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RGK möglich?

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  •  Exe
13.11.2016 - 23.2.2017
68 Antworten | 11 Autoren 68
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Erstversuch: http://grabenkollektor.waermepumpen-verbrauchsdatenbank.de/trenchplanner.html?id=qZTz7fi8rKOzucT1LZJK

geht sich das auf dem grundstück aus bin mir nicht sicher ich hab das richtig gezeichnet.
Das rechte kleine Grundstück gehört ebenfalls mit allerdings verläuft ein Kanalrohr durch das gesammte Grundstück und desahbl ist keine Grabenkollektor verlegung möglich.

  •  Exe
16.11.2016  (#21)

zitat..
Richard3007 schrieb: Exe dürfte auch aus OÖ sein. Hier muss man je nach Gemeinde 5m weit rein Rücken. Hier gehts den meisten nur darum damit noch zusätzlichen Abstellplätze am Grund zu haben.


Steiermark. Ist wohl das selbe..
Sie habens mir so erklärt, dass 2 Besucher Autos noch auf dem Grundstück parken müssen und deswegen die 5m..

Läßt sich wahrscheinlich auch nicht dran rütteln, oder?

zitat..
ap99 schrieb: deshalb der Vorschlag von Osten, über den Umkehrplatz auf das Grundstück zu fahren ... war nur eine Idee... kenne mich leider nur in Sbg aus.


Der Umkehrplatz liegt über der "Landwirtschaftlichen Fläche" (Spielplatz) auf der ich netmal 1cm bauen darf.. emoji
Und bei Errichtung im Nord-Osten sind die 5m Abstand zur Straße wieder net gegeben.

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  •  hoth
  •   Bronze-Award
16.11.2016  (#22)
wie ist die Widmung jetzt

zitat..
Exe schrieb: Obwohl uns das Nebengrundstück gehört (Spielplatz- als Bauland gewidmet) schreiben Sie uns vor einen Abstand von 5m zur Grenze einzuhalten


oder

zitat..
Exe schrieb: Umkehrplatz liegt über der "Landwirtschaftlichen Fläche" (Spielplatz) auf der ich netmal 1cm bauen darf..


wenn landwirtschaftliche fläche würde ich nicht mal den RGK RGK [Ringgrabenkollektor] reinlegen, das wäre mir zu riskant, den wieder einmal rausreisen zu müssen.
das bedeutet aber dass du auch keinen Zaun bzw. Einfriedung machen kannst, oder?

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  •  Exe
16.11.2016  (#23)

zitat..
hoth schrieb: wenn landwirtschaftliche fläche würde ich nicht mal den RGK RGK [Ringgrabenkollektor] reinlegen, das wäre mir zu riskant, den wieder einmal rausreisen zu müssen.
das bedeutet aber dass du auch keinen Zaun bzw. Einfriedung machen kannst, oder?


Das ist die Frage, im Flächenwidmungsplan ist das Grundstück als Bauland gewidmet. Auf dem Bebauungsplan ist es als "Spielplatz" ausgewiesen.
Als Landwirtschaftliche Fläche stehts im Kaufvertrag drinen.

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  •  hoth
  •   Bronze-Award
16.11.2016  (#24)
alos da würde ich mich mal GANZ GENAU erkundigen was da zählt, denn vorher brauchst da nicht recht viele Überlegungen anstellen.
Meiner Meinung nach zählt der Flächenwidmungsplan, denn der Bebauungsplan schreibt ja nur vor, WIE du Bauen musst. (Abstände, höhen usw...) oder liege ich hier falsch?
Würd mal Erfragen ob du die beiden Grundstücke zusammenführen kannst?

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  •  ap99
16.11.2016  (#25)
Eben weil du den Umkehrplatz nicht nutzen kannst, dachte ich mir es könnte Sinn machen, über diesen auf dein Grundstück zu fahren. Vor dem Carport 5.0 m wären ja kein Problem, dann könntest du auch noch südlich vor dem Carport Vorfahren/parken. --> das macht aber nur Sinn, wenn du den Carport weiter Richtung Norden platzieren könntest.
Die Lösung, die du jetzt hast, passt auch gut --> Ostseite an die Grundgrenze, und Nordseite halt die 5 m Abstand --> aufpassen wegen der Aufschüttung (gibt es in der Steiermark eine max. Traufenhöhe bei Carports an der Grundgrenze?)

