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Rechnungseinbehalt [Stmk]

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  •  Nemesis
  •  [Stmk]
  •  [Steiermark]
19.11. - 11.12.2015
7 Antworten 7
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Grüß euch!
Ich hatte mit einem Prvesionisten leider etwas Probleme (Verzug, Mängel, ...).
Leider ist durch seine mangelhafte Arbeite auch beim Garagentor etwas kaputt geworden, für die Reparatur bekomme ich einen KV.
Ich würde jetzt von der Rechnung die Kosten für das Tor einbehalten und auch wegen den ganzen Schwierigkeiten bzw. dem Verzug auch etwas.
Die Rechnungssumme Brutte beläuft sich auf ca. 18000€, wie viel davon wäre angemessen bzw. rechtlich in Ordnung.
Danke für eure Hilfe!
Zur Info: Im August wurde bereits eine Pönale (schriftlich) mit Termin meinerseits angedroht und der Termin ist schon lange vorbei!!

  •  rk515
  •   Gold-Award
19.11.2015  (#1)
wie hoch war die pönale?

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  •  MinMax
  •   Gold-Award
19.11.2015  (#2)
soviel wie die Behebung der Mängel woanders kosten würde (wenn er sie nicht macht oder nicht mehr machen kann). also eine Liste mit Mängeln und dahinter die abgezogene Summe, summieren und abschicken. Wenn er das nicht repariert, dann eben ein anderer, aber die Kohle hast du dann dafür.

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  •  Nemesis
19.11.2015  (#3)
Die Mängel sind bis auf 2 Alle von ihm behoben worden. Die anderen 2 wird er hoffe ich auch noch machen.
Jedoch mache ich mir wegen Folgeschäden Gedanken (Wasser im Dachaufbau)
Die Pönale wären 100€ je Kalendertag gewesen

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  •  bautech
  •   Gold-Award
19.11.2015  (#4)
PönaleMUß meines Wissens nach im Vertrag festgehalten werden, im öff. Bereich gibts ne Obergrenze von 5%! Wies im privaten Bereich aussieht = ?

ng

bautech

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  •  Nemesis
10.12.2015  (#5)
So ich grabe das Thema wieder aus:
Auskunft vom Anwalt: Pönale ist nicht rechtens da nicht im Vertrag festgehalten!
Jedoch hab eich die Möglichkeit aus dem Verzug entstandenen Schaden geltend zu machen!
Da ja einige Zwischentermine zugesagt und nicht eingehalten wurden!
Wieder was daraus gelernt: Nächstes mal Pönale vorsehen!
So muss ich jetzt schauen welchen Mehraufwand wir wegen den Terminverzug hatten.
Vielleicht hilft es irgendjemanden nicht den selben Fehler zu machen.


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  •  AnTeMa
10.12.2015  (#6)
Pönale abziehen - Das geht grundsätzlich nur bei vorheriger Vereeinbarung im Vertrag.

Ärger, Verzug, etc sind leider kein Grund an sich etwas abziehen zu können.

Nur ein konkreter Schaden ist abziehbar- also zB länger Miete bezahlen müssen, längere Standzeiten fürs Gerüst etc., das muß aber in € nachgewiesen werden und bezahlt worden sein.

Folgeschäden sind zu berücksichtigen und können abgezogen werden, wenn der Verursacher feststeht und du den Schaden noch nicht genau absehen kannst.

Immer alles schriftlich vereinbaren- dann hat dein Anwalt etwas in der Hand

Andreas Teich



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  •  Nemesis
11.12.2015  (#7)
Genau das hat mir unser Anwalt auch so gesagt.
Das habe ich zum Glück eh von Anfang an gemacht -> Alles schriftlich festgehalten

Naja schau ma mal was er dazu sagt einen Schaden von min. 2000€ hab ich ja schon schriftlich und alles andere bin ich am zusammentragen.


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