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Querlüftung Garage

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  •  mackica
  •   Gold-Award
5.2. - 6.2.2019
17 Antworten | 11 Autoren 17
17
bei uns ist eine statische Querlüftung der Garage vorgeschrieben. Ist das üblich? Wie habt ihr das ausgeführt? Friert da nicht im Winter die Garage ein?

hat jemand ein Foto wie man das sinnvoll ausführen könnte?

  •  Fernmelder
  •   Silber-Award
5.2.2019  (#1)
Ist bei uns auch vorgeschrieben (Kärnten). Habe es aber nicht ausgeführt weil 

zitat..
mackica schrieb: Friert da nicht im Winter die Garage ein?


und wir da ein Waschbecken drinnen haben.

Allerdings wird die Garage nur für meinen Sommer- Flitzer genutzt und es gibt daher im Winter keinen Eintrag von Feuchtigkeit (nasses Auto, Schnee, etc.)

Wenn du im Winter täglich mit dem Auto in die Garage fährst wirst du ohne Belüftung ein Problem mit der Feuchtigkeit bekommen...


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  •  MissT
  •   Gold-Award
5.2.2019  (#2)

zitat..
Fernmelder schrieb:
Wenn du im Winter täglich mit dem Auto in die Garage fährst wirst du ohne Belüftung ein Problem mit der Feuchtigkeit bekommen...


Okay, dann bin ich aber gespannt. In NÖ ist eine statische Querlüftung in der Garage nicht vorgeschrieben, dementsprechend haben wir auch keine. Ich kann mir auch nicht recht vorstellen, dass es da zu Problemen kommen wird, schließlich sorgt das Öffnen des Tores für nicht gerade wenige Belüftung. 


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  •  mackica
  •   Gold-Award
5.2.2019  (#3)
also wieder mal Sekkiererei...

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  •  manuelh
5.2.2019  (#4)

zitat..
MissT schrieb:

Fernmelder schrieb:
Wenn du im Winter täglich mit dem Auto in die Garage fährst wirst du ohne Belüftung ein Problem mit der Feuchtigkeit bekommen...

Okay, dann bin ich aber gespannt. In NÖ ist eine statische Querlüftung in der Garage nicht vorgeschrieben, dementsprechend haben wir auch keine. Ich kann mir auch nicht recht vorstellen, dass es da zu Problemen kommen wird, schließlich sorgt das Öffnen des Tores für nicht gerade wenige Belüftung.


 
Das stimmt nicht ganz.

Dies ist mittlerweile in der NÖ BTV Anlage 3 OIB Richtlinie 3 geregelt (siehe Bild)

 


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  •  manuelh
5.2.2019  (#5)

zitat..
MissT schrieb:

Fernmelder schrieb:
Wenn du im Winter täglich mit dem Auto in die Garage fährst wirst du ohne Belüftung ein Problem mit der Feuchtigkeit bekommen...

Okay, dann bin ich aber gespannt. In NÖ ist eine statische Querlüftung in der Garage nicht vorgeschrieben, dementsprechend haben wir auch keine. Ich kann mir auch nicht recht vorstellen, dass es da zu Problemen kommen wird, schließlich sorgt das Öffnen des Tores für nicht gerade wenige Belüftung.


 
Das stimmt nicht ganz.

Dies ist mittlerweile in der NÖ BTV Anlage 3 OIB Richtlinie 3 geregelt (siehe Bild)

 


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  •  manuelh
5.2.2019  (#6)


2019/20190205706546.jpg

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  •  ap99
  •   Gold-Award
5.2.2019  (#7)

zitat..
mackica schrieb: bei uns ist eine statische Querlüftung der Garage vorgeschrieben. Ist das üblich?


 Falls die Garage < 50 m² ist und abweichend von der OIB RL RL [Rücklauf] 3 ... unter dem Punkt "Lüftung von Garagen" oder so ähnlich nicht in irgendeinem burgenländischem Gesetz oder Verordnung abweichend dazu was steht, dann gelten 200 cm² je Stellplatz, da steht nichts von einer Querdurchlüftung (ich mache bei 2 Stellplätzen meist eine 20/20 cm Öffnung ... bei Hanglagen meist gar nicht anders möglich).

... da war wer schneller :)

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  •  23dg
  •   Silber-Award
5.2.2019  (#8)
2 x ein 150er Rohr abgeschnitten und jeweils mit

https://www.amazon.de/Edelstahl-L%C3%BCftungsgitter-Abluftgitter-Rohranschlu%C3%9F-Insektenschutz/dp/B00JI97C96/?ie=UTF8&tag=wwwenergiespa-21

verkleidet - DANKE fertig.

Kostet nicht viel und bin froh eine Querlüftung zu haben - kannst ja notfalls im Winter mit rundem EPS zu machen (wegen Kälte) wobei dann der Sinn absurdum geführt wird.