Ich habe mit meiner Frage ganz schön Staub aufgewirbelt. Ich hoffe du bist jetzt wach emoji , und kümmerst dich um die "Grundlagenermittlung" (was darfst du wo und wie bauen), und dann den Entwurf (Gelände beachten!) ... m.M. Höchste Eisenbahn, wenn du im Frühjahr anfangen willst.

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  •  Exe
16.11.2016  (#26)

zitat..
hoth schrieb: alos da würde ich mich mal GANZ GENAU erkundigen was da zählt, denn vorher brauchst da nicht recht viele Überlegungen anstellen.
Meiner Meinung nach zählt der Flächenwidmungsplan, denn der Bebauungsplan schreibt ja nur vor, WIE du Bauen musst. (Abstände, höhen usw...) oder liege ich hier falsch?
Würd mal Erfragen ob du die beiden Grundstücke zusammenführen kannst?


Da bin ich mittlerweile über ein Monat dahinter..
Soviele andere Aussagen bekommen, hab null Ahnung welche da zählen soll.

Lt. Gemeinde und Bebauungsplan ist es Landwirtschaftliche Fläche die als Spielplatz vorgesehen ist.
Laut Flächenwidmungsplan und Aussage vom Anwalt ist es reines Bauland. (221/35)

2016/20161116735914.png

zitat..
ap99 schrieb: Ich habe mit meiner Frage ganz schön Staub aufgewirbelt. Ich hoffe du bist jetzt wach , und kümmerst dich um die "Grundlagenermittlung" (was darfst du wo und wie bauen), und dann den Entwurf (Gelände beachten!) ... m.M. Höchste Eisenbahn, wenn du im Frühjahr anfangen willst.


Bin sehr froh darüber emoji
Frühjahr wirds sicher net werden, das war zu optimistisch geschätzt. Schätze mal Sommer/Herbst wirds werden.

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  •  ap99
16.11.2016  (#27)
Jetzt frage ich nochmal ganz konkret (dann muß ich wieder was tun emoji )
- gibt es einen BEBAUUNGSPLAN oder gibt es keinen?
... wenn ja, kannst du den von der Gemeinde besorgen und einstellen (mit Legende).
... wenn nein, gilt das Landesgesetz (Abstände) und wenn es das auch in der Steiermark gibt, eine BAUPLATZERKLÄRUNG (da können auch besondere Regeln/Wünsche der Gemeinde festgehalten werden - auch ohne Bebauungsplan)

Klär das mal ab, ansonsten hol dir Unterstützung (am besten von vor Ort, damit du aus den Startlöchern kommst)

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  •  Exe
16.11.2016  (#28)

zitat..
ap99 schrieb: Jetzt frage ich nochmal ganz konkret (dann muß ich wieder was tun )
- gibt es einen BEBAUUNGSPLAN oder gibt es keinen?
... wenn ja, kannst du den von der Gemeinde besorgen und einstellen (mit Legende).
... wenn nein, gilt das Landesgesetz (Abstände) und wenn es das auch in der Steiermark gibt, eine BAUPLATZERKLÄRUNG (da können auch besondere Regeln/Wünsche der Gemeinde festgehalten werden - auch ohne Bebauungsplan)
Klär das mal ab, ansonsten hol dir Unterstützung (am besten von vor Ort, damit du aus den Startlöchern kommst)


Bebauungsplan gibt es:
Original Jahr 2004
http://www.voitsberg.at/fileadmin/user_upload/stadtbauamt/Raumordnung/BebauungsplanStammfassung-Kaltenwasserweg.pdf

Änderung seit 2007
http://www.voitsberg.at/fileadmin/user_upload/stadtbauamt/Raumordnung/Bebauungsplan_Kaltenwasserweg-Kurzweg_1._AEnderung.pdf



