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Rauchfang in NÖ vorgeschrieben?

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  •  Chris

19 Antworten 19
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Hallo! Ist ein Rauchfang/Kaminabzug zur Zeit in NÖ bei einem EFH zwingend vorgeschrieben wenn dieser grundsätzlich nicht benötigt wird?

  •  Gerhard
1.11.2004  (#1)
Notkamin nötig glaube ich - Ich glaube, das Lagerhaus hat mir gesagt, man muß einen Kamin bauen, auch wenn nix dranhängt.

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  •  ck
1.11.2004  (#2)
NEIN! - Ist nicht mehr notwendig. Hab ich mir auch vom Land bestätigen lassen. Man muss jedoch in den Bauantrag schreiben, dass man auf den Kamin verzichtet.

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  •  kommt drauf an
1.11.2004  (#3)
kommt drauf an - kommt sicher auf die GEMEINDE drauf an!!!

Und natürlich auch auf die Heizungsart emoji

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  •  ck
1.11.2004  (#4)
@kommt drauf an - kommt nicht auf die Gemeinde an, ist Landessache!!

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  •  Michael
1.11.2004  (#5)
Vielleicht nix zur SacheAber wir wollten bei dem 40jährigen Haus das wir kplt. saniert haben den Kamin entfernen und durften nicht. Trotz Erdwärme.
Andererseits bin ich froh daß wir ihn behalten haben, wer weiß ob nicht irgendwann mal ein Kachelofen daherkommt. Und dann?


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  •  Chris
2.11.2004  (#6)
@ck - Könntest du mir sagen wo du die Information her hast? Gibts da irgendeinen Paragraphen oder sowas?

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  •  INA
2.11.2004  (#7)
@chris - wir haben bereits nach der neuen nö bauordnung eingereicht und unser planer hat uns mitgeteilt, dass in nö kein notkamin mehr nötig ist! am besten, du fragst 1. deinen planer, 2. deinen rauchfangkehrer oder 3. und zuverlässigste quelle: das land nö - siehe www.noe.gv.at. denn speziell bei den neuen energieaufwandabhängigen bauweisen (z.b. passivhaus) wäre ja ein kamin ziemlicher nonsens, weil du immer eine kaltluftsäule im haus hättest. aber am besten beim land nachfragen! lg - ina

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  •  stg
2.11.2004  (#8)
@all - Ein Notkamin ist in NÖ nur dann nicht nötig, wenn die EKZ <= 15 ist (NÖ passivhaus). In diesem Fall kann man sich vom Land befreien lassen.

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  •  ck
2.11.2004  (#9)
@Chris ->Rechtsgrundlage - §57 Abs 2 NÖ Bauordnung
Über ausdrückliches Verlangen des Bauwerbers ist bei der Errichtung oder Abänderung eines Einfamilien-,Zweifamilien- oder Reihenhauses von der Verpflichtung nach Abs. 1 vierter Satz Abstand zu nehmen. (Anm: in Abs 1 ist die grundsätzliche Verpflichtung zum Notkamin verankert)


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  •  ck
2.11.2004  (#10)
@ all - Da über Notkamin in NÖ so viel Schwachsinn verbreitet wird, nochmal alles ganz genau. Es ist in NÖ KEIN Notkamin erforderlich, weder ist das Gemeindesache, noch ist ein Passivhaus erforderlich. Man benötigt nur ein Heizsystem das keinen Kamin erfordert, außerdem muss man im Ansuchen um Baugenehmigung (an die Gemeinde) schriftlich anmerken, dass man entsprechend § 57 Abs 2 NÖ Bauordnung vom Recht gebrauch macht auf einen Schornstein zu verzichten.

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  •  ck
2.11.2004  (#11)
@all 2 - Wenn jemand noch genauere Infos will, dann AUSSCHLIESSLICH beim Land nachfragen und keinesfalls beim Rauchfangkehrer. Ich habe übrigens schon (ohne Kamin) in NÖ gebaut und hatte keine Probleme (hab mir vor der Einreichung sogar eine schriftliche Bestätigung vom Land eingeholt).

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  •  INA
2.11.2004  (#12)
@ck - ... beim land nachfragen ... ist gut...
die kennen sich zum teil mit ihren verordnungen in der neuen ekz-abhängigen wohnbauförderung schlechter aus als div. planer. das ist zumindest meine erfahrung. aber notkamin ist nicht mehr notwendig, da geb ich dir recht. lg - ina

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  •  ck
2.11.2004  (#13)
@INA - Es handelt sich um ein Landesgesetz, also liegt es nahe sich beim Land zu erkundigen. Wenn der Planer das weiß ist es gut, aber ich hab noch keinen gefunden der mir eine Gesetzesstelle nennen konnte. Beim Land hat es zwar etwas gedauert, aber ich hab nach einiger Zeit eine kompetente Antwort bekommen. Rauchfangkehrer würde ich eher nicht fragen, die reagieren meist sehr grantig wenn man keinen Kamin errichten will und es soll vorgekommen sein, dass diesbezüglich falsche Auskünfte erteilt wurden

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  •  Michael
2.11.2004  (#14)
Das stimmt! - Als wir uns bei der Gemeinde anmeldeten war zufällig der RFK da und rieb sich schon die Hände (8 Jahre unbewohntes Haus, seit 10 Jahren kein Kaminservice mehr, etc...). Der war vielleicht sauer als wir meinten "ach sie, sie brauchen wir gar nicht wir haben nämlich Erdwärme, hälabätsch!" emoji

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  •  Chris
2.11.2004  (#15)
@ck - Super. Vielen Dank!

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  •  ulli
2.11.2004  (#16)
Notkamin - Also wir haben heuer eingereicht haben eine Gasheizung und uns wurde von der Gemeinde ein zweizügiger Kamin vorgeschrieben.Wenn wir das nicht gemacht hätten wäre wahrscheinlich bei der Bauverhandlung was schiefgegangen.

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  •  Michael
2.11.2004  (#17)
Hallo? - Bei einer Gasheizung gibts ja auch Abgase und die müssen auch wohin, also ist ein Kamin logischerweise Konsequenz. Bloß bei Erdwärme...

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  •  INA
3.11.2004  (#18)
@ck - ja, jeder macht diesbezüglich seine erfahrungen. bei mir warens halt beim planer SEHR gute und beim land schlechte. aber das wird sich in den nächsten jahren sicher bessern, wenn sich die neue wohnbauförderung eingespielt hat emoji. bei uns war gerade der wechsel alte/ neue wohnbauförderung und da konnte uns keiner vom land EINHEITLICH antwort geben. nur der planer hat uns den gesetzestext gezeigt und kopiert...

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  •  Otmar
3.11.2004  (#19)
Kamin - Habe mein Haus vor 2 Jahren eingereicht und keinen Kamin eingebaut.
Damals musste ich aber noch nachweisen, dass es im PH nicht kälter als 18 Grad werden kann.
Bin froh, mit den schwarzen Lästgeistern nichts mehr zu tun zu haben (die Kosten für den RK wären höher als die Heizungskosten gewesen!).
Ein Edelstahlkamin au0en ist ohnehin die bessere und billigere Lösung - falls icgh es mir später doch noch anders überlege.

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