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Ruhestörung Sonn- und Feiertag [OÖ]

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  •  rabaum
  •   Gold-Award
  •  [OÖ]
  •  [Oberösterreich]
1.11. - 5.11.2023
27 Antworten | 12 Autoren 27
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Es ist Allerheiligen in der Früh und wie könnte es anders sein, wirft ein Spezialist in der Nachbarschaft fast schon aus Prinzip die Flex an. Es ist keine Bautätigkeit im klassischen Sinn, es ist Bastelei im Garten, das Haus ist lange schon bezogen. 

Es gibt dazu auch eine Vorgeschichte und mehrmalige Hinweise, dass wir das nicht gutheißen. Es wird regelmäßig Feiertag Abend oder Sonntag unnötigerweise gelärmt. Der Nachbar ist vom Schlag "ich mache was ich will, bis mich jemand daran hindert". Wegen einer anderen Sache wurde auch schon mal die Gemeinde inoffiziell eingeschaltet. Dies ist deshalb relevant, weil normales Reden bei ihm abprallt. Er probiert, einen mit irgendwelchen vorgeschobenen Argumenten einzulullen.

Mich interessiert die rechtliche Situation im Hintergrund. Ist die Aktion einfach 'unnedig' aber nicht verboten oder sind wir da in der klassischen Ruhestörung? Seitens Gemeinde konnte ich noch keine derartige Verordnung in Erfahrung bringen, die hier etwas explizit regelt, Stichwort Rasenmähen am Wochenende. Der nächste Schritt wird eine Anzeige bei der Polizei, aber da will ich mich nicht lächerlich machen, wenn das seltsamerweise vielleicht doch erlaubt wäre.

  •  Leo22
1.11.2023  (#1)
Für OÖ gilt hier der Par. 3 des Oö Polizeistrafgesetzes.
2 Punkte müssten für den Tatbestand dann zutreffen. Zum einen ungebührlich (wird im Abs. 3 genauer erklärt) und störend (subjektive auslegungssache).
In deinem Fall müsste man dann prüfen ist es für dich störend: JA.
Ist es ungebührlich: kommt drauf an. Prinzipiell muss Baulärm geduldet werden, Feiertags jedoch nicht, außer es handelt sich um zb. unaufschiebbare Repraturen usw. 

Die Polizei prüft das vor Ort. Eigene dienstliche Wahrnehmung ist im Verwaltungsverfahren immer beweiskräftiger, als die Anzeige einer Privatperson. 


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  •  Gemeinderat
  •   Gold-Award
1.11.2023  (#2)
Gibts seitens der Gemeinde keine Lärmverordnung? Wir haben das und da ist vom Teppichklopfen am Sonntag bis zu den dB ab denen es Lärm ist UND was erlaubt ist (Gefahr im Verzug usw.). 

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  •  TiM
  •   Gold-Award
1.11.2023  (#3)
Eine gesetzliche Ruhezeit müsste von der Gemeinde verordnet worden sein. Das ist aber nur in wenigen Gemeinden der Fall. Leider ist man ohne diese Regelung im Privatrecht, und da muss im Verfahren die Ortsunüblichkeit dieser Lärmemission bewiesen werden. Das ist mühsam (das Gericht wird einen Sachverständigen beauftragen mit einer Lärmmessung, es gibt aber auch schon ein Urteil aufgrund einer subjektiven Lästigkeit, alles recht blöd)

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  •  scarpej
  •   Bronze-Award
1.11.2023  (#4)

zitat..
Saustixler schrieb: Probleme hobts es Einhäusler des is sagenhaft..... 

Nicht, dass @rabaum hier Schützenhilfe bräuchte, aber was ist das Problem? Wie oben beschrieben, gehts ja nicht nur um eine einmalige Geschichte, sondern um eine Verhaltensweise die offenbar angelegt rücksichtslos ist.  
Egal ob "Einhäusler" oder "Wohnungskind" oder Bauer... überall wo Menschen zusammenleben, sollten sich alle an ein gewisses Maß an Rücksicht halten. Macht das einer nicht, soll das dann einfach hingenommen werden?

Was das heißt? Z.B.: einer meiner Nachbarn ist Polizist und hat oft Nachdienst. Demnach schläft er tagsüber entsprechend. Wenn ich also als Nachbar weiß, dass er schläft, soll ich dann den Schremmhammer vor seinem Schlafzimmerfenster anwerfen, wenn es die Lärmschutzverordnung in diesem Zeitfenster erlaubt?