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  •  ap99
16.11.2016  (#29)
Den BBPL habe ich mir angesehen.
Strassenfluchtlinie 5,0 m für "Hauptgebäude"
Baugrenzlinie 5,0 m für "Hauptgebäude"
Überdachte Abstellplätze (bei 90° Zufahrt von der Straße) 5,50 m Abstand

Weiters habe ich in der Bauordnung nachgelesen ... Flugdach (kein Gebäudecharakter) bis 40 m² bewilligungsfrei und keine Abstandsregeln (bin mir aber nicht 100 % sicher) --> hier würde ich in deinem Fall nochmal nachfragen, wie das aussieht, wenn du aufschüttest, eine kleine Stützmauer (Beton oder Steinsatz) machen willst - vielleicht weiß es ja wer aus dem Forum, oder kann was dazu sagen.
________________________________

Gebäudehöhe ist mit 6,0 m, und Maximalhöhe (Dach) ist mit 7,50 m angegeben (auf das Urgelände) --> geht sich da deine "Wunsch-Dachform" aus? (abhängig von der FBOK-Höhe)

Was ist denn bei dem Spielplatz eigentlich tatsächlich vorgesehen? ... wird hier auch das Gelände verändert? --> das sollte auf alle Fälle mit deinem Gelände (Carport) abgestimmt werden.

Wie sieht es mit dem Kanal aus? --> auf dem Foto (glaube Süd-Ostecke) sieht man einen Kanaldeckel ... ist das ein Fäkalkanal, wo du rein kannst? ... oder kannst du sonst irgendwo südlich in den Kanal? ... falls nicht, kannst du dich mit der Rückstauebene auch beschäftigen --> Höhe FBOK.

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  •  Exe
16.11.2016  (#30)

zitat..
ap99 schrieb: Den BBPL habe ich mir angesehen.
Strassenfluchtlinie 5,0 m für "Hauptgebäude"
Baugrenzlinie 5,0 m für "Hauptgebäude"
Überdachte Abstellplätze (bei 90° Zufahrt von der Straße) 5,50 m Abstand
Weiters habe ich in der Bauordnung nachgelesen ... Flugdach (kein Gebäudecharakter) bis 40 m² bewilligungsfrei und keine Abstandsregeln (bin mir aber nicht 100 % sicher) --> hier würde ich in deinem Fall nochmal nachfragen, wie das aussieht, wenn du aufschüttest, eine kleine Stützmauer (Beton oder Steinsatz) machen willst - vielleicht weiß es ja wer aus dem Forum, oder kann was dazu sagen.


Erstmal DANKE das du dir die Zeit genommen hast das durchzulesen.

zitat..
ap99 schrieb: Überdachte Abstellplätze (bei 90° Zufahrt von der Straße) 5,50 m Abstand


Versteh ich das Richtig, und das heißt das mein Carport sogar 5,5m von der Straße weg muss? emoji

zitat..
ap99 schrieb: Flugdach (kein Gebäudecharakter) bis 40 m² bewilligungsfrei und keine Abstandsregeln


Keine Ahnung was das bedeutet..

zitat..
ap99 schrieb: Gebäudehöhe ist mit 6,0 m, und Maximalhöhe (Dach) ist mit 7,50 m angegeben (auf das Urgelände) --> geht sich da deine "Wunsch-Dachform" aus? (abhängig von der FBOK-Höhe)


Wird ein Pulltdach mit 5° werden, das sollt sich auf jeden Fall ausgehen.

zitat..
ap99 schrieb: Was ist denn bei dem Spielplatz eigentlich tatsächlich vorgesehen? ... wird hier auch das Gelände verändert? --> das sollte auf alle Fälle mit deinem Gelände (Carport) abgestimmt werden.


Hier ist seitens der Gemeinde nichts vorgesehen, der "Spielplatz-Grund" wurde ja von mir gekauft. Also keine Grundveränderung vorgesehen.

zitat..
ap99 schrieb: Wie sieht es mit dem Kanal aus? --> auf dem Foto (glaube Süd-Ostecke) sieht man einen Kanaldeckel ... ist das ein Fäkalkanal, wo du rein kannst? ... oder kannst du sonst irgendwo südlich in den Kanal? ... falls nicht, kannst du dich mit der Rückstauebene auch beschäftigen --> Höhe FBOK.