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  •  mackica
  •   Gold-Award
5.2.2019  (#9)
Und gelten Fenster da jetzt auch oder nicht? Wir haben 2 Fenster - wären das ich natürliche zu- und abluftöffnungen?

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  •  MissT
  •   Gold-Award
5.2.2019  (#10)
Puh, na dann hatte ich Glück - 2017 galt das offensichtlich noch nicht ...

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  •  Housedog
  •   Silber-Award
5.2.2019  (#11)
Doch die Regelung gibt es, zumindest in OÖ, schon lange, ich habe 2014 gebaut und hatte diese Vorschrift schon.

Gelöst habe ich es genau wie 23dg beschrieben.

Es friert gar nix ein. Meine Garage ist ein 25iger Ziegel eingkleidet mit 5 cm Dämmung. Kein Problem. Bei der Megakälte vor 2 Jahren (wir hatten mehrere Tage -20 Grad) hatte ich in der Garage +1,5 Grad.

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  •  mackica
  •   Gold-Award
5.2.2019  (#12)
Aber kann mir hier jemand sagen, ob die Fenster zählen? Oder was ist eine natürliche Querdurchlüftung laut OIB?

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  •  505ps505
  •   Bronze-Award
5.2.2019  (#13)
Nein ein Fenster ist für die Lüftung nicht gültig

Hatte das gleiche Problem weshalb ich mich erkundigt habe

Die Lüftung muss auch eine gewissen Querschitt haben


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  •  querty
  •   Gold-Award
5.2.2019  (#14)
Ist im Burgenland auch vorgeschrieben bzw. hat der Bausachverständige der Gemeinde darauf bestanden, wir haben daher jeweils seitlich vom Garagentor in der Betonmauer 2 Schalungen  gemacht für ein quadratisches Loch von ca. 10x10cm.
Ich finds auch bissl an Blödsinn und werde das später mal...naja...mit XPS "nachbearbeiten". ;)

Alternative, was auch gemacht wird: Die Garage nicht als Garage kennzeichnen sondern als "Abstellraum". Dann gilt die Vorschrift nicht. Was das für rechtliche Konsequenzen hat, wenn man dort dann ständig (!) sein Auto abstellt kann ich nicht sagen.

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  •  derGelernte
5.2.2019  (#15)
bei uns auch eingeplant und ausgeführt (Stmk), haben sozusagen rechts unten und links oben jeweils eine kleine rechteckige Öffnung, die ich jetzt im Winter daweil ausgestopft habe mit übriggebliebenem XPS, damits net zu kalt wird, wenn ich da drinnen werkl ;)

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  •  Fernmelder
  •   Silber-Award
6.2.2019  (#16)

zitat..
MissT schrieb: Ich kann mir auch nicht recht vorstellen, dass es da zu Problemen kommen wird, schließlich sorgt das Öffnen des Tores für nicht gerade wenige Belüftung. 


 Leider habe ich diese Erfahrung machen müssen, allerdings war das ein Altbau ohne Isolierung.


zitat..
querty schrieb: Alternative, was auch gemacht wird: Die Garage nicht als Garage kennzeichnen sondern als "Abstellraum". Dann gilt die Vorschrift nicht. Was das für rechtliche Konsequenzen hat, wenn man dort dann ständig (!) sein Auto abstellt kann ich nicht sagen.


Ob das von Seiten der Behörde Konsequenzen hat weiß ich nicht, man wird allerdings im Schadenfall (Brand) ein Problem mit der Versicherung bekommen. Vor allem wenn gewisse Dinge dann in der Baubewilligung nicht vorgeschrieben wurden (zB kein eigener Brandabschnitt, Abstände zu Fenstern des Wohnraumes, etc.).




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  •  Dean
  •   Gold-Award
6.2.2019  (#17)
Also ich hab 2015 im Bgld gebaut und wusste davon zum Glück noch nix. Fertigstellung etc. haben wir schon gemacht, da wurde nix bemängelt. Probleme mit Feuchtigkeit haben wir keine (Möglicherweise weil mind. 4 Mal/Tag ein 5m Tor auf und zugeht). Wir nutzen die Garage mit 2 Fahrzeugen.

zitat..
querty schrieb: Alternative, was auch gemacht wird: Die Garage nicht als Garage kennzeichnen sondern als "Abstellraum". Dann gilt die Vorschrift nicht.


Das machen angeblich einige auch, um den Ölfang in der Mitte zu umgehen, der im Winter bei nassem Wetter volläuft...würde ich aber aus rechtlicher Sicht etc. nicht unbedingt machen, außerdem glaube ich schon, dass das bei der Fertigstellung auffällt, aber k.A. emoji

 


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