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Schönen Nachmittag

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  •  dachi

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Hallo im Forum!
Wer kann mir mailen, was passiert wenn ich eine Anzeige vom Arbeitsinspektorat bekomme? Was passiert dann, wie kann das ausarten? Was kommt auf mich zu?
Grund: Fehlende Schutzmaßnahmen beim Eindecken des Daches, durch eine Firma. Da ich als Bauherr aber dafür verantwortlich bin, habe ich die Anzeige bekommen. Vielleicht hat von euch jemand schon mal Erfahrung damit gemacht. Würde mich über Stellungnahme freuen.

  •  Klaus
23.11.2004  (#1)
Zusatzfrage - Vergebe ich Aufträge nicht genau deshalb an Firmen, weil die die Experten sind, und wissen wie eine Arbeit ausgeführt werden muss. Da würde ich die nötigen Absicherungen auch dazu zählen. Sonst kann ich's ja gleich selber machen, wenn ich hinter jedem Dachdecker herschleichen muss, ob er auch richtig gesichert ist.
Dass du den Schrieb bekommst ist mir klar - weil von die haben die die Adresse, aber haftbar sollte doch der Firmenverantwortliche (Eigentümer, Geschäftsführer,...) sein?

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  •  Michael
23.11.2004  (#2)
Wahrscheinlich Beide! - Wenns so ist wie kürzlich in unsrer Firma dann bekommst auch der Dachdecker eine Anzeige. Bei uns wurde ein LKW aufgehalten mit gesprungener Windschutzscheibe, eine Anzeige bekam der Fahrer weil er so herumfuhr und der Chef weil er der Verantwortliche ist (die Anzeige kam nicht an die Firma gerichtet sondern an ihn PERSÖNLICH!) Und wir sind keine kleine Firma... Was mich interessieren würde, wann ist ein Dachdecker gut genug gesichert? Bei mir wurden Fanggitter unten eingehängt und fertig!?

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  •  TIM
23.11.2004  (#3)
Mitschuld - Aus meiner Sicht bist Du im Zuge des Baukoordinationsgesetz Mitverantwortlich. Ich würde direkt beim Arbeitsinspektorrat (wo immer die man auch findet) nachfragen, eventuell AK. TIM

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  •  stg
24.11.2004  (#4)
SIGE - Lt. meinen Informationen haftet der Bauherr für die Sicherheit auf seienr Baustelle und muss einen SIGE PLan vorweisen können. Außer es gibt (so wie bei mir) einen Bauvertrag wo vereinbart wird, dass der Auftragnehmer Baukoordinator lt. Baukoordinationsgesetz ist. In diesem Fall haftet die Fachfirma.

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