Das ist mein Fäkalkanal ja..

zitat..
ap99 schrieb: falls nicht, kannst du dich mit der Rückstauebene auch beschäftigen --> Höhe FBOK.


Der Kanal ist am tieften Punkt des Grundstücks, sollte kein Problem mit dem Anschluss vom nord-westlichen Haus sein..?
Oder meinst du hier die gemessene Gebäudehöhe von 7.5m?- Das könnte nach Aufschüttung selbst mit Pulltdach eng werden :-/

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  •  ap99
17.11.2016  (#31)
2004:
§9 Garagen und Schutzdächer müssen von Verkehrsflächen 5,50 m Abstand aufweisen. --> es wird davon ausgegangen, daß man 90° zur Straße einfährt und parkt.

2007 Änderung:
Pultdächer zwischen 5-8° sind möglich (BPL 15-28)
_________________________________________________

1) Frag nochmal bei der Gemeinde nach, wie das jetzt mit dem Carport aussieht (falls nur telefonisch, dann nachher einfach ein mail mit Besprochenem ans Bauamt ... zur Dokumentation - diese Vorgangsweise hat mir schon mehrmals das Leben gerettet)
- ob du es direkt an die östliche "Grenze" zum Spielplatz stellen darfst
- ob es eine Maximalgröße gibt (ich lese es so aus eurer Bauordnung, daß die überdachte Fläche mit 40 m² begrenzt ist - dann braucht man keine Mindestabstände einhalten)

2) Bist du dir da sicher, daß da kein Spielplatz mit Biotop hinkommt? ... wieso steht das dann im Plan? (in beiden BBPL)

3) Mit dem Kanal passt dann alles. Das Fussbodenniveau wird sich dann wohl durch die Dachform und die maximale Gebäudehöhe über dem Urgelände ergeben. (Evt. aufpassen wenn du im Kellergeschoss ein WC hast --> Rückstauebene beachten)
_________________________________________________

Nach Abklärung von 1 + 2 kanns mit dem RGK RGK [Ringgrabenkollektor] weitergehen emoji

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  •  Exe
17.11.2016  (#32)
Sodala war heute nach dem Informationsoverflow wieder bei da Gemeinde und hab das endlich abklären können emoji

Punkt 1 Carport darf gleich neben der Straße sein sofern nicht größer als 40m2. Das sind schonmal gute Neuigkeiten.

Punkt 2: Ebenfalls tolle Neuigkeiten. Es ist kein Spielplatz vorgeshen. Einfriedung der beiden Grundstücke ebenfalls erlaubt. Auch den Kollektor kann ich auf dem Grundstück verlegen. Was halt nicht geht ist dort zu Bauen..

Was mich jetzt nur noch ärgert, laut Gemeinde muss ich mit meinem Haus 5m Abstand zur Grundstücksgrenze von meinem Eigenen Grundstück halten (Östlich) das versteh ich net..

Somit zurück zum RGK RGK [Ringgrabenkollektor] projekt emoji

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  •  Richard3007
17.11.2016  (#33)
Das kommt daher das es 2 Parzellen sind und theoretisch veräußert werden kann separat. Und somit gilt der Bauwich.
Du kannst aber beide Parzellen zu einer machen. Kostet Zeit und Geld.

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  •  Exe
18.11.2016  (#34)
Hast du da eine Ahnung wieviel das kostet?
Bzw. nehme ich an das die Bebauungsdichte danach nicht mehr eingehalten wird..

Da müsste ja dann der gesamte Bebauungsplan geändert werden?- Wenn ja ist das eher uninteressant und zu kostspielig.

Zurück zum RGK RGK [Ringgrabenkollektor]-Projekt.
Kann ich mir das verlegen der Kollektoren ohne Erfahrung allein zutraun oder ist das eher nicht empfehlenswert?


