« Offtopic  |

Rechtsauskunft Namensänderung!!

Teilen: facebook    whatsapp    email
  •  nirtak
17.1. - 18.1.2013
11 Antworten 11
11
Hallo ich weiss das das hier eigentlich nicht hingehört, aber kennt sich jemand von euch aus bei Namnesänderungen?

Folgender Fall
Mein Name ist seit der Heirat vor 2 jahren Müller-Mayer
vorher Nur Müller
gemeinsamer Familienname wurde Mayer gewählt
Jetzt würde ich aber gerne beim Doppelnamen meinen Alten Alten Namen streichen lassen.
Geht das? und wenn ja welche kosten verursacht dies?

danke
nirtak

  •  Haasi3013
17.1.2013  (#1)
Die Namensänderung selber hat bei meiner Tochter 24 eur gekostet, war vor 4 jahren... Kostspieliger sind da eher die neuen Dokumente, Reisepass, FS, etc...emoji

1
  •  alfa2
  •   Silber-Award
17.1.2013  (#2)
solche fragen kannst seit ein paar tagen auch im offtopic-forum posten: http://www.energiesparhaus.at/denkwerkstatt/allgemein.asp?Thema=93
diese frage kann man dir aber auch bestimmt telefonisch beim standes- bzw. meldeamt kurz und bündig beantworten...

1
  •  energiesparhaus
  •   Dieses Logo kennzeichnet einen Beitrag des energiesparhaus.at-Teams
17.1.2013  (#3)


1


  •  creator
  •   Gold-Award
17.1.2013  (#4)
nach §2 abs 1 z 7 näg bist antragsberechtigt, -

zitat..
bereits zu führen hat und den gemeinsamen Familiennamen ohne Voran- oder Nachstellung seines früheren Familiennamens führen will;

, nach §6 http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10005648&ShowPrintPreview=True ist die änderung selber gebührenfrei, die änderung der diversen neuen dokumente natürlich ned. führerschein wirst bis übermorgen wahrscheinlich keinen mehr kriegenemoji

1
  •  nirtak
17.1.2013  (#5)
Danke fürs verschieben und für die antworten!

bez. Führerschein wird überall geschrieben ausstellung bis 19.1.2013.
Ist das datum der ausstellung gleich mit dem Antragsdatum?
wenn ja hätte man noch morgen die möglichkeit!

Danke nochmal für die infos!


1
  •  creator
  •   Gold-Award
18.1.2013  (#6)

zitat..
Ist das datum der ausstellung gleich mit dem Antragsdatum?

darauf willst jetzt ned ernsthaft eine antwort, oder? mach' dich einfach mal beliebt beim amt und probier's, bist sicher der einzige dort...

1
  •  deejay
18.1.2013  (#7)
die hysterie mit dem neuen fs find ich lustig. wochenlang wird schon darüber gesprochen, in der letzten woche werden dann die letzten birndln wach und wollen den neuen fs.

wenn du dich bis 2033 nicht veränderst, passt dein jetziger zettel eh noch. es geht ja nur um das bild am fs, es hat nichts mit einer ärztlichen untersuchung oder dergleichen zu tun.

1
  •  Jelly
18.1.2013  (#8)
außerdem wird das früher oder später eh für alle gelten, dass man alle X jahre den schein erneuern muss, also das bild

angedacht wird auch eher eine auffrischungsschulung und kein neuerlicher test oder gar ärztliche untersuchung, ich denke das hält uns der öamtc/arbö vom hals, ähnlich wie der adac in deutschland die 130 von den autobahnen fern hält ;)

namensänderung:

Person: "ich will meinen namen ändern lassen"
Amt: "naja da brauchen sie aber schon einen guten grund, so einfach geht das nicht, wie heißen sie denn?"
Person: "anton ar..."
Amt: "okay, das kann ich verstehen, wie wollen sie denn jetzt heißen?"
Person: "ich würde gerne gustav ar... heißen"

;)

EDIT: okay wieder was gelernt, wollte zuerst "ar..." ausschreiben, aber konnte da den beitrag nichtmal hochladen ;)

1
  •  creator
  •   Gold-Award
18.1.2013  (#9)
achtung: die ärztliche untersuchung ist jetzt schon für alle - die einen c-schein haben, ab 45 pflicht, das ham's schon in den 1990ern beschlossen, der entkommt man auch mit dem neuen fs nicht. wäre also nur sinnvoll, wenn man zukünftig auf c verzichtet und sich mit a und b begnügt.

der alte papierschein hat auch "vorteile": überprüfungen sind so erschwert, nix mit durchziehen und alle daten sind am schirm...emoji

1
  •  Jelly
18.1.2013  (#10)
ja stimmt, das mit dem C schein ist schon länger, darum hab ich das jetzt eben nur auf A und B bezogen

zitat..
der alte papierschein hat auch "vorteile"


aber aich nachteile

mein vater hatte noch seinen "ur schein" (aus stofF) und bei einer kontrolle sagte die rennleitung, dass wenn der letzte faden hier zwischen den zwei seiten reißt, der schein ungültig ist ;)

1
  •  alfa2
  •   Silber-Award
18.1.2013  (#11)

zitat..
achtung: die ärztliche untersuchung ist jetzt schon für alle die einen c-schein haben, ab 45 pflicht,


nicht nur ab 45 ich habe erst umlängst verlängert und muss in 5 jahren wieder...

1

Thread geschlossen Dieser Thread wurde geschlossen, es sind keine weiteren Antworten möglich.

Nächstes Thema: Führerscheinänderung - großes ?