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Rückgabe Wohnung Genossenschaft...

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  •  maider187
5.12.2017 - 7.6.2018
6 Antworten | 5 Autoren 6
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Hallo Leute,

wer von euch hat kürzlich eine Wohnung zurückgegeben und kennt sie aktuellen Kriterien bei Rückgabe.
Laut unserer Genossenschaft müssen wir elektrische und sanitäre Gutachten erstellen lassen damit wir Bestätigen können das alles in Ordnung ist?!

Jetzt habe ich mal bei der Mietervereinigung (Mitgliedschaft mind 3 Jahre zu je 55€ und Einschreibgebühr 35€)

und Mieterschutz (55€ für 1 Monat, ansonsten Jahresbeitrag 110€ und Einschreibgebühr) achgefragt was stand der Dinge ist.

AK habe ich auch mal nachgefragt, warte ich noch auf Antwort...

  •  rabaum
  •   Gold-Award
5.12.2017  (#1)

zitat..
maider187 schrieb: Laut unserer Genossenschaft müssen wir elektrische und sanitäre Gutachten erstellen lassen damit wir Bestätigen können das alles in Ordnung ist?!


Schaut sich das von denen keiner selbst an? Dann sieht man ja relativ gut, wie der Zustand ist. War bei uns vor 5 Jahren so bei einer der großen Linzer Genossenschaften. Gemeinsame Begehung zur Rückgabe der Wohnung. Da wurde in einem Bogen der Zustand protokolliert - fertig.

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  •  Sico
5.12.2017  (#2)
Bei uns war das Gleichzeitig mit der Schlüsselübergabe für den Nachmieter.

Vorgabe war bei uns:
Jedes Inventar was nicht übernommen wird muss abgebaut bzw. auf den Ursprungsstatus zurückgesetzt werden.
Dübel gehören entfernt und verspachtelt.
Ausmalen nur falls man Bunte Wände hat.
Besenrein.

Dann ist bei uns jemand von der Genossenschaft durchgegangen und hat alles protokolliert was über das "übliche Maß" der Verwohnung hinausgeht, waren bei uns zb ein paar tiefere Kratzer im Parkett.

Gutachten zahlt bei uns die Genossenschaft.

PS: Wir waren in einer Miet-Kaufwohnung, wie es bei einer reinen Mietwohnung aussieht weiß ich leider nicht bzw in welchem Mietverhältniss du warst.



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  •  maider187
5.12.2017  (#3)

zitat..
rabaum schrieb: Schaut sich das von denen keiner selbst an?


natürlich nur sind sie aus dem Schneider und haben die paar 100€ gespart..

da geht es darum das nix herumgepfuscht wurde bzw alles noch 100% Funktioniert. Jede Steckdose mit GoMat überprüfen usw...

zitat..
rabaum schrieb: Gemeinsame Begehung zur Rückgabe der Wohnung. Da wurde in einem Bogen der Zustand protokolliert - fertig.


wird bei uns eh auch so ablaufen...

zitat..
Sico schrieb: PS: Wir waren in einer Miet-Kaufwohnung, wie es bei einer reinen Mietwohnung aussieht weiß ich leider nicht bzw in welchem Mietverhältniss du warst.


Mietverhältnisse sind bei uns eh auch gleich.
was ich jetzt so gelesen habe sind auch die Löcher nimmer zum verspachteln sofern sich das ganze ein Angemessenes Ausmaß nicht übersteigt.
Muss aber Definitiv den Fliesenspiegel in der Küche entfernen, laut Genossenschaft..
Und von dem graust mir am meisten. Bedeutet alles neu spachteln wenn es grauslich wird



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  •  luba
5.12.2017  (#4)
soweit ich weiß ist für ein Elektroattest in einer Mietwohnung (eine Mietkaufwohnung wird auch vor Kauf wie eine Mietwohnung behandelt) der Besitzer bzw. Vermieter zuständig. Selbst wenn der Vermieter das von dir verlangt muss er für die Kosten aufkommen.

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  •  maider187
5.12.2017  (#5)

zitat..
luba schrieb: Selbst wenn der Vermieter das von dir verlangt muss er für die Kosten aufkommen.


das hat mir gerade die AK auch bestätigt... Danke!

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  •  devy
7.6.2018  (#6)
Danke für die Infos. 

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