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Schwarzbau kaufen

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  •  Interessentin
27.11. - 28.11.2019
13 Antworten | 10 Autoren 13
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Ich habe mir vor kurzem ein wunderschönes Haus angesehen, wo jetzt ein seit den 80er Jahren bestehender Rohbau fertiggestellt wurde und nun belagsfertig verkauft werden soll. Wir wollten zur Sicherheit noch in den Bauakt einsehen, bevor wir ein verbindliches Kaufanbot legen und siehe da: baubewilligt ist der Plan eines völlig anderen Hauses und seit März ist der derzeitige Eigentümer von der Baubehörde eigentlich mit einem Baustopp belegt bzw aufgefordert, alle erforderlichen Unterlagen vorzulegen.
Laut Maklerin sei der Plan jeden Moment fertig... Warum seit März nicht, ist mir nicht beantwortet worden. 
Jetzt habe ich mir die Bauordnung und die geltenden Bebauungsvorschriften angesehen und bin zu dem Schluss gekommen, dass das Haus eigentlich nicht bewilligungsfähig ist, da es schon mal einen halben Meter zu breit ist, mit einer Holzterrasse der Abstand zum Nachbarn nicht eingehalten wurde, der Carport an der falschen Stelle ist und das Haus ein Geschoß zu hoch ist!
0Die Maklerin gab mir gegenüber darauf angesprochen an, dass es für alles eine Zusage der Gemeinde gäbe und natürlich der Verkäufer für die Baubewilligung und Endabnahme sorge und auch hafte. Dadurch bedingt würden wir auch den Kaufvertrag abschließen und wenn ich es jetzt täte, könnte ich noch bei der Gestaltung mitreden. Ich meinte, ein rechtskräftiger Baubescheid würde mir eh reichen, weil die Optik von Zäunen und Fliesen dann immer noch ausgesucht werden könnte. .. Nun ja, sie war fast etwas ungehalten, als ich meinte, dass ich für ein Haus ohne rechtskräftige Baubewilligung - das aus meiner Sicht auch nicht beilligungsfähig ist - nicht mal die Kaufvertragserrichtung zahlen will und ich auch keinen Rechtsstreit mit Baubehörde oder dem Verkäufer möchte.
Da ist doch was faul, oder? Warum sollte die Baubewilligung jemanden an der Auswahl der Fliesen und Terrassengeländer hindern? Warum gibt's nicht schon längst einen Einreichplan zum Status quo?
Versteht mich nicht falsch: Ich finde das Haus toll und will weder den Verkäufer, noch die Maklerin vergrämen, weil ich es mir immer noch vorstellen kann, das Haus zu kaufen - aber nicht vor Bewilligung...
Was würdet ihr tun? Kann ich mich irgendwie absichern? 

  •  purrtastic
27.11.2019  (#1)
Typisch Makler, so richtig als Doppelmakler vertritt er/sie die Interessen der Käufers wiedermal NICHT. emoji

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  •  Dirm
27.11.2019  (#2)
Hi,

Bitte geh zu einem Notar! Brauchst du für den Kauf dann eh.

Sonst kann man nach deinem Text nur sagen: lass es ^^ 

Sonst frag mal zumindest bei der Gemeinde nach.

30 Jahre Rohbau - hast du den noch gesehen oder haben sie alle "Problemchen" schon verdeckt. 

Nicht bös gemeint, aber hört sich nach Rosarotertraumhausbrille an.

Sg Dirm

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  •  chester_
27.11.2019  (#3)
Deinen Darstellungen zufolge würde ich ganz klar sagen: Finger weg.

Anderweitig unbedingt mit aufschiebender / auflösender Bedingung im Vertrag arbeiten. Und diese muss gut ausgesteltat und genau beschrieben sein. Also bezogen auf eine Bewilligung der Behörde.

Kleiner Hinweis noch, sollte es überhaupt soweit kommen, schau dir den Bewilligungsbescheid  samt den bewilligten Plänen GANZ GENAU an, nicht dass hier eine Bewilligung für etwas erwirkt wird was in der Natur so nicht existiert und man vor lauter Freude, trotz vorliegender Bewilligung, erst recht wieder einen Schwarzbau dastehen hat.

Und noch etwas, "eine Zusage der Gemeinde" ist ein Bescheid uns sonst gar nix. Ob da vorab irgendwelche Auskünfte getätigt wurden oder auch nicht ist völlig irrelevant. Bitte nicht in etwas hineinstürzen nur weil man sein vermeintliches Traumhaus entdeckt hat.

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  •  hausplanung
27.11.2019  (#4)
Welches Bundesland?