Hmmmmmmm..... auf gute Nachbarschaft also

LG


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  •  rabaum
  •   Gold-Award
1.11.2023  (#5)

zitat..
Leo22 schrieb: Für OÖ gilt hier der Par. 3 des Oö Polizeistrafgesetzes.

Danke, habe ich nicht gekannt. Werde mich da einfach mal einlesen.


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  •  Gemeinderat
  •   Gold-Award
1.11.2023  (#6)

zitat..
Saustixler schrieb:

Probleme hobts es Einhäusler des is sagenhaft.....

Viel Spaß wennst mal ein Kleinkind hast, das schlafen soll/will und draußen ist einer lustig zu einer unguten Zeit.

Aber eh nett, dass rabaum das Gespräch gesucht hat. Ich hätt halt den Spieß umgedreht und genau dann Lärm gemacht, wenn er schlafen will. Kein Problem. 
Zum Glück hab ich keinen direkten Nachbarn emoji


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  •  rabaum
  •   Gold-Award
1.11.2023  (#7)

zitat..
scarpej schrieb: beschrieben, gehts ja nicht nur um eine einmalige Geschichte, sondern um eine Verhaltensweise die offenbar angelegt rücksichtslos ist.  

Korrekt, wie überall im Leben ist es nicht schwarz-weiß, es ist eine fließende Skala. Es gibt Nachbarn, die schauen von sich aus, dass zu Zeiten Ruhe ist, obwohl es gar nicht sein müsste.

Ein anderer Nachbar ist Schichtarbeiter und hat mich mal freundlich gefragt, ob es mir was ausmacht, wenn ich mit dem Rasenmäher auf der einen Seite bei seinem Schlafzimmer zu gewissen Zeiten nicht mehr fahre. Ohne eine Sekunde nachzudenken, habe ich halt wo anders angefangen oder aufgehört zu mähen. Genau so fragt er mich, ob der Lärm stört, den er macht, obwohl er das zu diesen Zeiten nicht mal müsste. 

zitat..
Gemeinderat schrieb: Ich hätt halt den Spieß umgedreht und genau dann Lärm gemacht, wenn er schlafen will.

Dafür würde ich mich vor den anderen netten Nachbarn viel zu sehr schämen, wenn ich so eine Aktion reiße. 

zitat..
Leo22 schrieb: ungebührlich

Um das Wort zu zitieren. Ich empfinde es ja schon fast als ungebührliche Provokation, wenn die ganze Woche lang nichts passiert und aus Prinzip dann am Sonntag oder Feiertag, wo ihm vermutlich fad ist, die lauten Maschinen ausgepackt werden. Da gehts absolut nicht um diese Not-Aktionen, wo einem etwas kaputt wird und man schnell mit der Flex was ablängen muss.

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  •  Gemeinderat
  •   Gold-Award
1.11.2023  (#8)

zitat..
rabaum schrieb:

──────

Dafür würde ich mich vor den anderen netten Nachbarn viel zu sehr schämen, wenn ich so eine Aktion reiße.  

Wäre auch absolut korrekt und sehe ich ja ggü anderen auch so - aber wenn einer meint er könne mich sekkieren, kann er sich drauf verlassen, dass ich mir das nicht gefallen lasse (schäbig und sinnlos ist es auf jeden Fall...). 
Hoffentlich findest eine gütliche Lösung...


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  •  cc9966
  •   Gold-Award
1.11.2023  (#9)
Ich kenne keine Gemeinde und kein Gesetz, welches dingfest konkretisiert, was unduldbarer Lärm ist. Das einzige, was klar definiert wird, sind benzinbetriebene Gartengeräte, meistens heißt es je nach Gemeinde polizeiliche Rasenmäherverordnung.

Ich habe es mir auch herausgenommen, zwei bis drei mal Sonntags kurz mit dem Bohrhammer im noch fensterlosen Rohbau zu arbeiten. Es war wirklich eine verzwickte Lage, weil am nächsten Tag das nächste Gewerk startete und eine dafür noch übersehene Vorarbeit notwendig war. Aber da hab ich schon alle meine Nachbarn gekannt, sie hatten meine Tel.nr. und darum hab ich es hin und wieder drauf ankommen lassen. Leben und leben lassen.

