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Sanierung mit Neubau - Energieausweis

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  •  Greenhouse
11.11. - 12.11.2014
5 Antworten 5
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Hallo,
wir haben zwei Grundstücke die aneinandergrenzen. Auf dem einen Grundstück wird ein Neubau errichtet, auf dem angrenzenden Grundstück wird das alte Gebäude teilweise aufgestockt, teilweise saniert. Die Gebäude grenzen aneinandern an und sind im EG auch durch Türen verbunden. Kann man Sanierung und Nebau in einem Energieausweis mischen oder braucht man 2 separate Energieausweise?
Hat jemand Erfahrung?
Vielen Dank

  •  Karl10
  •   Gold-Award
11.11.2014  (#1)

zitat..
Greenhouse schrieb: Die Gebäude grenzen aneinandern an und sind im EG auch durch Türen verbunden

Und da läuft eine Grundgrenze durch?? In welchem Bundesland ist das erlaubt??

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  •  maxl88
11.11.2014  (#2)
@greenhaus
du benötigst einen Energieausweis für den Bestand vor dem Umbau und einen Energieausweis für den Umbau/Neubau in dem die thermischen Ertüchtigungen gegenüber dem Bestand aufgezeigt werden

da das neue Gebäude an das Alte angebaut wird ist es als Ganzes zu sehen

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  •  Richard3007
11.11.2014  (#3)
Ich bin mir nicht sicher, aber 2 Adressen heißt auch 2 Energieausweise.

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  •  AnTeMa
11.11.2014  (#4)
Energieausweis - Das ist abhängig davon, ob die Gebäude nur als Einheit nutzbar bzw vorgesehen sind, d.h. z.B. mit einer Heizungsanlage,(bei Fernwärmeliefervertrag ist dies wieder anders)
einer Adresse (nicht verschiedene Hausnummern)
Es dürfte ja auch aus Unterlagen wie der Baugenehmigung, Lageplan etc hervorgehen.
Mit den gemeinsamen Türen dürfte es bei 2 Grundstücken Probleme geben, da auch Fenster aus Brandschutzgründen nicht möglich sind ,außer in vergl.F90 Ausführung
Andreas Teich

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  •  Greenhouse
12.11.2014  (#5)
Die Verbindungstüren im EG sind EI2-30C Türen. Dzt. 2 Hausnummern. Bundesland ist NÖ. Ungeachtet der 2 Grundstücke finde ich jedoch nirgendes eine gesetzliche Regelung (OIB-RL6, NÖ BTV, NÖ BO, NÖ GEEV), ob in einem Energieausweis Neubau und Sanierung gemischt werden können, obwohl es lt. OIB-RL6 unterschiedliche Anforderungen an HWB für Neubau Wohngebäude und "größere Renovierung" Wohngebäude gibt.
Daher die Frage.

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