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Privatanteil bei degressiver Afa

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  •  ceisserer
28.6. - 30.6.2022
8 Antworten | 4 Autoren 8
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Hallo allerseits,

Aktuell ist es ja möglich, PV-Anlagen mit bis zu 30% degressiv abzuschreiben.
Habe ich richtig verstanden, dass der Privatanteil des aktuellen Jahres aus AFA * %-Privatverbrauch ergibt?

D.h. ein kwH im ersten Jahr Privat verbraucht kostet mit 30% der Anlagekosten, während ich es z.B. im 10. Jahr schon fast gratis bekomme?

Das würde sich doch perfekt für Optimierung anbieten, oder? In den ersten 2-3 Jahren Eigenvebrauch so weit es geht vermeiden und anschließend langsam soweit es geht steigern.

Lg

  •  ceisserer
28.6.2022  (#1)
Habe die Bestätigung durch den Steuerberater erhalten - der Privatanteil, welcher nicht abgeschrieben werden kann, ist bei degressiver Abschreibung am Anfang tatsächlich höher und sinkt mit der Zeit.

Würde sich daher anbieten in den ersten 2 Jahren der degressiven Abschreibung den Eigenverbrauch soweit es geht zu vermeiden - dann ist die Anlage bereits zu 50% abgeschrieben.

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  •  npalko
  •   Bronze-Award
29.6.2022  (#2)
Das wäre eine spannende Frage für @Baumau

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  •  Baumau
  •   Gold-Award
29.6.2022  (#3)

zitat..
ceisserer schrieb: Würde sich daher anbieten in den ersten 2 Jahren der degressiven Abschreibung den Eigenverbrauch soweit es geht zu vermeiden - dann ist die Anlage bereits zu 50% abgeschrieben.

Du hast da was falsch verstanden, denke ich.

Man legt bei der degressiven AFA den Prozentsatz anfangs fest, max. 30%.

Der Eigenverbrauch hat aber keine Auswirkung auf den Buchwert, sondern nur auf die anzusetzende AFA.

z.B. AK EUR 10.000,-
degressive AFA 30%

1. Jahr
Buchwert Anfang = EUR 10.000,-
AFA= EUR 3.000,-
Eigenverbrauch 20% = EUR 600,-
anzusetztende AFA = 2.400,-

2. Jahr Buchwert Anfang = EUR 7.000,-
AFA = EUR 2.100,-
Eigenverbrauch 10% = EUR 210,-
anzusetzende AFA = EUR 1.890,-

usw.

Somit ist der Eigenverbrauch egal, da dieser keine Auswirkung auf die AFA selbst jat, sondern nur auf den Anteil welchen ich ansetzen kann.




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  •  ceisserer
29.6.2022  (#4)
Danke für das Rechenbeispiel, es illustriert eigentlich meine Überlegungen gut.

Die Anlage wird über 20 Jahre abgeschrieben, am Ende der Laufzeit ergibt sich aus den Aufteilungen privat/geschäftlich der Einzeljahre jener Anteil der geschäftlich abgeschrieben wurde (unversteuertes Geld) und jener, der der Privatspäre zuzuordnen ist.

Bezüglich Stromverbrauch macht es prozentual keinen Unterschied ob linear oder degressiv abgeschrieben wird, oder ob der produzierte Strom anfangs mehr geschäftlich und später mehr privat genutzt wird oder die Aufteilung immer gleich ist.  Hier zählt nach 20 Jahren einfach die Summe kWh privat und kWh "geschäftlich".

Degressiv ist allerdings das erzeugte kWh Stroms zu Beginn der Abschreibung mehr "wert" als am Ende der Laufzeit, so macht es Sinn es zu verkaufen und bilanzell Verlust zu erwirtschaften (der nicht versteuert werden muss) als das selbst erzeugte "teure" kWh zu Beginn sebst zu kaufen.

Ein Extrembeispiel:

Anschaffungskosten: 10000€; Abschreibung über 20 Jahre

1. Jahr: Afa - 3000€;
  Modus1 - 0% Privat: 0€;
  Modus2 - 20% Privat: 600€

2. Jahr Afa  - 2100€; 
  Modus1: 0% Privat: 0€;
  Modus 2: 20% Privat: 420€

3. Jahr Afa  - 1407€; 
  Modus 1: 40% Privat: 562€;
  Modus 2: 20% Privat: 281€

4. Jahr: Afa - 1029€ 
  Modus 1: 40% Privat:  411€;
  Modus 2: 20% Privat: 205€

Privatanteil nach 4 Jahren bei 40% im 3. und 4. Jahr (Modus1): 973€
Privatanteil nach 4 Jahren bei konstant 20% Verbrauch (Modus2): 1506€

D.h., obwohl beides Mal über den Betrachtungszeitraum der ersten 4 Jahre insgesamt 20% des verbrauchten Stroms privat genutzt wurden, kann, wenn der Privatanteil anfangs gering gehalten wird, der Anteil der Gesamtkosten der nicht geschäftlich abgeschrieben werden kann (= versteuertes Geld) verringert werden.

So gesehen könnte der Privatanteil in € nahezu auf 0 reduziert werden, wenn die Entnahme von Strom für private Zwecke erst spät (z.B. nach dem 10. Jahr) startet.

Oder hab ich einen Denkfehler?

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  •  Baumau
  •   Gold-Award
30.6.2022  (#5)

zitat..
ceisserer schrieb: Oder hab ich einen Denkfehler?

Nein, wenn so wie von dir beschrieben umgesetzt, wäre das insgesamt günstiger.

Die Frage ist, ob man das denn so genau steuern kann mit dem Eigenverbrauch und wie es sich auswirkt wenn man dann über die 12.500 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] kommt. Die Auswirkungen/Steuerlast ist sehr individuell. Das Ganze dann so genau zu optimieren ist schon mit einem ziemlichen Aufwand verbunden.

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  •  ceisserer
30.6.2022  (#6)

zitat..
Die Frage ist, ob man das denn so genau steuern kann mit dem Eigenverbrauch und wie es sich auswirkt wenn man dann über die 12.500 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] kommt. Die Auswirkungen/Steuerlast ist sehr individuell. Das Ganze dann so genau zu optimieren ist schon mit einem ziemlichen Aufwand verbunden.

Meine Vermutung ist, dass man bei Steuerbefreiung aufgrund von < 12500kWh auch die Anschaffungskosten nicht steuerlich geltend machen kann. Man zahlt keine Steuern auf die Erträge, kann die Anschaffungskosten aber auch nicht steuerlich geltend machen, oder?


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  •  stfn
30.6.2022  (#7)
IANA-Steuerberater:
Das Kleinunternehmen PV hat Ausgaben (Anschaffung ... ) und Einnahmen (Einspeisung). Daraus berechnet sich über Umwege (Abschreibung...) der Gewinn.
Du als Eigentümer des PV-Unternehmens musst den Gewinn versteuern - oder nicht mit der neuen Regelung.


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  •  ceisserer
30.6.2022  (#8)
> Du als Eigentümer des PV-Unternehmens musst den Gewinn versteuern
> oder nicht mit der neuen Regelung. 

Dann kann ich aber auch als Eigentümer des PV-Unternehmens den die Ausgaben für die PV-Anlage nicht von der Steuer absetzen, oder?


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