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Schäden durch herabfallende Äste [NÖ]

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  •  MinMax
  •   Gold-Award
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
9.2.2017 - 24.9.2018
42 Antworten | 19 Autoren 42
42
Hello,
wenn ein Baum sehr nahe der Grundstücksgrenze steht und beim Sturm umfällt, zahlt der Nachbar den Schaden bzw. seine Versicherung.
Wie ist es aber wenn die Äste, welche in "meinem" Luftraum hängen, auf mein Dach fallen und Schaden einrichten? Böse Zungen behaupten, ich sei da selbst schuld, ich hätte die ja abschneiden können... sehr witzig, wenn die Bäume 20m hoch sind...
kennt jemand hierzu Fälle oder §?

  •  atma
  •   Gold-Award
14.2.2017  (#21)
naja, ich sehs dann... is ja bei uns der staat österreich (da es ein bach ist) ;)



1
  •  bautech
  •   Gold-Award
14.2.2017  (#22)

zitat..
staat österreich (da es ein bach ist)


Der Staat ist zumeist nur Eigentümer, die Pflege liegt sehr oft bei der betroffenen Gemeinde bzw Stadt (oder bei den von dem Erhalter beauftragten Firmen) ... Der Rechtsstreit ist spannend!
NG bautech

1
  •  rk515
  •   Gold-Award
15.2.2017  (#23)

zitat..
bautech schrieb: betroffenen Gemeinde bzw Stadt


Gemeinden sind verpflichtet, ihre Baumbestände in regelmäßigen Abständen kontrollieren zu lassen.
Wenn was passiert und es wurde nicht kontrolliert, haftet die Gmoa

1
  •  atma
  •   Gold-Award
15.2.2017  (#24)

zitat..
rk515 schrieb: Wenn was passiert und es wurde nicht kontrolliert, haftet die Gmoa


ausgelagert in eine externe gmbh emoji

1
  •  rk515
  •   Gold-Award
15.2.2017  (#25)
nein

ich sprech hier von der gemeinde.
wir hatten ende des jahres sowas.
so a baumtschamsterer musste den ganzen bestand der gemeindebäume abchecken. aus haftungsgründen

1
  •  bautech
  •   Gold-Award
15.2.2017  (#26)

zitat..
ihre Baumbestände


zitat..

Der Staat ist zumeist nur Eigentümer


Ist zwar nicht Gemeindeeigentum, aber prüfen müssen die trotz dem - somit klagst hier auf Umwegen die Gmoa bzw den Beauftragten...

1
  •  MinMax
  •   Gold-Award
15.2.2017  (#27)
jede Gemeinde führt mittlerweile ein Baumkataster (wirdr jährlich gepflegt , ein Baum kostet ca. 50,-) um vor hohen Entschädigungskosten abgesichert zu sein. Die Kartierung machen je nach dem Gemeindebedienstete oder externe Firmen.
Private, wir also, müssen selbst vorsorgen.

Ich habe folgendes zu unserem Thema bei Arag.de gefunden, bei uns ist es wahrscheinlich ähnlich:

"
Zahlt die Versicherung jeden durch Wind und Sturm
entstandenen Schaden?
Tobias Klingelhöfer
Nein, nur so genannte Sturmschäden werden grundsätzlich von den
Gebäude-, Hausrat- und Kaskoversicherungen abgedeckt. Allerdings
spricht man bei einem Unwetter erst dann von einem Sturm, wenn mehr
als acht Windstärken herrschen, bzw. der Wind eine Geschwindigkeit von
über 61 km/h erreicht.

Wer zahlt, wenn ein gesunder Baum ein Nachbarhaus
beschädigt?
Tobias Klingelhöfer
Wenn der Schaden durch einen versicherten Sturm verursacht wurde,
leistet in aller Regel die Wohngebäudeversicherung des geschädigten Nachbarn (alle Kosten: Reparatur, Abtransport etc.). Diese nimmt dann je
nach Fallkonstellation den Schadenverursacher in Regress.

