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Schalsteine bei Stützmauer verputzen? [NÖ]

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  •  engelmaier
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
10.11.2014
2 Antworten 2
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Hallo,

unser Nachbar hat sein Grundstück aufgeschüttet (max. Höhe ca 1m) und seitlich mit Schalsteinen gestützt. Sprich ich sehe die ganze Grundstückslänge seine unverputzten Schalsteine.
Hat jemand Erfahrung damit, ob man die Mauer rundherum zumindest verputzen muss, um "das ortsbild einzuhalten" wie es die Gemeinde bei uns so schön formuliert (Tulln/NÖ)?
Kann man sowas überhaupt vom NAchbar verlangen oder die unverputzte Mauer hinzunehmen?

  •  fruzzy
  •   Gold-Award
10.11.2014  (#1)
meine hier mal gelesen zu haben, dass eine unverputzte schalsteinmauer nicht fertig gestellt ist.

das prob. ist nur, dass manche gemeinden großzügig sind bis wann ein bau fertiggestellt sein muss. manche häuser stehen ja auch jahre ohne fassade rum.

lg
fruzzy

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
10.11.2014  (#2)
Vergiß die Schiene mit dem Ortsbild. Da gibt die BAuordnung zu wenig her. Und im Übrigen ist das Ortsbild kein Nachbarrecht.

Verhinderbar ist die unverputzte Mauer mit technischen Argumenten: ein Schalstein ist kein Sichtmauerwerk, d.h. nach den technischen Regeln braucht der Schalstein für seine dauernde Beständigkeit gegenüber Witterungseinflüssen einen Verputz. Hat er den nicht, dann wird die Bausubstanz unzulässig beeinträchtigt und gefährdet (siehe z.B. § 3 und § 44, jeweils Abs. 2 Bautechnikverordnung).

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