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Rasen Roboter und Gewitter

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  •  Terrasse
28.7.2020 - 19.5.2023
26 Antworten | 9 Autoren 26
26
Hallo,

dieser Sommer ist ja nicht ganz gewöhnlich (gewöhnlich meint nach der Klimakatastrophe - früher war so ein Sommer schon normal).

Jedenfalls dieses Jahr sehr viele Gewitter. Und da sehe ich ein sehr großes Gefahrenpotential bei Rasenrobotern mit Begrenzungsdraht (maximale Fläche um das Haus --> hohe Sröme bei Einschlag in der Nähe durch Induktion).

Das zerstört dann ja nicht nur den Rasenroboter, das Begrenzungskabel und die Ladestation, sondern man holt sich den Blitz ja noch ins Haus...

Erfahrungsberichte / Schutzmassnahmen / etc....?

LG

  •  ds50
  •   Gold-Award
19.5.2023  (#21)
Vielen Dank für deine Antwort. Bin da anscheinend wirklich "der Erste", der sowas ernsthaft in Erwägung zieht... 🤔

Aber eben gerade ist mir ein dezidierter Blitzschutz für Begrenzungs- und Suchkabel untergekommen - leider sind nicht viel technische Daten darüber zu bekommen. Was ist davon zu halten?

https://www.grimsholm.com/index.php?main_page=page_docs&did=299

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
19.5.2023  (#22)

zitat..
ds50 schrieb: Vielen Dank für deine Antwort. Bin da anscheinend wirklich "der Erste", der sowas ernsthaft in Erwägung zieht... 🤔

Vermutlich ja, weil man soetwas im "Normalfall" den Versicherungsberater fragt oder bei Direktabschluss in der Polizze nachliest.
Ich kenne keinen Kunden, der sich da irgendwas basteln will.

Kurz: es kommt auf die versicherte Deckung an. Bei meiner Firma ist es so, dass Deckungsvariante Premium direkte und indirekte Blitzschäden nicht nur im und am Gebäude bezahlt sondern auch am Versicherungsgrundstück.

Wie schon oft erwähnt ist die Deckung für Haus- und Heim eine komplexe Angelegenheit, die nicht nur auf die Prämie reduziert werden kann. 
Für den Laien ist die Thematik wahrlich nicht leicht durchschaubar, auch wenn es manche Vergleichsportale suggerieren.


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  •  ds50
  •   Gold-Award
19.5.2023  (#23)
Auch wenn ich glaube, eine sehr gute Versicherung zu haben, welche diese Schäden grundsätzlich abdeckt, möchte ich nicht diesen Beweis antreten. Es fängt schon mal damit an, daß ich meinen Mähroboter gebraucht und ohne Rechnung, aber dafür komplett generalsaniert ("wie neu") zu einem Wahnsinnspreis gekauft habe, und mir da schon vor einer etwaigen Beweisführung grauen würde.

zitat..
speeeedcat schrieb: Ich kenne keinen Kunden, der sich da irgendwas basteln will.

Ich bin ja auch nicht dein Kunde. 😂

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
19.5.2023  (#24)

zitat..
ds50 schrieb: daß ich meinen Mähroboter gebraucht und ohne Rechnung

Eine Neukaufrechnung kann nicht zwingend erforderlich sein, dazu gibt es keine Verpflichtung. 
Das Alter und der Neukaufspreis müssen im Schadensfall angeben werden, danach wird die Zeitwertentschädigung überwiesen. Somit ist es dein privat erzielter Wahnsinnspreis irrelevant.


zitat..
ds50 schrieb: Ich bin ja auch nicht dein Kunde. 😂

Selber schuld😝




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  •  ds50
  •   Gold-Award
19.5.2023  (#25)

zitat..
speeeedcat schrieb: danach wird die Zeitwertentschädigung überwiesen.

Mein Robi ist wohl mind. 7 Jahre alt. Von der Versicherung bekomm ich da wohl einen feuchten Händedruck.

Und dann muss ich mir erst um teures Geld einen neuen Mähroboter suchen?

Nee, bei dem Spiel will ich nicht mitmachen. Schadensvermeidung ist mir da allemal lieber als die Beschäftungstherapie für die Versicherungsbranche nach dem Schadenfall.

(Und was, wenn der Sachverständige sich mit der nicht erfolgten Anweisung in der Bedienungsanleitung abputzt, daß beim Gewitter die Bk und Sk zu trennen sind? Sich rauswinden statt zu zahlen kam sicher noch nie bei irgendeiner Versicherung vor, niemals nicht. 😉)


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  •  taliesin
  •   Gold-Award
19.5.2023  (#26)
Zum Grimsholm-dingens kann ich natürlich nichts sagen ... lustig war ' helps the thunder to find ground in a safe way', also man könnte unterstellen, dass das ein 'Schallableiter' ist 😊.

Zur Versicherung: Bei kleinen Summen habe ich nur gute Erfahrungen mit meinen Versicherungen gemacht, oft auch kulant. Einmal ging's um ein paar zig-tausend, da fand man dann relativ schnell die richtige Stelle im Vertragstext, die eine Leistung ausschlossen, wohl auch zu Recht.
Hilft nur auch nicht, wenn du der Meinung warst, das wäre versichert. Also ich bin bei ds50, Vorsorge ist besser als Nachsorge.

zitat..
speeeedcat schrieb: Ich kenne keinen Kunden, der sich da irgendwas basteln will.

Ja, vermutlich auch, weil <1% deiner Kunden überhaupt in der Lage wären so etwas zu basteln (Annahme: representativer Querschnitt der europäischen Bevölkerung 🤓).


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