Wie ist die Lage, wenn ein vorgeschädigter Baum ein
Gebäude beschädigt?
Tobias Klingelhöfer
Wenn kein versicherter Sturm und/oder eine massive Vorschädigung des
Baumes vorlag, kann der Geschädigte sich direkt an den Nachbarn als
Schadenverursacher wenden. Auch hier greift entweder dessen
Haftpflichtversicherung - dies kann beispielsweise die private
Haftpflichtversicherung oder eine Haus- und
Grundbesitzerhaftpflichtversicherung sein. Falls der Verursacher keine
Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat, haftet er sowieso mit seinem
Privatvermögen.

Oder ein vorgeschädigter Baum bei leichtem Sturm aufs
Eigenheim fällt?
Tobias Klingelhöfer
Wenn ein versicherter Sturm die Schadenursache war, zahlt die eigene
Gebäudeversicherung den Schaden. Ein „sturmloses“ Umstürzen eines
krankhaften Baums geht zulasten des Hauseigentümers.
"

Alles klar?



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  •  Hauslbauer
  •   Gold-Award
23.2.2017  (#28)

zitat..
sir_rws schrieb: Ist wie beim Steinschlag vom vorausfahrenden PKW - "schicksalhaft" aber durch niemandes Verschulden verursacht und somit gibt's keinen schuldhaften Schädiger den man Belangen könnte.


btw das ist immer anders, weil bei sowas immer du schuld bist, da du offensichtlich den sicherheitsabstand nicht eingehalten hast, sonst hätte er dich ja nicht getroffen ;)

aber das wirklich "Problem" habe ich noch nicht verstanden..... sträubt sich deine Versicherung den Schaden zu übernehmen?

1
  •  stecri
  •   Gold-Award
23.2.2017  (#29)
weil bei sowas immer du schuld bist, da du offensichtlich den sicherheitsabstand nicht eingehalten hast, sonst hätte er dich ja nicht getroffen ;) emoji
Soll auch Autos /Lkws geben die einen überholen und dich treffen - also find ich diese Aussage nicht pauschal richtig

1
  •  BK1982
  •   Gold-Award
23.2.2017  (#30)
Ja, oder auch entgegen kommende Autos - ist mir mal passiert, dass mir ein entgegen kommendes Auto einen Stein auf die Windschutzscheibe geschleudert hat. LG

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  •  MinMax
  •   Gold-Award
19.5.2018  (#31)
ich frische den Thread bischen auf, die Thematik erlaubt noch eine rechtliche Frage die für mich sehr relevant ist:

es ist die Frage ob ich zum kürzen der auf mein Grund mehrere Meter weit überhängende Äste, den Grund meines Nachbars betreten darf (nach §7 der NÖ Bauordnung).

Die Äste hängen in bis zu 20m Höhe. Von meiner Seite ist es nicht möglich diese Äste zu schneiden, nur durch erklimmen der Nachbars-Bäume, die aber eben auf seinem Grund stehen.

Hier noch kurz §7:
https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=LrNO&Gesetzesnummer=20001079&FassungVom=2016-05-01&Artikel=&Paragraf=7&Anlage=&Uebergangsrecht=

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
20.5.2018  (#32)

zitat..
MinMax schrieb: nach §7 der NÖ Bauordnung).


Ist hiefür in keiner Weise anwendbar!!! Die Bauordnung ist nur in Zusammenhang mit Bauwerken anzuwenden und nicht bei Pflanzen!

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  •  BoZm
  •   Gold-Award
21.5.2018  (#33)

zitat..
MinMax schrieb: Die Äste hängen in bis zu 20m Höhe. Von meiner Seite ist es nicht möglich diese Äste zu schneiden, nur durch erklimmen der Nachbars-Bäume, die aber eben auf seinem Grund stehen.


Gerüstwagen bestellen und rein fahren zum Zaun... alles sauber entlang des Zauns abschneiden und alles ist gut. 