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  •  Interessentin
27.11.2019  (#5)
Danke für eure Antworten!
So hab ichs mir eh gedacht!
Bei der Gemeinde war ich eben - mit Makler. Allein mit Vollmacht wollte man mich nicht hingehen lassen - was ja auch schon alles sagt. 

Bundesland ist Burgenland. 

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  •  Interessentin
27.11.2019  (#6)
Und einen Termin mit dem Bau-SV meines Vertrauens hätte ich wegen des alten Rohbaus ohnehin noch gehabt. 

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  •  Beachflyer77
  •   Silber-Award
27.11.2019  (#7)
30 Jahre alter Rohbau fertig gestellt.

Klingt nach Pfusch am Bau Special

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  •  cc9966
  •   Gold-Award
27.11.2019  (#8)
Dieser Makler vertritt weder Interessen von Käufer noch von Verkäufer. Da werden dem Verkäufer Bedingungen in den Kaufvertrag gelegt, die er nicht zusagen kann ohne Bescheid. Nach dem Motto: Dann ist halt der Verkäufer schuld, Kauf platzt aber ich hab trotzdem meine Provision, welche durch Anzahlung schon mal treuhändisch gesichert ist. Auch der Notar hat schon seine Vertragserichtungsgebühr kassiert, die den fettesten Anteil der Notargebühr ausmacht (nur Beglaubigung für Grundbuchgesuch kostet ca. 50 - 60 EUR pro Unterschrift).

Dass für beide ein Chaos entsteht, sich berechtigte Aufwandsentschädigungs-Forderungen für Verkäufer ergeben usw. ist ja egal. Hauptsache da unterschreibt wer und ich hab meine 7,2% Provision (3% Käufer, 3% Verkäufer zzgl. USt).

Ich würde mich gedanklich von dem Projekt verabschieden, die sollen sich melden sobald ein rechtskräftiger Bescheid da ist und du Kontrollmöglichkeit hast, den von der Gemeinde als bewilligt gestempelten Einreichplan mit den tatsächlichen Naturmaßen kontrollierend zu vergleichen.

Wenn du später nach Kaufvorgang vor Fertigstellung individuelle Abänderungen haben willst mach selbst nochmals eine Einreichung, für Trennwände usw. reicht oft auch eine Bauanzeige. Ist nicht so teuer und aufwändig wie immer erzählt wird.

Wenn du im jetzigen Kenntnisstand unterschreibst, hast dir mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit einen Gerichtsprozess erkauft.

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
28.11.2019  (#9)

zitat..
Interessentin schrieb: Bei der Gemeinde war ich eben - mit Makler.

Na und?? Was wurde da gesprochen??

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  •  Interessentin
28.11.2019  (#10)

zitat..
Karl10 schrieb:  

Na und?? Was wurde da gesprochen?

Na eben nicht viel - der Bauakt sprach eh für sich. 

Der Makler meinte nur, dass das alles noch erledigt werde, als ich sagte, dass es sich auf dem bewilligen Plan um ein völlig anderes Haus handle. 

Die Gemeinde Bedienstete schmunzelte, weil sie offenbar merkte, dass ich ohnehin erkenne, was da Sache ist. 

Ob das "echte" Haus beilligungsfähig ist, uberstieg ihre Kompetenz. 

Vom Makler kam, dass es bald neue Bebauungsbestimmungen geben werde. 
Von ihr nur, dass das gerade mal "angedacht" sei. 

Ich lass eh ganz die Finger davon. 

Wir werden selbst bauen und uns um das Geld, das wir sonst dem Makler zahlen müssten, einen Pool bauen. 

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  •  ChristianIV
  •   Gold-Award
28.11.2019  (#11)

zitat..
Interessentin schrieb: Ich lass eh ganz die Finger davon.

 gute Entscheidung wenn man die Reaktionen der Gemeindemitarbeiterin so sieht




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  •  Beachflyer77
  •   Silber-Award
28.11.2019  (#12)

zitat..
Interessentin schrieb:
Wir werden selbst bauen und uns um das Geld, das wir sonst dem Makler zahlen müssten, einen Pool bauen. 

 
Also entweder ist dein Makler unverschämt teuer oder es ist ein sehr einfacher Pool

Selber neu bauen ist sicher besser


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  •  kernoel
  •   Silber-Award
28.11.2019  (#13)
Entweder der Verkäufer will halbwegs Kohle dafür, dann soll der den Schwarzbau weißwaschen. Wenn Du preisgünstig abstauben willst, muss Du auf eigene Faust und Kosten prüfen lassen, ob die Hütte genehmigungsfähig ist. Ohne Risiko wird man es nicht wesentlich unter "normalem" Preis bekommen. Warum auch. 

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