Zwischen den Zeilen lese ich heraus, dass dein Nachbar ein besonderer Kapazunder ist. Ich fürchte, das Problem wirst Du anders anpacken müssen. Wenn Du Polizei anrufst: Die kommt, erhebt den Zeigefinger und fährt wieder. Strafe zahlen wird der nicht müssen. Da müssen schon sehr viel verschiedene und trotzdem betroffene Nachbarn mehrmals anrufen und zusätzlich bei der Gemeinde Druck machen. Aber vielleicht fällt euch etwas besseres ein, womit man ihmn packen kann, wenn noch bisserl Charakter von ihm da ist.

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  •  rabaum
  •   Gold-Award
1.11.2023  (#10)

zitat..
cc9966 schrieb: Das einzige, was klar definiert wird, sind benzinbetriebene Gartengeräte, meistens heißt es je nach Gemeinde polizeiliche Rasenmäherverordnung.

Diese Verordnungen kenne ich von anderen Gemeinden, da wird tlw. auch eine Mittagsruhe definiert, wo nicht gemäht werden darf. Diese engere Regelung bedeutet aber nicht, dass alles andere erlaubt ist. Auch objektiv gemessen ist ein Benzinrasenmäher leiser als eine Akkuflex, daher ist dieser Maßstab eher ungeeignet. 

Der von @Leo22 zitierte Paragraf ist ja sehr allgemein gehalten, konkrete Aussagen, was genau erlaubt und verboten ist und vor allem wann, vermisst man. Genauere Antworten erhält man aber, wenn man in die Judikatur des Landesverwaltungsgericht schaut.

Dort heißt es unter anderem:
"Verhält sich eine Person nicht entsprechend sozialüblich, verursacht im konkreten folglich Schalleinwirkungen (Lärm), welche nach objektiven Kriterien als unangenehm empfunden werden können (störender Lärm) und welche bei sozialüblichen Verhalten für ein konfliktfreies Zusammenleben hätten vermieden werden müssen, so erregt sie durch dieses Verhalten in ungebührlicherweise Art oder Weise störenden Lärm und ist demnach grundsätzlich strafbar."

"Solche Tätigkeiten sind jedoch zu jener Zeit zu unterlassen, währenddessen die übrigen Bewohner üblicherweise Anspruch auch Ruhe haben. Wenngleich es keine fixen Grenzzei­ten gibt, ist dies regelmäßig zur üblichen Zeit der Nachtruhe (ca. 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr), sowie während der Zeit der üblichen Wochenend-, Sonn- und Feiertagsruhe der Fall."

Die beiden Absätze fassen die Situation schon sehr gut zusammen, dass es eben klar nicht in Ordnung ist, diese Tätigkeiten zu diesen Zeiten zu verrichten. 


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  •  cc9966
  •   Gold-Award
2.11.2023  (#11)

zitat..
rabaum schrieb: Auch objektiv gemessen ist ein Benzinrasenmäher leiser als eine Akkuflex, daher ist dieser Maßstab eher ungeeignet. 

Ungeeignet hin oder her, es geht darum was im Gesetz steht, auch wenn du natürlich in der Sache recht hast. Leider tut sich die Polizei sehr schwer, weil diese polizeiliche Gesetze auf Gemeinderatsebene gemacht werden, d.h. wenige Kilometer weiter wieder andere Gesetze gelten. Polizisten haben hier nicht das Tiefen-Know-How und Standby-Gutachter mit geeichten Schalldruckmessgeräten.

Daher läufts in der Regel auf einen Hinweis oder Verwarnung hinaus. Sogar im Bereich von Veranstatungstechnik geht das soweit, dass die Lokalinhaber in exponierten (Wohngebiet-Nähe) Lagen plombierte Verstärker mit maximalen Lautstärke-Pegel laut Betriebsanlagengenehmigung in Ihren PA-Anlagen einsetzen müssen, weil man sonst kaum Handhabe hat, das ganze polizeilich zu kontrollieren.

Zusätzlich muss man beachten, dass die Regelungen für Maschinen nur im Freien gelten, aber Werkzeuglärm durch Flex/Bohrhammer im Haus (verglichen mit Garten) bei geöffneten Fenster kaum einen Unterschied für den leidenden Nachbarn ausmacht.