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  •  MinMax
  •   Gold-Award
21.5.2018  (#34)

zitat..
BoZm schrieb: alles sauber entlang des Zauns abschneiden und alles ist gut.


ja, das habe ich so vor, nur

zitat..
BoZm schrieb: Gerüstwagen bestellen und rein fahren zum Zaun..


geht das leider nicht, ist hinter dem Haus im Garten ohne Zufahrtsmöglichkeit und im 30° steilen Hang. Einzige Möglichkeit: auf Bäume klettern.


zitat..
Karl10 schrieb: Ist hiefür in keiner Weise anwendbar!!! Die Bauordnung ist nur in Zusammenhang mit Bauwerken anzuwenden und nicht bei Pflanzen!


stimmt, so gesehen sind es zwei Paar Schuh. Kennst du hier irgendwas anwendbares?


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  •  altehuette
  •   Gold-Award
21.5.2018  (#35)
Gibt's die Möglichkeit noch mit der fliegenden Kreissäge am Hubschrauber! emoji Freileitungen werden so ausgeschnitten. 

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  •  MinMax
  •   Gold-Award
21.5.2018  (#36)
jo, die kenn ich, hmm, lass mal überlegen, ich glaube das Haus steht im Weg ;)

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  •  altehuette
  •   Gold-Award
21.5.2018  (#37)
Kennedie örtliche Situation nicht, aber mit größeren LKW-Kran die oft Dachdeckerfirmen haben, gelangen sie mit ihrem Arbeitskorb schon weit über ein Hausdach drüber! Frag mal nach bei den Dachdeckerfirmen!

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  •  rk515
  •   Gold-Award
22.5.2018  (#38)
örtliche Feuerwehr fragen.....

2 Kasten Bier spenden und gut isses. emoji

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  •  Hausbau19
27.5.2018  (#39)

zitat..
Karl10 schrieb:
__________________
Im Beitrag zitiert von MinMax: nach §7 der NÖ Bauordnung). 

Hallo Karl10
Da du dich gut mit der Bauordnung auszukennen scheinst würde ich dir gern hier eine Frage zu einem alten Artikel von 2011 stellen da ich leider die PN Funktion noch nicht nutzen darf.

Hier hast du über das Bezugsniveau eines Nebengebäudes hin zur Strasse bei Hanglage geschrieben.
https://www.energiesparhaus.at/forum-hoehe-der-garage-und-bebauungsdichte/37188

Ist das noch immer so bzw. in welchem gesetz steht das? Haben das Problem, dass Strassenniveau 1,50m über Grundniveau ist und wenn wir nicht mit dem Auto runterspringen wollen dürfte das Nebengebäude nur 1,50m hoch sein lt. Sachverständigen.
Mein Planer sieht das allerdings anders und kann das gut argumentieren aber leider nicht durch gesetzestext untermauern. Kannst du mir bitte weiterhelfen?

lg
martin



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  •  Karl10
  •   Gold-Award
28.5.2018  (#40)
Unter dem Titel "herabfallende Äste" passt deine Frage aber jetzt nicht. Du hättest einen neuen Thread eröffnen sollen!

Vorweg: durch die letzte Bauordnungsnovelle hat sich hinsichtlich Bezugsniveau einiges geändert!!

zitat..
Hausbau19 schrieb: Mein Planer sieht das allerdings anders und kann das gut argumentieren


Ja, und wie genau? Das musst schon ein bisschen erklären!

Ich denke, der Sachverständige hat laut derzeitiger Gesetzeslage nicht unrecht.

1
  •  gana
  •   Bronze-Award
23.9.2018  (#41)
Ich hänge mich auch mal mit dran an diesen Beitrag.

Mich würde interessieren ob ich alleine für die Kosten aufkommen muss, die enstehen wenn ich die Äste weg schneiden lasse, die auf mein Grundstück ragen?

Oder muss sich der Nachbar an den Kosten beteiligen?

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