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  •  brink
18.11.2016  (#35)

zitat..
Exe schrieb: Kann ich mir das verlegen der Kollektoren ohne Erfahrung allein zutraun oder ist das eher nicht empfehlenswert?


ja. ein paar helfer sollten dabei sein. alleine mit 150kg bund zu manövrieren ist nicht lustig. emoji
empfehlenswert wäre einmal bei einer verlegung dabei zu sein. emoji

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  •  Exe
18.11.2016  (#36)
Wär mir natürlich auch am liebsten..
Wenns irgendwie möglich ist.



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  •  hoth
  •   Bronze-Award
18.11.2016  (#37)
du hast ja noch Zeit, da wird sich in der Umgebung sicher eine Übungsmöglichkeit auftun!
einfach den Thread im Auge behalten:
http://www.energiesparhaus.at/forum/41111_7

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  •  Microft
18.11.2016  (#38)
@Exe

Tzzz...und ich denke mir noch die Gegend kommt mir bekannt voremoji emoji
Ich bin auch aus Voitsberg.

Ja ich kenne das, wenn du jemanden vom RGK RGK [Ringgrabenkollektor] erzählst und abwertende skeptische Blicke dafür erntest. Aber das macht nichts, dass stärkt mich nur in meiner Haltung es zu versuchen. Ich war bis vor kurzen auch schon am überlegen auf LWP LWP [Luftwärmepumpe] umzusteigen, weil es einfacher wäre. Aber so leicht aufgeben wollte ich nicht (Danke Arneemoji ) und mein Besuch auf der Messe in Ried inkl. RGK Stammtischtreff hat mir den letzten "Schub" gegeben.
Ich bin auch mit Forumskollege "Winston" in Kontakt, der 15-20km entfernt von uns ist. Er wird im Frühjahr mit der Verlegung beginnen. Mein Ziel ist es auch im Frühjahr damit zu starten, aber schauen wir mal ob es sich ausgeht.
d.h du hast neue Verbündete im RGK RGK [Ringgrabenkollektor] Projekt gefunden.emoji
Wir werden hier in der Weststeiermark schon noch einen Gegenpol zu der übermächtigen RGK RGK [Ringgrabenkollektor] Connection aus Oberösterreich aufbauen emoji emoji emoji emoji

Meine Vorgehensweise:

1. Planung und Auslegung des Kollektors hier mit einem Thread im Forum.
(mit Hilfe unserer Forumsspezialisten)

2. Fertiges Solepaket bestelle ich über`n Muggi (Muggenhummer Thomas)
(Soleleitung,RDS Durchführung, Soleverteiler, Markierungsspray, Warnband.)

3. Verlegung des Kollektors in Eigenregie.
mit eine paar Freunden von mir als Helfer, und meinem Installateur. Baggerfahrer muss natürlich organisiert werden (24to)
Hier können wir uns dann auch gegenseitig helfen. d.h Winston und ich helfen bei dir und du bei uns..emoji somit lernt ein jeder wasemoji

4. Angebotseinholung vom EH Tech in Geisfeld. Dort sitzt Philip Feichter, der hat schon ein paar Forumsanlagen angeschlossen. Der war auch bei der KNV Installateur Schulung für den RGK RGK [Ringgrabenkollektor] dabei, und kennt sich somit aus. d.h dort lasse ich mir die KNV 1255 anbieten inkl. Anschluss.

Ich schick dir dann noch eine PN mit meinen Daten und Handynummer!!

mbG Andreas

2
  •  dyarne
  •   Gold-Award
18.11.2016  (#39)
alles wird gut ... emoji

erdbeerland süd

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  •  Exe
20.11.2016  (#40)
@Microft

Awesome, das hört sich genial an! Da schließe ich mich natürlich dankend an emoji




1
  •  Exe
20.11.2016  (#41)
Wollte vorab gerne nochmals abklären ob der RGK RGK [Ringgrabenkollektor] mit dem durchlaufenden Betonrohr im Grundstück möglich bzw. Ratsam ist:


2016/2016112035436.jpg


2016/20161120181953.jpg

Im Rohr verläuft ganzjährig ein kleiner Bach mit strömenden Wasser.

Ist ein Bodengutachten notwendig für den RGK RGK [Ringgrabenkollektor]?

Lg


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