Das Kern-Problem der Durchsetzbarkeit liegt darin, dass der Lärmschutz aus kleinkarierten regional mehr oder minder schwammig formulierten Gesetzen besteht und Polizisten auch keine Messgeräte für objektiv nachweisbare Gesetzesverstöße verfügen.

Im Übrigen sind Lärmbelästigungen im Berufs-Spektrum der Polizei das geringste Übel deren alltäglichen Aufgaben, ich verstehe es auch sehr gut, warum hier am wenigsten bestraft wird. (auch wenn Dir dieser Satz nichts hilft, der Hinweis muss sein.)

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  •  MissT
  •   Gold-Award
2.11.2023  (#12)
Um Deine Möglichkeiten genauer abschätzen zu können, könntest Du mal bei der Polizei vorstellig werden, die Problematik schildern und fragen, wie die Beamten die Situation einschätzen und sie um Rat bitten - noch ohne dass Du diese konkret zum Einschreiten aufforderst. Im Idealfall sind die Beamten mit den gesetzlichen Gegebenheiten vor Ort vertraut, weil Du vermutlich nicht der erste Bürger bist, der sich wegen Ruhestörung und Lärm an sie wendet. 

Wenn sich abzeichnet, dass Du mit Polizei und/oder Gemeinde nichts gegen den renitenten Nachbarn erreichen wirst, dann würde ich diesen Weg gar nicht erst beschreiten. Meiner Einschätzung nach führt das nur zu einer Eskalation, bei der der Nachbar lernt, dass er sich eigentlich eh alles erlauben kann, ohne dass jemand etwas dagegen tun kann - und er wird sein Verhalten als Reaktion möglicherweise noch auf die Spitze treiben.

Das einzige, was mir sonst noch einfallen würde: Bau zu diesem Nachbarn angrenzend eine Mauer an der Grundgrenze mit der maximalen Höhe, die das Gesetz hergibt. Idealerweise in einer Form, die auch eine Baubewilligung braucht. Dann kannst Du bei der Verhandlung ansprechen, was Deine Beweggründe sind. Im Idealfall erhältst Du die Bewilligung und lässt den Nachbarn wissen: Er hat es selber in der Hand, ob Du die Mauer an die Grundgrenze stellst oder nicht. Die Genehmigung hierfür hast Du ja schon in der Tasche.

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  •  scarpej
  •   Bronze-Award
2.11.2023  (#13)
@­MissT Sehr elegante Variante!
+1

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  •  ds50
  •   Gold-Award
2.11.2023  (#14)
Wow, jetzt muss ich tatsächlich warten, bis ich wieder einen Orden vergeben kann...

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  •  DrShouter
  •   Bronze-Award
2.11.2023  (#15)
Ihr zäumt das Pferd von der öff. rechtlichen Seite auf - ich würde es über das Zivilrecht spielen.

Schmerzt den Nachbarn mehr und ist schön exekutierbar :)


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  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
2.11.2023  (#16)
Bei uns ist Sonntag und Feiertag im Wesentlichen auch komplett tabu. Musste aber für gewisse Arbeitsschritte auch schon Ausnahmen machen,  aber meine Nachbarn kommen jederzeit vorbei wenn was für sie nicht passt, und dann ist natürlich ohne Diskussion Schluss.

Ich verstehe aber jeden Arbeitstätigen, denn in der dunkleren Jahreszeit der Samstag eigentlich schnell der einzige Tag wo man was erledigen kann... Wenn es einer aus Prinzip am Sonntag/Feiertag so macht,  ist es natürlich sehr blöd. 

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  •  rabaum
  •   Gold-Award
3.11.2023  (#17)

zitat..
cc9966 schrieb: Daher läufts in der Regel auf einen Hinweis oder Verwarnung hinaus.

Das würde bei ihm schon reichen, das kann ich aus einer anderen Situation beurteilen. 

zitat..
cc9966 schrieb: Zusätzlich muss man beachten, dass die Regelungen für Maschinen nur im Freien gelten

Oben zitierte Gesetze haben keinen örtlichen Bezug zum Lärm. Es geht um das ungebührliche Verhalten, das kann im Freien sein, in der Wohnung oder sonst wo. Ebenso ist die Zahl der durch den Lärm gestörten Leute irrelevant. 

zitat..
cc9966 schrieb: im Berufs-Spektrum der Polizei das geringste Übel

Da gebe ich dir uneingeschränkt recht, wenn man sich die aktuellen Entwicklungen in unserem Land ansieht. Dennoch gibt es keinen Abtausch zwischen Unrecht 1 und Unrecht 2. 


