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PV Akkubrand in NÖ

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  •  crazy
7.4. - 27.4.2024
92 Antworten | 31 Autoren 92
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95
Hier ein Artikel auf ORF.at:
https://noe.orf.at/stories/3252050/

der Artikel bei der Feuerwehr:
https://www.bfk-moedling.at/index.php?page_type=report&id=2541

Weiß jemand mehr dazu? Kann jemand den Speicher identifizieren? Der sieht aber irgendwie selbst gestrickt aus.

  •  bfroemel
7.4.2024  (#1)
Im Artikel ist noch die Rede von einer Verpuffung/Explosion die eine Türe samt Türstock herausgerissen hat. (Da es wohl scheinbar oft bei solchen Vorfällen zu Verpuffungen kommt, frage ich mich, ob man was mit einer Lüftungsanlage etc. dagegen tun könnte.)

Sieht mir nicht nach einem "typischen" Selbstbau aus, dafür erscheinen mir die 19 Zoll Batteriemodule u. BMS (vermutlich ganz oben) zu regelmäßig. Verkabelung selbst sieht natürlich wild aus.

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  •  LukasFJH
8.4.2024  (#2)
Ein User im Overclockers Forum - der nach seiner Aussage kennt - sagt, dass es sich dabei um NCM Akkus handelt. 


_aktuell/20240408692136.png
Quelle: https://clockers.at/p4351041 

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  •  helyx
  •   Gold-Award
8.4.2024  (#3)
Naja im Artikel schreiben sie extra von LFP Akku und nur Verpuffung.
Bei NMC hätte die Feuerwehr glaub nicht mehr viel zum raustragen gehabt...

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  •  lize
  •   Gold-Award
8.4.2024  (#4)
na dann alles Gute beim Verhandeln mit der Versicherung wenn du da selbst Hand angelegt hast, und die Akkus direkt aus dem chinesischen Großmarkt günstig bezogen hast. 

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  •  stefan4713
8.4.2024  (#5)
aber zu glück ist dem porsche in der garage nix passiert 🤔

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  •  flomax
  •   Gold-Award
8.4.2024  (#6)
Kommt mir das nur so vor, oder hinkt hier unsere geltende Bauordnung mal gewaltig hinten nach?
Aktuell ist hier ja gar nichts geregelt, oder?
Solche Selbstbau-Anlagen, und auch zb.: Akkus für Spielzeugautos sind mir irgendwie sehr unsympathisch, brennt dir die ganze Hütte ab 😟
Und als Feuerwehrmitglied sicher auch nicht lustig wennst den Speicher raustragen kannst..

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  •  Fani
8.4.2024  (#7)

zitat..
flomax schrieb:

Kommt mir das nur so vor, oder hinkt hier unsere geltende Bauordnung mal gewaltig hinten nach?
Aktuell ist hier ja gar nichts geregelt, oder?
Solche Selbstbau-Anlagen, und auch zb.: Akkus für Spielzeugautos sind mir irgendwie sehr unsympathisch, brennt dir die ganze Hütte ab 😟
Und als Feuerwehrmitglied sicher auch nicht lustig wennst den Speicher raustragen kannst..

OIB Richtlinie 2


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  •  Rurouni
  •   Bronze-Award
8.4.2024  (#8)
3.9.12 Abweichend von Punkt 3.9.1 ist ein Batterieraum nicht erforderlich
a) für stationäre Batterieanlagen mit einem Energieinhalt bis höchstens 3 kWh,
b) für stationäre Batterieanlagen, die nach den anerkannten Regeln der Technik für Sicherheitsanforderungen geprüft sind, mit einem Energieinhalt bis höchstens 20 kWh in Gebäuden der Gebäudeklasse 1, Reihenhäusern der Gebäudeklasse 2, wobei im Aufstellungsraum ein unvernetzter Rauchwarnmelder angeordnet sein muss, sowie,
c) für stationäre Batterieanlagen, die nach den anerkannten Regeln der Technik für Sicherheitsan
forderungen geprüft sind, mit einem Energieinhalt bis höchstens 20 kWh in Garagen und über-
dachten Stellplätze mit jeweils nicht mehr als 50 m² oder
d) wenn die Umhüllung der stationären Batterieanlage selbst den gleichen Feuerwiderstand wie
unter Punkt 3.9.2 gefordert aufweist, und ein Energieinhalt von 100 kWh nicht überschritten
wird.

