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Preisminderung weil Kniestock zu niedrig [NÖ]

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  •  Baxter
  •   Gold-Award
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
6.2. - 8.2.2010
5 Antworten 5
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Hallo,

leider ist uns viel zu spät aufgefallen, dass unser Kniestock 7-8cm zu niedrig ausgeführt wurde.

Da eine Nachbesserung nicht mehr möglich ist, stellt sich die Frage nach einer Preisminderung.

Gibt es Erfahrungswerte, wieviel Euro für einen solchen Mangel verrechnet werden können?

Vielen Dank
lg
Bax

  •  creator
  •   Gold-Award
7.2.2010  (#1)
das ist so nicht beantwortbar, weil die restlichen faktoren wie nutzbarkeit, erlangung von genehmigungen (bauabnahme generell, plangenauigkeit bzw. genehmigungsfähige planabweichungen, statik, ortsbild, etc.) nicht genannt wurden.
ich weiß nicht, wie genau es die gemeinde mit der höhe hat - wennst dich z.b. zentimetergenau auf traufenhöhe bauen musst schaut das anders aus, als wennst halt insgesamt 8cm zu niedrig bist und das niemanden von der behörde stört, weil alle durchgangshöhen eh ok sind und die abweichungen keinen menschen wirklich interessieren. in wien wird oft um jeden cm gestritten, in nö ist vieles lockerer... eigentlich geht es ja um statik, nutzbarkeit, wohnfläche und andere effekte wie beschattung, licht, etc., aber die behördenseite sollte nicht vergessen werden.
nutzbarkeit: wie stark ist die eingeschränkt? kann man jetzt z.b. geplante zubauten noch machen ja/nein/wurscht?

der nächste faktor ist: wie viel "zu spät" ist es aufgefallen - vor übergabe, nach übergabe und abnahme, evtl. nach zahlung? und ist das ein durch die bauweise bedingter versteckter mangel oder war das auch laien leicht erkennbar?
am schönsten ist natürlich, wenn noch nicht übergeben und abgenommen und auch noch nix bezahlt wurde: dann könnt ihr de facto mal mit einem hübschen schreiben alles zurückbehalten und auf vorschläge warten.

würde mal den vki und/oder sachverständige konkret in deinem fall fragen - pauschal ist da keine aussage sinnvoll.


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  •  Baxter
  •   Gold-Award
8.2.2010  (#2)
danke - für die antwort.

da es ungeregeltes Bauland ist und ein paar centimeter weniger das ortsbild nicht stören werden, wird es von der behörde keine probleme geben.

es geht eher um die nutzbarkeit.
zu spät ist bei uns vor der übergabe. als laie leicht erkennbar? nun ja, relativ leicht mit einem zollstock abzumessen, aber kann mir das angelastet werden? muss ich wirklich jeden ziegel abmessen, oder kann ich auf die ausführung laut plan vertrauen (in der rechtssprechung, nicht in der praxis ;) )

werde den vki kontaktieren und auf vorschläge hoffen.

vielen dank
lg
bax

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  •  creator
  •   Gold-Award
8.2.2010  (#3)
dann würde ich zur sicherheit die mängel schriftlich - rügen und fotografieren. damit kann keine rechnung fällig werden, du brauchst nicht abnehmen und hast alle trümpfe in der hand. hab' das mit meinem großartigen schlosser so gemacht und ca. 50% rabatt bekommen. das ist aber mal ein anhaltspunkt - wenn die firma jault, kann sie mit der eingeschriebenen mängelrüge gar nichts machen, weil ja nicht fällig gestellt werden kann und sie beweisen muss (aber nicht kann), dass alles ok ist. materialersparnis ist eher wurscht, hier geht's eher um genehmigungen und nutzbarkeit.

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  •  Baxter
  •   Gold-Award
8.2.2010  (#4)
danke - gerügt habe ich schon schriftlich und die firma um eine stellungnahme gebeten.
vki hat mich an die innung verwiesen, werde dort ebenfalls nachfragen.

lg
Bax

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  •  johro
8.2.2010  (#5)
hallo - bei unseren gesprächen mti den Baumeistern würde einen erhöhung des Kniestocks um 50cm ca. 5000.- kosten, nur zur info.

lg
johannes

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