« Baurecht  |

Probleme Nachbar Keller

Teilen: facebook    whatsapp    email
  •  mlduke1975
  •   Bronze-Award
16.8. - 3.9.2010
2 Antworten 2
2
Hallo!

Habe seit ca. 3 Monaten meine Dachentwässerung u Vorplatzentwässerung (in Summe ca. 400m2) in den Sickerschacht (12m3) angeschlossen. Sickerschacht ist ca. 3m vom Nachbargrundstück entfernt; deren Sickerschacht ist direkt vor deren Lichtschächten Keller und grenzt an die Grundstücksgrenze. Beim letzten großen Regen kamen derart viel Wassermengen in den Sickerschacht dass bei den Nachbarn deren Sickerschacht vollief. Leider hat der Nachbar seine Kellerlichtschächte über eine Drainage mit dem Sickerschacht verbunden. Nun hat es ihm das Wasser in den Lichtschacht gedrückt und über das Fenster in den Keller.
Nun stellt er mich quasi als Schuldigen dar das aufgrund meines Sickerschachtes beim ihm Wasser im Keller sei. (mein Sickerschacht wurde aber baurechtlich bei der Einreichung abgenommen)
Es war definitv kein Oberflächenwasser das von meinem Grundstück in seines geflossen ist, nur eine örtlich begrenzte Anhebung des Grundwassers aufgrund von zweier Sickerschächten die sehr knapp beieinander stehen.

Was kann mir im schlimmsten Falle drohen?
Lg

  •  dandjo
  •   Gold-Award
16.8.2010  (#1)
Er kann dich - anzeigen und dann bekommst du wahrscheinlich eine Vorladung, aber ich glaube du kannst beruhigt sein, obwohl es unangenehm ist und Zeit frisst. Es ist schließlich sein Sickerschacht übergelaufen was darauf hindeutet, dass er zu klein dimensioniert ist. Über den Anschluss der Sickerschächte an die Drainage möchte ich mich nicht auslassen.

1
  •  kech
3.9.2010  (#2)
genehmigter Sickerschacht - Ich würde mir an deiner Stelle keine großen Sorgen machen und sehe das wie dandjo. Schließlich ist dein Sickerschacht behördlich genehmigt, somit auch dessen Situierung. Bedenklich wäre es nur, wenn du Auflagen missachtet hättest. Das scheint aber nach deinen Informationen nicht der Fall zu sein.

1

Thread geschlossen Dieser Thread wurde geschlossen, es sind keine weiteren Antworten möglich.

Nächstes Thema: Grundstücksgrenze- Bauabstand