Also bei Punkt b müsste, wenn ich einen Speicher von SE mit 18 kwh in den Technikraum stelle (sollten dann ja nach aktuellem Stand der Technik), ein klassischer Rauchmelder ausreichen, verstehe ich das richtig? Ich brauch keinen extra Raum der feuerfest etc. ausgestaltet ist?

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  •  helyx
  •   Gold-Award
8.4.2024  (#9)
Ja aber das Problem ist der elektrische Energiegehalt mag ja 18kWh sein aber je nach Zellchemie ist der chemische/thermische um ein vielfaches höher...

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  •  Rurouni
  •   Bronze-Award
8.4.2024  (#10)
Schwierig... Wir haben zb keinen Keller oder Dachboden wo ich den hinstellen kann, Haus ist auch klein, also blöde Situation sozusagen ;) Im Grunde kannst eh nur was gscheites kaufen und hoffen.

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  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
8.4.2024  (#11)
Ich kenn auch wen der den Besitzer kennt. Der fragt noch nach wegen NMC/LFP.

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  •  Solarbuddys
  •   Gold-Award
8.4.2024  (#12)

zitat..
Rurouni schrieb:

3.9.12 Abweichend von Punkt 3.9.1 ist ein Batterieraum nicht erforderlich
a) für stationäre Batterieanlagen mit einem Energieinhalt bis höchstens 3 kWh,
b) für stationäre Batterieanlagen, die nach den anerkannten Regeln der Technik für Sicherheitsanforderungen geprüft sind, mit einem Energieinhalt bis höchstens 20 kWh in Gebäuden der Gebäudeklasse 1, Reihenhäusern der Gebäudeklasse 2, wobei im Aufstellungsraum ein unvernetzter Rauchwarnmelder angeordnet sein muss, sowie,
c) für stationäre Batterieanlagen, die nach den anerkannten Regeln der Technik für Sicherheitsan
forderungen geprüft sind, mit einem Energieinhalt bis höchstens 20 kWh in Garagen und über-
dachten Stellplätze mit jeweils nicht mehr als 50 m² oder
d) wenn die Umhüllung der stationären Batterieanlage selbst den gleichen Feuerwiderstand wie
unter Punkt 3.9.2 gefordert aufweist, und ein Energieinhalt von 100 kWh nicht überschritten
wird.

Also bei Punkt b müsste, wenn ich einen Speicher von SE mit 18 kwh in den Technikraum stelle (sollten dann ja nach aktuellem Stand der Technik), ein klassischer Rauchmelder ausreichen, verstehe ich das richtig? Ich brauch keinen extra Raum der feuerfest etc. ausgestaltet ist?

die 20kWh wurden auf 100kWh erhöht ähmm ca Oktober/November 2023 

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  •  Markus98
8.4.2024  (#13)

zitat..
Solarbuddys schrieb:

die 20kWh wurden auf 100kWh erhöht ähmm ca Oktober/November 2023

Gilt diese Grenze auch, wenn die Akkus in unterschiedlichen Räumen stehen?


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  •  Fani
8.4.2024  (#14)

zitat..
Solarbuddys schrieb:

──────..
Rurouni schrieb:

3.9.12 Abweichend von Punkt 3.9.1 ist ein Batterieraum nicht erforderlich
a) für stationäre Batterieanlagen mit einem Energieinhalt bis höchstens 3 kWh,
b) für stationäre Batterieanlagen, die nach den anerkannten Regeln der Technik für Sicherheitsanforderungen geprüft sind, mit einem Energieinhalt bis höchstens 20 kWh in Gebäuden der Gebäudeklasse 1, Reihenhäusern der Gebäudeklasse 2, wobei im Aufstellungsraum ein unvernetzter Rauchwarnmelder angeordnet sein muss, sowie,
c) für stationäre Batterieanlagen, die nach den anerkannten Regeln der Technik für Sicherheitsan
forderungen geprüft sind, mit einem Energieinhalt bis höchstens 20 kWh in Garagen und über-
dachten Stellplätze mit jeweils nicht mehr als 50 m² oder
d) wenn die Umhüllung der stationären Batterieanlage selbst den gleichen Feuerwiderstand wie
unter Punkt 3.9.2 gefordert aufweist, und ein Energieinhalt von 100 kWh nicht überschritten
wird.