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  •  rabaum
  •   Gold-Award
3.11.2023  (#18)

zitat..
MissT schrieb: könntest Du mal bei der Polizei vorstellig werden, die Problematik schildern und fragen, wie die Beamten die Situation einschätzen und sie um Rat bitten

Das ist eine sehr elegante Variante, die ich auch schon im Kopf gehabt habe.

zitat..
MissT schrieb: Wenn sich abzeichnet, dass Du mit Polizei und/oder Gemeinde nichts ... erreichen wirst, dann würde ich diesen Weg gar nicht erst beschreiten.

Sehe ich auch so.

zitat..
MissT schrieb: Bau zu diesem Nachbarn angrenzend eine Mauer an der Grundgrenze mit der maximalen Höhe

Dieses Gedankenspiel macht echt Spaß, aber dafür würde ich keine tausende Euro in die Hand nehmen, was mir akustisch nur bedingt bringt. 😉


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  •  Solarbuddys
  •   Gold-Award
5.11.2023  (#19)

zitat..
MalcolmX schrieb:

Bei uns ist Sonntag und Feiertag im Wesentlichen auch komplett tabu. Musste aber für gewisse Arbeitsschritte auch schon Ausnahmen machen,  aber meine Nachbarn kommen jederzeit vorbei wenn was für sie nicht passt, und dann ist natürlich ohne Diskussion Schluss.

Ich verstehe aber jeden Arbeitstätigen, denn in der dunkleren Jahreszeit der Samstag eigentlich schnell der einzige Tag wo man was erledigen kann... Wenn es einer aus Prinzip am Sonntag/Feiertag so macht,  ist es natürlich sehr blöd.

+1 Zeit vergeht oft so schnell
Ich nehm mich da nicht aus, grundsaetzlich haltet man sich an die allgemeinen Ruhezeiten 6-22 (12-13) die man aus Mehrtparteiwohnungenn kennt aber in der Gemeinde nicht offiziell sind 

Es gibt dann mal Ausnahmetage da sagt keiner was wenn mann stemmt eine Schwein

Es gibt Tage da sagt jemand freundlich was und man hoert auf der Stelle auf 

Oder wie die Tag es faengt jemand an mit ner Flexarbeit(Huestel) und alle anderen Denken sich cool, der schneidet und fangen auch an mit einer "lauteren" Arbeit weils des endlich machen wollten und halt am "Feiertag" endlich dazukommen 

Wie immer gilt - "Der Ton macht die Musik" und "Beim Reden kommen die Leut zaum". Wennst einen Speziakandidaten hast, host sowieso leider a anderes Problem.




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  •  ds50
  •   Gold-Award
5.11.2023  (#20)
Hui, da erkenn ich mich wieder 😁. Bin GsD gesegnet mit einer sehr guten Nachbarschaft. Die hatten Verständnis für meine Bautätigkeiten auch am WE, wobei ich von einem Nachbar nach Sonntag Mittag auf ein Bier eingeladen wurde - wohl, daß ich eine Pause mach vom Überlager abflexen und Raffstorekasten rausstemmen (was die Bauarbeiter vergessen hatten 🙈).

Ab nächstem Frühjahr baut dann mein Nachbar ordentlich um, und natürlich wird es da mehr Lärm (ich schätze auch am WE) geben. Da hab ich vollstes Verständnis dafür.

Ich hab aber auch großes Glück mit meinen Nachbarn. Bei so Spezialkandidaten wüsste ich auch nicht wie ich reagieren würde...

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  •  tomsl
  •   Bronze-Award
5.11.2023  (#21)
Grundsätzlich stimmt das eh alles was ihr sagt, ich hab auch nix dagegen, wenn die Nachbarn am Wochenende  bwz. im Sommer nach 20:00 Rasenmähen. Nur: ich hab meine Nachbarn, als es bei mir mal später wurde darauf hingewiesen bzw. gefragt, und das erwarte ich auch von der Gegenseite.

Eine gänzlich andere Situation ist es aber, wenn man ein kleines Kind hat, dass man eh kaum zum Schlafen bringt, man mit den Nerven am Ende ist, und dann startet zu Mittag eine Flex... 🤬

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