Sanierung mit Neubau - Energieausweis
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Und da läuft eine Grundgrenze durch?? In welchem Bundesland ist das erlaubt?? ||
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@greenhaus du benötigst einen Energieausweis für den Bestand vor dem Umbau und einen Energieausweis für den Umbau/Neubau in dem die thermischen Ertüchtigungen gegenüber dem Bestand aufgezeigt werden da das neue Gebäude an das Alte angebaut wird ist es als Ganzes zu sehen |
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Ich bin mir nicht sicher, aber 2 Adressen heißt auch 2 Energieausweise. |
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Energieausweis - Das ist abhängig davon, ob die Gebäude nur als Einheit nutzbar bzw vorgesehen sind, d.h. z.B. mit einer Heizungsanlage,(bei Fernwärmeliefervertrag ist dies wieder anders)
einer Adresse (nicht verschiedene Hausnummern) Es dürfte ja auch aus Unterlagen wie der Baugenehmigung, Lageplan etc hervorgehen. Mit den gemeinsamen Türen dürfte es bei 2 Grundstücken Probleme geben, da auch Fenster aus Brandschutzgründen nicht möglich sind ,außer in vergl.F90 Ausführung Andreas Teich |
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Die Verbindungstüren im EG sind EI2-30C Türen. Dzt. 2 Hausnummern. Bundesland ist NÖ. Ungeachtet der 2 Grundstücke finde ich jedoch nirgendes eine gesetzliche Regelung (OIB-RL6, NÖ BTV, NÖ BO, NÖ GEEV), ob in einem Energieausweis Neubau und Sanierung gemischt werden können, obwohl es lt. OIB-RL6 unterschiedliche Anforderungen an HWB für Neubau Wohngebäude und "größere Renovierung" Wohngebäude gibt.
Daher die Frage. |

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