Also bei Punkt b müsste, wenn ich einen Speicher von SE mit 18 kwh in den Technikraum stelle (sollten dann ja nach aktuellem Stand der Technik), ein klassischer Rauchmelder ausreichen, verstehe ich das richtig? Ich brauch keinen extra Raum der feuerfest etc. ausgestaltet ist?
───────────────

die 20kWh wurden auf 100kWh erhöht ähmm ca Oktober/November 2023

Das ist was die OIB Richtlinie betrifft soweit richtig, leider haben es die Länder (ausser Wien?) noch nicht in die Verordnungen übernommen (Baurecht ist ja Länder Sache). Somit gilt dort oft noch die alte OIB Richtlinie mit der 20kWh Grenze. 

Einfach in der Verordnung des eigenen Bundeslandes im RIS nachsehen, was aktuell gültig ist.


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  •  Fani
8.4.2024  (#15)

zitat..
Markus98 schrieb:

──────..
Solarbuddys schrieb:

die 20kWh wurden auf 100kWh erhöht ähmm ca Oktober/November 2023
───────────────

Gilt diese Grenze auch, wenn die Akkus in unterschiedlichen Räumen stehen?

Wenn der Raum die Anforderungen eine Batterieraumes nach der OIB erfüllt kommen die Ausnahmen nicht zu Anwendung (weil ja schon der Raum die hohen Anferderungen erfüllt).




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  •  aspire77
8.4.2024  (#16)
zB BYD battery max lite outdoor battery pack. Speicher käme mir nie ins Haus oder in die Garage.

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  •  Markus98
8.4.2024  (#17)

zitat..
aspire77 schrieb:

zB BYD battery max lite outdoor battery pack. Speicher käme mir nie ins Haus oder in die Garage.

Also auch kein E-Auto? 👀


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  •  ck
8.4.2024  (#18)

zitat..
Markus98 schrieb:

Also auch kein E-Auto? 👀

Mein eAuto würde gar nicht ins Haus passen, die Tür ist viel zu klein 😜


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  •  lohner
  •   Bronze-Award
8.4.2024  (#19)
Also seltsam ist das schon. Angeblich den Türstock rausgerissen aber das Rack ist eigentlich noch schön. Schwarz ja, aber nix verformt. Hat vielleicht doch was anderes daneben gebrannt/ist verpufft?
Und hat jemand einen Link wo man NMC Akkus in 19 Zoll Rackeinschüben bekommt? Glaub ich vorher auch nicht.

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  •  Rurouni
  •   Bronze-Award
8.4.2024  (#20)
Naja aber ich kann ja nicht einfach den Speicher in die Wiese stellen 😅 Wie macht ihr das? Habt ihr da echt einen speziellen Raum dafür? 🤔

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  •  bfroemel
8.4.2024  (#21)

zitat..
lohner schrieb:

Also seltsam ist das schon. Angeblich den Türstock rausgerissen aber das Rack ist eigentlich noch schön. Schwarz ja, aber nix verformt. Hat vielleicht doch was anderes daneben gebrannt/ist verpufft?
Und hat jemand einen Link wo man NMC Akkus in 19 Zoll Rackeinschüben bekommt? Glaub ich vorher auch nicht.

Verpuffung heißt mal, dass sich wo entzündliche Gase (vermutlich urspr. Bestandteil des Elektrolyts vermischt mit Umgebungsluft) gebildet haben und es dann noch zu einer Entzündung (da reicht wenig, z.b. Schließfunkten, Glut, ...) kam. Die Gase strömen also vom vermutlich überhitzten Speicher (kochendes Elektrolyt) aus, breiteten sich im Raum wo der Speicher stand aus und bei der Verpuffung kam es dann zu einem Überdruck dem die Türe samt Türstock nicht gewachsen war. Verpuffungen sind zwar als milde Form der Explosion heftig, aber die Brandeinwirkung nur extrem kurz. Da muss scheinbar nachher nicht unbedingt etwas brennen, was vorher nicht sowieso schon brannte od schon kurz davor war.

Wenn der Speicher tatsächlich nmc war, kam die Feuerwehr wohl gerade rechtzeitig und war sehr erfolgreich mit dem abkühlen/löschen?


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