dort stehen hätte dürfen - und gilt...

schon OGH 7.7.2008, 6 Ob 103/08b legt fest, dass nur ein anspruch auf rückabwicklung (nona - wenn's den gäbe könnt ma ja den durchsetzen) die feststellungsklage ausschließt

zitat..
Die Verjährungsfrist für Ansprüche wegen fehlerhafter Beratung kann erst in dem Zeitpunkt zu laufen beginnen, in dem die Risikoträchtigkeit des Gesamtfinanzierungskonzept erkennbar ist. Soweit ein Anspruch auf Rückabwicklung besteht, bleibt kein Raum für eine Feststellungsklage.

http://www.verbraucherrecht.at/

zitat..
Feststellungsklage bei fehlerhafter Anlageberatung
18.04.12
Der OGH äußert sich zu dem Verhältnis von Naturalrestitution und Geldersatz bei fehlerhafter Anlageberatung und zur Möglichkeit der Feststellungsklage, wenn der Anleger die erworbenen Wertpapiere noch hat.

Der Kläger erwarb aufgrund einer Beratung durch Mitarbeiter der Beklagten M*****Zertifikate. Bei den Beratungsgesprächen wurde dem Kläger, der eine Veranlagung in Aktien nie wollte, eine Veranlagung in M*****-Papieren vorgeschlagen. Diese wurde als seinen Wünschen entsprechende sichere Anlage dargestellt. Er hatte immer betont, er wolle eine sichere Veranlagung seines Geldes.

Der Kläger begehrte nun unter Hinweis auf Beratungsfehler der Mitarbeiter der Beklagten die Feststellung, dass die Beklagte ihm für alle Schäden hafte, die ihm "aus der mangelhaften und falschen Beratung im Zusammenhang mit dem Ankauf" von Anteilen der M***** Ltd. Der letztendlich entstehende Schaden könne nicht endgültig beziffert werden, da der Kläger die Anteile noch nicht verkauft habe. Damit habe er ein rechtliches Interesse an der Feststellung der Haftung der Beklagten.
Der OGH gab dem Klagebegehren statt: Es ist anerkannt, dass der fehlberatene Anleger mit seinem Ersatzanspruch nicht auf die Differenz zwischen dem seinerzeit getätigten Kapitaleinsatz und dem späteren Wert der erworbenen Papiere beschränkt ist, sondern dass im Rahmen einer Gesamtbetrachtung regelmäßig auch ein darüber hinausgehender Vermögensschaden zu ersetzen ist, sofern die von ihm ohne die unterlaufene Fehlberatung gewählte Alternativanlage einen Ertrag abgeworfen hätte. Das Begehren auf Feststellung der Haftung für alle Schäden aus der mangelhaften und falschen Beratung im Zusammenhang mit dem Ankauf kann im gegenständlichen Fall vernünftigerweise nur so verstanden werden, dass davon auch allfällige Nachteile aus einer (gewinnträchtigen) Alternativanlage erfasst werden sollen.
Hat ein Anlageberater für die nachteiligen Folgen einer Fehlberatung, die zum Erwerb von dem Anlegerwillen nicht entsprechenden Vermögenswerten geführt hat, schadenersatzrechtlich einzustehen, kann der Anleger jedenfalls dann Geldersatz verlangen, wenn der Berater den Naturalersatz (Ersatz des Erwerbspreises gegen Rückstellung der erworbenen Werte) ablehnt oder Schadenersatz überhaupt verweigert. Ist der rechnerische Schaden nicht bezifferbar - etwa weil der Anleger das Erworbene noch hat -, kann er ein auf Feststellung der Geldersatzpflicht gerichtetes Feststellungsbegehren erheben.
Was letztlich den Einwand der Verletzung der Schadensminderungspflicht durch den Kläger betrifft, ist darauf hinzuweisen, dass ein solcher in einem Feststellungsprozess fehl am Platz ist, betrifft er doch nicht die Ersatzpflicht des Schädigers dem Grunde nach, sondern nur die Höhe der Ersatzpflicht.
OGH 31.01.2012, 1 Ob 251/11k

bzw. http://www.jusguide.at/index.php?id=88&tx_ttnews%5Btt_news%5D=10534

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  •  Krisenstab
1.11.2012  (#19)
@ danillal:

Ach so, na dann habe ich deinen Beitrag leider falsch verstanden. Ich glaube auch nicht, dass es großartig aufwärts gehen wird mit dem Euro, zmd. nicht in den nächsten paar Jahren. Was dann noch kommen kann ...
Tja, gewisse Entscheidungen von Gerichten sind nicht wirklich aufbauend, aber man sollte sich nicht zurückschrecken lassen.
Ach ja, AWD ...

Und ja, ich kenne mich mittlerweile aus. Leider kommt ein bisschen zu spät. Nur mit der derzeitigen Brisanz der Lage und der verschiedenen Meinungen kann ich meine Strategie nicht wirklich bestimmen ...

@ creator:

Hmmm werd mir das noch überlegen und mal den VKI um Rat bitten.

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  •  Krisenstab
15.11.2012  (#20)
Hi!

Ich bin an der Sache dran. Ich erkundige mich nun an mehreren Stellen und versuche dann eine Lösung für mich zu finden.

Ich habe letztens mit einem Finanzberater über eine laufend tilgende CHF Variante gesprochen, wo ich was nicht wirklich verstanden habe. Vl. kann mir wer helfen.

Und zwar meine der Berater, dass wenn ich montalich od. quartalsweise den Kredit zurückzahle ich einen negativen Zinseszinseffekt habe, als wenn ich halbjährlich bzw. Endfällig zahle. Zwar nicht so gravierend, aber immerhin zu Beachten.

Kann mir das wer erklären?

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  •  creator
  •   Gold-Award
15.11.2012  (#21)
blöde gegenfrage: warum fragst du den typen ned gleich - selber, wenn der mit finanz-kauderwelsch rumschmeißt?
ist aber lustig, dass der den fwk offenbar als spekulationsgeschäft sieht.

http://www.boerse-express.com/pages/793904

http://finanzcrash.com/forum/read.php?1,64617,64755

sinn macht's nur, wenn er gemeint hat, dass du dir durch die zeitnahe rückführung die "zinsersparnis" verringerst, mit dem letztlich auch der fwk damals beworben wurde. da wäre mit inflation und niedrigem zissatz klarerweise der gewinn bis zum laufzeitende am größten. blöd, dass das währungsrisiko das planspiel so vernichtet...



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